Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Verteilung der Gewinne und Verluste, die auf den Finanzmärkten erzielt wurden, zwischen Reserven und technischen Rückstellungen
22.1068 · Anfrage · 2022-12-12
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
2021 legten die Krankenversicherer im obligatorischen Bereich 18,1 Milliarden Franken auf den Finanzmärkten an, was ihnen etwa 600 Millionen Franken eingebracht hat. Die 18,1 Milliarden erscheinen auf der Passivseite der Bilanz in den Reserven und in den versicherungstechnischen Rückstellungen. Die 600 Millionen sind vollumfänglich in die Reserven geflossen (Antworten des Bundesrats auf die Interpellation 22.3597 und auf die Frage 22.7837).
1. Wie viel von den 18,1 Milliarden, die auf den Finanzmärkten angelegt wurden, erscheint auf der Passivseite der Bilanz bei den Reserven und wie viel bei den versicherungstechnischen Rückstellungen?
2. Warum fliessen die Einnahmen aus den Anlagen von versicherungstechnischen Rückstellungen in die Reserven und nicht in die versicherungstechnischen Rückstellungen?
3. Wie hoch ist der Betrag, den die Krankenversicherer im Jahr 2022 auf den Finanzmärkten angelegt haben? Wie gross ist der Anteil dieser Gelder, der auf der Passivseite der Bilanz bei den Reserven erscheint, und wie gross ist der Anteil bei den versicherungstechnischen Rückstellungen?
4. Welche (wahrscheinlich negativen) Kapitalerträge haben die Krankenversicherer im Jahr 2022 erzielt? Um welche Beträge handelt es sich? Welchen Einfluss haben diese Erträge auf die Reserven? Welchen Einfluss haben diese Erträge auf die versicherungstechnischen Rückstellungen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die versicherungstechnischen Rückstellungen und die Reserven sind zwei unterschiedliche Positionen auf der Passivseite der Bilanz eines Unternehmens. Die versicherungstechnischen Rückstellungen decken die Kosten von bereits durchgeführten, aber noch nicht abgerechneten Behandlungen (Art. 13 Abs. 2 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes, KVAG, SR 832.12). Die Schätzung dieser erbrachten aber noch nicht abgerechneten Leistungen geht als versicherungstechnische Rückstellungen (Fremdkapital, Passivseite) Ende Jahr in die Bilanz ein. Per Ende 2021 betrugen diese rund 6 Milliarden Franken.
Die Reserven ihrerseits stellen die Solvenz der Versicherer sicher (Art. 14 Abs. 1 KVAG) und sind eine Residualgrösse, die sich aus den gesamten Aktiven abzüglich des Fremdkapitals ergibt. Die Reserven stehen somit für den Wert, der nach der Bezahlung aller Verpflichtungen übrigbleibt. Die Reserven und die Rückstellungen müssen nicht zwingendermassen in den Kapitalanlagen investiert sein. Sie können auch durch andere Konti auf der Aktivseite gedeckt sein, beispielsweise auf dem Kontokorrent oder einem Debitorenkonto. Somit ist eine eindeutige Zuordnung der Kapitalanlagen weder zu den Reserven noch zu den versicherungstechnischen Rückstellungen möglich.
2. Der Erfolg aus Kapitalanlagen (ob positiv oder negativ) hat keine Auswirkungen auf die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen. Der Bedarf an versicherungstechnischen Rückstellungen wird unabhängig davon nach anerkannten aktuariellen Methoden berechnet (vgl. auch Antwort 1).
3. und 4. Die Versicherer werden diese Werte dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im 1. Quartal 2023 mitteilen. Diese Angaben werden auch jährlich in den jeweiligen Geschäftsberichten der Versicherer veröffentlicht und von den externen Revisionsstellen überprüft und deren Korrektheit attestiert. Das BAG veröffentlicht diese nach erfolgter aufsichtsrechtlicher Prüfung. Wie bereits in Frage 1 dargestellt, ist eine eindeutige Zuteilung der Kapitalanlagen auf einzelne Positionen auf der Passivseite nicht möglich.
Es ist davon auszugehen, dass die Finanzerträge im Jahr 2022 negativ sein werden. Die Versicherer schätzten die Anlageerträge bei der Eingabe für die Prämien 2023 Ende Juli auf rund minus 800 Millionen für 2022. Dieser Verlust dürfte sich gemäss den Entwicklungen an den Finanzmärkten seit Juli nochmals ausgeweitet haben. Dies wird zu einer Senkung der vorhandenen Reserven führen. Die Anlageverluste haben jedoch keine Auswirkungen auf die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen (vgl. Antwort auf die Frage 2).
Antwort des Bundesrates.