22.1057 · Anfrage · 2022-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Bekanntgabe eines durchschnittlichen Prämienanstiegs von 6,6 Prozent für das Jahr 2023 ist ein Schock, der angesichts des Kaufkraftverlusts zur Unzeit kommt. Allerdings erfolgt die Bekanntgabe des Anstiegs der Krankenkassenprämien Jahr für Jahr schon lange bevor der Anstieg der Gesundheitskosten bekannt ist. Die Krankenkassenprämien spiegeln daher die Gesundheitskosten nur ungenügend wider. Kann der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt über die Hauptfaktoren dieser Mehrkosten informieren, zumindest über deren Grössenordnung, und insbesondere Auskunft darüber geben:
- ob die Kosten für stationäre Behandlungen steigen und wenn ja, in welchem Ausmass?
- ob die Kosten für ambulante Behandlungen steigen und wenn ja, in welchem Ausmass?
- ob die Medikamentenpreise steigen und wenn ja, in welchem Ausmass?
- wie viel im letzten Jahr durch die Einführung eines Referenzpreissystems für Generika hätte eingespart werden können und in welchem Ausmass dies die allgemeine Prämienerhöhung beeinflusst hätte?
- ob die Verwaltungskosten der Krankenversicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen und wenn ja, in welchem Ausmass?
- welcher Anteil der Prämienerhöhung die schlechten Prognosen in Bezug auf die Ergebnisse auf den Finanzmärkten kompensieren soll, und auf welchen Betrag er sich beläuft?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Prämien des Versicherers müssen die kantonal unterschiedlichen Kosten decken. Für die Prämien des kommenden Jahres bedarf es demnach einer Kostenschätzung. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kontrolliert als Aufsichtsbehörde bei der Prüfung der Prämientarife, ob die für das Geschäftsjahr festgesetzten Prämien die geschätzten Ausgaben decken. Für den Zeitraum von 2012 bis 2022 deckten die Prämien die Kosten der OKP genau. Versicherungstechnische Gewinne oder Verluste in einzelnen Jahren werden jeweils durch die Reserven der Versicherer ausgeglichen. Das BAG beauftragt die Konjunkturforschungsstelle (KOF) der ETH Zürich mit der Erstellung einer Prognose der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Diese wird auf der Internetseite des BAG publiziert und dient als Basis für die Plausibilisierung der Prämieneingaben der Versicherer (https://www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Forschungsberichte > Kranken- und Unfallversicherung > Prognose der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Für die Jahre 2022 und 2023)
Eine weitere wichtige Informationsquelle ist das Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung (MOKKE). Diese Zahlen zur aktuellen Kostenentwicklung werden quartalsweise erhoben und ebenfalls auf der Internetseite des BAG publiziert (https://www.bag.admin.ch > Zahlen und Statistiken > Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung). Zu den einzelnen Fragen:
1. Die Prognose der KOF für die Kostengruppe Spital stationär für das Jahr 2022 beträgt pro Kopf -1.2 Prozent und für das Jahr 2023 -0.9 Prozent. Dieser Rückgang hängt insbesondere mit der Kostendämpfungsmassnahme "Ambulant vor Stationär" zusammen und korrespondiert teilweise mit dem Anstieg in der Kostengruppe Spital ambulant.
2. Die Prognose der KOF für die Kostengruppe Spital ambulant für das Jahr 2022 beträgt pro Kopf 4.6 Prozent und für das Jahr 2023 5.8 Prozent. Dieses Wachstum hängt mit der Kostengruppe Spital stationär zusammen, siehe Ziffer 1. Für die ambulanten Arztleistungen lautet die KOF-Prognose 3.6 Prozent für das Jahr 2022 und 3.2 Prozent für das Jahr 2023.
3. Im Bereich der Arzneimittel sind die Kosten pro Kopf von 2014 bis 2021 um fast 30 Prozent gestiegen. Die Kosten stiegen in diesem Bereich fast doppelt so stark wie die Kosten in anderen Bereichen. Die Prognose der KOF im Bereich der Medikamente beträgt pro Kopf für das Jahr 2022 4.9 Prozent und für das Jahr 2023 3.2 Prozent.
4. Eine vom BAG und SECO im Jahr 2018 in Auftrag gegebene Regulierungsfolgenabschätzung hat ergeben, dass mit der Einführung eines Referenzpreissystems Einsparungen in Höhe von CHF 300 - 500 Mio. erreicht werden könnten. Dies entspricht Einsparungen im Umfang von ca. 0.9 bis 1.5 Prämienprozent.
5. Die Verwaltungskosten machen 5.3 Prozent der Prämien aus. Dies geht aus der aktuellsten Jahresrechnung der Versicherer hervor (Geschäftsjahr 2021). Der Verlauf dieses Anteils stellt sich über die letzten Jahre folgendermassen dar: für 2016 4.8 Prozent, für 2017 4.8 Prozent, für 2018 4.5 Prozent, für 2019 4.6 Prozent und für 2020 4.9 Prozent. Die Versicherer gehen in ihren Hochrechnungen für das laufende Jahr von einem leichten Rückgang gegenüber 2021 aus. Für 2022 machen die Verwaltungskosten demnach 5.2 Prozent der Prämien aus.
6. Verluste am Kapitalmarkt werden durch die Reserven der Versicherer getragen. Das Risiko von Kapitalmarktverlusten wird im Rahmen des KVG-Solvenztest modelliert und ist eine wichtige Komponente bei der Festsetzung der Mindesthöhe der Reserven. Über die letzten zehn Jahre haben die Versicherer, ausser im Jahr 2018, immer positive Resultate mit den Kapitalanlagen erzielt. Im Durchschnitt wurden Gewinne in der Grössenordnung von 450 Mio. CHF pro Jahr erzielt. Diese sind überwiegend in die Reserven geflossen und kommen daher den Versicherten zu Gute. Kurzfristige Kapitalmarktentwicklungen haben keinen direkten Einfluss auf die Prämien, die langfristige Entwicklung, konkret der zehnjährige Durchschnitt der Kapitalerträge, kann von den Versicherern auf freiwilliger Basis bei der Prämienfestsetzung berücksichtigt werden. Kapitalerträge können somit über lange Sicht helfen, die Prämienlast zu mindern.
Antwort des Bundesrates.