21.7746 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Mit Urteil vom 04. August 2021 (1C_44/2021) wies das BGE eine Klage eines Sahraoui ab, der sich dagegen wehrte, durch das SEM neu als "staatenlos" qualifiziert zu werden. Das BGE argumentiert, dass die Änderung des ZEMIS-Verordnung eine ausreichende Rechtsgrundlage für einen derartigen Eingriff in das Recht auf Privatleben darstelle.
- Weshalb hat der Bundesrat die ZEMIS-Verordnung entsprechend geändert?
- Was heisst das für die Haltung der Schweiz zu Gebieten unter militärischer Okkupation?