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22.1030 · Anfrage · 2022-06-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Es ist unbestritten, dass sich die Gewohnheiten der Bevölkerung geändert haben, auch was die Zahlungen betrifft. Heutzutage werden oft bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten gewählt, während Bargeld immer seltener zum Einsatz kommt. Diese Tendenz darf aber nicht dazu führen, dass Barzahlungen abgeschafft - oder eingeschränkt - werden, da viele Bürgerinnen und Bürger sie nach wie vor den elektronischen Bezahlmöglichkeiten vorziehen.

Der Verwaltungsratspräsident der Post, Christian Levrat, hat vor kurzem gesagt, es brauche eine generelle Diskussion über den Grundversorgungsauftrag beim Zahlungsverkehr, das heisst über die heute bestehende Verpflichtung jeder Poststelle, Barzahlungen zu akzeptieren. Die Frage, ob die Post diese Art von Dienstleistung abschaffen wolle, beantwortete Levrat nicht direkt. Es brauche eine Gesamtbeurteilung, die das Parlament in den nächsten Jahren vornehmen müsse.

Angesichts dieser Aussagen des Präsidenten der Post - eines Betriebs, der in Bundesbesitz ist - stelle ich die folgenden Fragen:

1. Will der Bundesrat dem Parlament vorschlagen, dass die Verpflichtung der Post, Barzahlungen zu akzeptieren, aufgehoben wird?

2. Falls ja, ist er nicht der Meinung, dass dadurch diejenigen Menschen benachteiligt werden, die heute ihre Zahlungen bei der Post bar abwickeln und diese Möglichkeit schätzen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Digitalisierung hat die Bedürfnisse und Gewohnheiten der Bevölkerung verändert. Dies schlägt sich auch im Zahlungsverhalten der Schweizer Bevölkerung nieder. Die Corona Pandemie hat eine markante Verschiebung von Barzahlungen hin zu bargeldlosen Zahlungen bewirkt. Nach einem sprunghaften Anstieg im ersten Pandemiejahr hat sich diese Verschiebung stabilisiert. Es ist aber zu erwarten, dass der Trend zu vermehrtem bargeldlosen Bezahlen in den kommenden Jahren anhalten wird. Diese Verschiebungen ziehen sich in unterschiedlicher Intensität durch alle Bevölkerungsgruppen.

Die durch das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzte Expertenkommission Grundversorgung Post hat sich eingehend mit möglichen Anpassungen bei der künftigen Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten auseinandergesetzt. Sie empfahl, die Grundversorgung so anzupassen, dass sie den sich wandelnden Bedürfnissen gerecht bleibt. Betreffend Bargeldtransaktionen (Ein- und -Auszahlungen, Überweisungen) kam sie zum Schluss, dass diese auch in Zukunft Teil der Grundversorgung bleiben sollten, zumindest solange, als es kein digitales Zahlungsmittel mit vergleichbaren Eigenschaften (Benützung ohne Infrastruktur, Anonymität) gibt. Um Bargeldtransaktionen abwickeln zu können, braucht es nach wie vor ein ausreichend dichtes Netz an physischen Zugangspunkten. Die Expertenkommission war jedoch der Meinung, dass dies nicht zwingend durch die Post und damit über das Poststellennetz erfolgen müsste. Sie empfahl denn auch, diesen Teil der Grundversorgung öffentlich auszuschreiben.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 eine Aussprache über den Expertenbericht über die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten geführt. In der Folge hat er entschieden, Anpassungen der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten vertiefter zu prüfen. Er hat das UVEK beauftragt, dem Bundesrat bis im Sommer 2023 einen Bericht mit Vorschlägen zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten. Dabei werden unter anderem auch die Möglichkeiten sowie Vor- und Nachteile einer Ausschreibung der Zahlungsverkehrsdienste zu eruieren sein. Im Rahmen der Vertiefungsarbeiten werden nebst rechtlichen und ökonomischen Fragestellungen auch die möglichen gesellschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Handlungsoptionen analysiert und miteinbezogen.

Antwort des Bundesrates.