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21.8094 · Fragestunde. Frage · 2021-12-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf meine Frage erwägt der Bundesrat technologieoffene Ausschreibungen erst, wenn sich bis spätestens 2030 abzeichnet, dass der Zubau an wintersicher abrufbarer Energie auf 2 TW nicht möglich ist.

- Findet der Bundesrat nicht, dass dies reichlich spät ist?

- Tritt Strommangel verursacht durch E-Mobilität etc. nicht schon vorher auf?

- Beinhaltet diese Formulierung auch AKWs der neusten Generationen III oder IV?

- Falls nein, sieht der Bundesrat eine Gesetzesänderung für AKWs vor?