21.7823 · Fragestunde. Frage · 2021-09-20
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Bezahlt eine betriebene Person die laufenden KK-Prämien nicht, nimmt das Amt die Prämien aus dem Existenzminimum, dies erhöht die pfändbare Quote. Es entstehen weitere KK-Prämien-Schulden. Kantone sind nun in der Zahlungspflicht.
- Ist dem Bundesrat bewusst, wie viel nicht bezahlte Prämien die Kantone übernehmen, weil die Bundesgesetze (SchKG oder KVG) keine Schuldneranweisung kennt?
- Gedenkt er diese Gesetzeslücke in absehbarer Zeit zu schliessen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Gesamtbetrag der nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen, den die Kantone zahlen, beläuft sich auf rund 377 Millionen Franken (Stand 2020). Ob und in welchem Umfang sich dieser Betrag mit einer besonderen Schuldneranweisung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung oder im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs reduzieren liesse, vermag der Bundesrat nicht zu beurteilen. Die Betreibungsämter der Stadt Zürich haben jedoch mit einem Pilotprojekt gute Erfahrungen gesammelt, das einen anderen Ansatz verfolgt; Mit Einwilligung des Schuldners bezahlen sie seine laufenden Prämien direkt aus seinem Einkommen an den Versicherer.
2. Das Parlament befasst sich derzeit mit der kantonalen Initiative Thurgau 16.312, "Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten". An ihrer Sitzung vom 20. August 2021 entschied die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, den Entwurf des Ständerates zu ergänzen: Um neue Schulden aufgrund bestehender Betreibungen wegen nicht bezahlter Krankenkassenprämien zu vermeiden, sollen die Prämien vom Lohn abgezogen und an den Versicherer überwiesen werden können. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie diese Ergänzung im Gesetz umgesetzt werden kann. Sie wird ihre Beratung nach der Herbstsession fortsetzen.