Versorgungssicherheit bei Nahrungs- und Futtermitteln sowie landwirtschaftlichen Produktionsmitteln und Brenn- und Treibstoffen
22.1005 · Anfrage · 2022-03-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bund ist gemäss Bundesverfassung u.a. von Artikel 102, 104 und 104a verpflichtet, auch in Zeiten machtpolitischer- oder kriegerischer Bedrohung (Art. 102) die Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern sicher zu stellen. Dazu im Blick auf die aktuelle Situation folgende Fragen:
- Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die aktuellen Vorkehrungen und die bestehende Organisation im Bereich Pflichtlagerhaltung von Brenn- und Treibstoffen sowie von Pflanz- und Saatgut, sowie landwirtschaftlichen Produktionsmitteln wie z.B. Dünger, usw. im Blick auf die aktuelle Lage auf Optimierungsbedarf überprüft- und nach Bedarf ergänzt werden müssen?
- Der vom Volk angenommene BV-Artikel 104a betont die auf eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion. Ist der Bundesrat bereit, betreffend Ressourceneffizienz die bestehenden Förderungssysteme zur extensiven Produktion zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren?
Stellungnahme des Bundesrates
Es ist eine ständige Aufgabe der wirtschaftlichen Landesversorgung, die Angemessenheit der Pflichtlagerhaltung zu überprüfen und diese bei Bedarf an das sich ändernde Umfeld anzupassen. Im Bericht zur Vorratshaltung legt das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung alle vier Jahre die Ergebnisse der in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Wirtschaftszweigen durchgeführten Überprüfung dar. Es zeigt darin die Ausgestaltung der Pflichtlagerhaltung sowie die vorgesehene Entwicklung der einzelnen Produkte, Reichweiten und Mengen auf.
Bezüglich Nahrungs- und Futtermitteln hat die wirtschaftliche Landesversorgung Anpassungsbedarf hinsichtlich der Bedarfsdeckung bei einzelnen Gütern festgestellt. So zum Beispiel bei Getreide und pflanzlichen Speiseölen/-fetten. Es ist vorgesehen, 2022 eine Vernehmlassung zu den Anpassungen durchzuführen. Die aktuelle Pflichtlagerhaltung im Bereich der Brenn- und Treibstoffe muss infolge des Krieges in der Ukraine neu beurteilt werden.
Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Lage und deren Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln und Produktionsmitteln aufmerksam. Mit den im Landwirtschaftsgesetz vorgesehenen Massnahmen wie den Direktzahlungen verfügt er über die Grundlagen, um bei Bedarf gezielte Anreize zu setzen, um die Produktion anzupassen. Der Bundesrat muss jedoch dafür sorgen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nicht nur kurz-, sondern auch langfristig gewährleistet ist.
Dafür ist die Erhaltung der fruchtbaren Böden, der Biodiversität und der übrigen Produktionsgrundlagen, die beispielsweise über die Beiträge für die extensive Produktion gefördert wird, von zentraler Bedeutung. Dadurch soll eine hohe Resilienz der Inlandproduktion von Nahrungsmitteln sichergestellt werden.
Antwort des Bundesrates.