21.8140 · Fragestunde. Frage · 2021-12-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In seiner Botschaft vom Juni 2021 erwägt der Bundesrat technologieoffene Ausschreibungen erst, wenn sich bis spätestens 2030 abzeichnet, dass der Zubau in der Wasserkraft nicht erreicht werden kann.
- Findet der Bundesrat nicht, dass dieser Zeithorizont reichlich spät ist?
- Beinhaltet diese Formulierung auch AKWs der neusten Generation?
- Ist der Bundesrat bereit, dafür eine allfällige Gesetzesänderung in die Wege zu leiten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die 2 Terawattstunden sollen bis 2040 zugebaut werden. Der Bundesrat schlägt vor, spätestens 2030 bei Bedarf auch technologieoffene Ausschreibungen durchzuführen. Damit plant der Bundesrat eine Vorlauffrist von mindestens zehn Jahren für dieses Instrument ein. Der Bundesrat erachtet diesen Vorlauf als hinreichend, insbesondere auch mit Blick auf gängige Realisierungszeiten von Gaskraftwerken im Ausland. Für allfällige kurzfristigere Massnahmen hat der Bundesrat die Eidgenössische Elektrizitätskommission eingeladen, ein "Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk" auszuarbeiten. Das UVEK wird zudem eine Analyse des Stromeffizienz-Potenzials bis 2025 vorlegen. Der Bundesrat wird sich Anfang 2022 mit diesen Arbeiten befassen. Mit der Abstimmung vom 21. Mai 2017 zum Energiegesetz hat das Stimmvolk ein Verbot von neuen Kernkraftwerken verabschiedet. Neue Kernkraftwerke sind nicht Teil der Technologiepalette für die möglichen Ausschreibungen zur Erreichung des Zubauziels von 2 Terawattstunden bis 2040. Der Bundesrat sieht keine dahingehenden Gesetzesanpassungen vor.