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21.8139 · Fragestunde. Frage · 2021-12-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat zieht erleichterte Bewilligungen beim Bau von Windrädern und den Zubau von Wasserkraft in Erwägung.

Die Windenergie verspricht in der Schweiz nicht sehr hohe Erträge, die Wasserkraft allerdings schon. Ausserdem fällt die Windenergie nicht regelmässig an.

- Wird er bei Bewilligungen beide Technologien gleich behandeln?

- Werden die Erträge der beiden Technologien bezüglich Strommangellage berücksichtigt?

- Werden die Restwassermengen der Stauseen nach unten angepasst?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bewilligung von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien ist Angelegenheit der Kantone und Gemeinden. Im Rahmen der kantonalen Richtplanung sowie der Nutzungsplanung und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird eine Interessenabwägung zwischen allen relevanten Interessen vorgenommen. Dabei findet auch die Interessenabwägung zwischen der Energieversorgung und der Biodiversität statt. Die Planungs- und Bewilligungsverfahren bei Wasserkraft- und Windkraftanlagen dauern heute zu lange. Der Bundesrat wird deshalb im Januar 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zur Beschleunigung der Verfahren vorlegen. Mit dieser Vorlage will der Bundesrat die Verfahren für die Realisierung bedeutsamer Anlagen insbesondere in den Bereichen Wasserkraft und Windenergie vereinfachen und beschleunigen. Dabei wollen wir die föderale Kompetenzordnung wahren. Mit der Vorlage sind keine Anpassungen des materiellen Umweltrechts geplant.