21.7593 · Fragestunde. Frage · 2021-06-09
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
- Wie lassen sich die guten Beziehungen zur EU und ihren Mitgliedstaaten nach dem einseitigen Abbruch der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen vernünftigerweise wiederherstellen?
- Reicht dazu tatsächlich die Deblockierung der Kohäsionszahlungen durch das Parlament?
- Welche politisch und ökonomisch gleichwertigen Alternativen sieht der Bundesrat zum institutionellen Abkommen?
- Warum richtet er zunächst aussenpolitische Schäden an, um sie anschliessend zu begrenzen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat seine Absicht klar geäussert, den bewährten bilateralen Weg mit der EU fortzusetzen. Die Schweiz bleibt auch ohne Institutionelles Abkommen eine zuverlässige, engagierte Partnerin. Die konsequente, vollumfängliche Anwendung des bilateralen Vertragswerks ist im Interesse beider Seiten. Mit dem Ziel einer Stabilisierung der bilateralen Zusammenarbeit hat der Bundesrat am 26. Mai 2021 verschiedene Massnahmen beschlossen: Er setzt sich für eine rasche Deblockierung des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten durch das Parlament ein und strebt eine zügige Finalisierung des entsprechenden Memorandum of Understanding mit der EU an. Weiter schlägt der Bundesrat der EU die Aufnahme eines strukturierten politischen Dialoges bspw. auf ministerieller Ebene vor, um eine gemeinsame Agenda für die künftige Zusammenarbeit im beidseitigen Interesse zu entwickeln und zu begleiten. Schliesslich prüft der Bundesrat die Möglichkeit eines autonomen Abbaus von Regelungsunterschieden zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht, sofern dies auch im Interesse der Schweiz ist.