Tierhalterinnen und Tierhalter setzen für den Schutz ihrer Herden vor dem Wolf italienische Herdenschutzhunde ein, die aber den Tourismus in den Bergen bedrohen. Was will man machen?
22.1060 · Anfrage · 2022-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Immer häufiger legen sich Tierhalterinnen und Tierhalter zum Schutz ihrer Schaf- und Rinderherden vor dem Wolf italienische Herdenschutzhunde (Maremmani) zu. Von diesen Hunden weiss man, dass sie bei der Erfüllung ihrer Aufgabe eher zielstrebig und manchmal aggressiv sind. Nicht selten kommt es insbesondere auf Wegen, die durch Weidegebiet oder entlang von Weiden führen, zu Aggressionen gegen Ausflüglerinnen und Ausflügler. Zahlreiche Akteure im Sektor beklagen eine gewisse Zurückhaltung von Touristinnen und Touristen, sich in Weidegebiete zu begeben. Der Grund liegt in dieser neuen Entwicklung, die wegen der Herdenschutzhunde keinen entspannten Ausflug mehr zulässt.
Es wird befürchtet, dass neben dem Wolf - der früher oder später auch Menschen angreifen wird - auch diese Hunde dazu beitragen, dass der Ausflugstourismus immer weniger attraktiv wird. Dies führt zu Einnahmeneinbussen bei denen, die von diesem Sektor leben.
Ich frage den Bundesrat:
1. Ist ihm diese Situation, die den Bergtourismus gefährdet, bekannt?
2. Was will er tun, um diese Gefahren einzuschränken?
3. Kann er überdies zum Vornherein ausschliessen, dass der Wolf zu einer Gefahr für die Unversehrtheit der Ausflüglerinnen und Ausflügler, insbesondere der Kinder wird?
Stellungnahme des Bundesrates
1 und 2. In Umsetzung der Motion 10.3242 Hassler hat der Bundesrat bezüglich Herdenschutzhunden ein System zur Konflikt- und Unfallverhütung entwickelt (Art. 10quater Jagdverordnung, SR 922.01 i.V.m. Vollzugshilfe Herdenschutz des BAFU, Teil II). Der Bund kann die Umsetzung dieses Sicherheitssystems jedoch ausschliesslich bei solchen Herdenschutzhunden einfordern, deren Haltung vom Bund (gemäss Art. 10ter Jagdverordnung) mittels Finanzhilfebeiträgen unterstützt wird ("offizielle Herdenschutzhunde").
Im Rahmen dieses Systems zur Konflikt- und Unfallverhütung werden einerseits Herdenschutzhunde im Auftrag des Bundes gezielt gezüchtet und ausgebildet sowie vor der Abgabe an Landwirte vom Bund auf ein gesellschaftskompatibles Verhalten geprüft. Anderseits werden sämtliche Landwirtschaftsbetriebe, auf denen offizielle Herdenschutzhunde zum Einsatz kommen sollen, von der Beratungsstelle für die Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) vorgängig auf die sichere Einsatzmöglichkeit überprüft. Der Halter dieser Hunde ist verpflichtet, vorgeschlagene Massnahmen zur Unfallverhütung mit Herdenschutzhunden auf seinem Betrieb umzusetzen.
3. Wölfe stellen grundsätzlich keine Gefahr für Menschen dar. Sie sind Wildtiere, entsprechend bleibt eine gewisse Unberechenbarkeit bestehen. Um zu verhüten, dass sich Wölfe an Menschen gewöhnen und dadurch zur Gefahr für Menschen werden könnten, sieht die laufende Revision des Jagdgesetzes (Pa. Iv. 21.502) vor, dass solche Wölfe erlegt werden können.
Antwort des Bundesrates.