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21.7737 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die EU hat das Verbot für die Verwendung von tierischen Schlacht-Nebenprodukten als Tierfutter aufgehoben.

- Was gedenkt der Bundesrat in der Schweiz zu machen?

- Wäre es nicht sinnvoll auch eine Lockerung anzustreben damit diese Schlacht-Nebenprodukte wieder als hochwertiges Prorein-Futter genutzt werden und somit auch der Futterimport reduziert werden kann?

Stellungnahme des Bundesrates

Am 18. August 2021 wurden im Amtsblatt der EU die geänderten Bestimmungen zur Wiederverwertung von tierischen Proteinen in der Nutztierfütterung publiziert. Neu können in der EU unter strengen Regeln und Vorsichtsmassnahmen verarbeitete tierische Proteine von Schweinen an Geflügel sowie solche von Geflügel an Schweine verfüttert werden. Zusätzlich können auch verarbeitete Proteine von Insekten zur Fütterung von Schweinen und Geflügel verwendet werden. Die Wiederverwertung von tierischen Proteinen von Wiederkäuern bleibt nach wie vor verboten. Der Bundesrat ist bereit, die Frage der Wiederverwertung von tierischen Proteinen in der Nutztierfütterung zu prüfen. Dies soll zusammen mit den zuständigen Behörden, Branchenmitgliedern, Konsumentenverbänden sowie weiteren involvierten Kreisen erfolgen. Oberstes Ziel bei einer Wiederverwertung von tierischen Proteinen muss der Ausschluss eines gesundheitlichen Risikos für Konsumentinnen und Konsumenten sein. Lebensmittel von Tieren, die solche Futtermittel erhalten haben, müssen sicher sein. Ebenso müssen gesundheitliche Risiken für diese Tiere selbst ausgeschlossen werden können.

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