22.1071 · Anfrage · 2022-12-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Laut den Schätzungen der Covid-Taskforce Schweiz vom 15. Februar 2022 werden bis zu 20 Prozent der an Covid erkrankten Personen anhaltende gesundheitliche Probleme davontragen. Die langfristigen individuellen und sozialen Folgen, einschliesslich derjenigen für die Invalidenversicherung, wurden noch nicht geschätzt.
Angesichts der Tatsache, dass die Gesundheitsfachleute bei der Bekämpfung von Covid an vorderster Front standen, bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
1. Wie viele Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten, haben sich eine dauerhafte Covid-Erkrankung (Long-Covid) zugezogen?
2. Wie weit hat die Unfallversicherung im Rahmen einer Erkrankung am Arbeitsplatz die dauerhafte Covid-Erkrankung von Pflegekräften, die sich am Arbeitsplatz angesteckt haben, übernommen?
3. Gibt es Statistiken, die über den Anteil der Pflegefachleute, die an Long-Covid erkrankt sind, und über das Verhältnis zwischen diesem Anteil und dem Anteil an Long-Covid-Fällen in der Gesamtbevölkerung Aufschluss geben?
4. Wie viele beziehen heute in der Folge von Long-Covid eine IV-Rente?
5. Was ist im Bereich der Sozialversicherungen für an Long-Covid erkrankte Gesundheitsfachleute vorgesehen? Eine Neueinstufung?
6. Was ist in Bezug auf die Anerkennung dieses Krankheitsbildes vorgesehen, wo doch die Corona-Tests ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr übernommen werden und es damit immer schwieriger wird, die Krankheit zu verfolgen?
Stellungnahme des Bundesrates
1./3. Fälle von Post-Covid-19-Erkrankungen werden in der Schweiz nicht systematisch erfasst. Aus diesem Grund ist auch nicht bekannt, wie viele in der Gesundheitsversorgung tätige Personen betroffen sind. Es können somit auch keine gesicherten statistischen Aussagen gemacht werden, welcher Prozentsatz der Pflegefachpersonen an den Langzeitfolgen von Covid-19 leidet und ob sich die Erkrankungsrate beim Pflegepersonal von derjenigen in der Gesamtbevölkerung unterscheidet. Eine Studie aus Genf weist darauf hin, dass das Gesundheitspersonal häufiger von post-akuten Beschwerden betroffen ist als die allgemeine Bevölkerung (Nehme et al., Prev. Med. Rep. 2022). Für gesicherte Aussagen dazu ist die Evidenzlage allerdings zu schwach.
2. Im Anhang 1 zur Verordnung über die Unfallversicherung (UVV; SR 832.202) werden "Infektionskrankheiten" bei "Arbeiten in Spitälern, Laboratorien, Versuchsanstalten und dergleichen" als arbeitsbedingte Erkrankungen erfasst. Gestützt auf diese Regelung kann eine Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) anerkannt werden, wenn die Infektion vorwiegend (das heisst zu mehr als 50 Prozent) durch die Ausübung der Arbeit verursacht wurde.
Zum aktuellen Zeitpunkt (Januar 2023) liegen erst die Angaben der Unfallversicherer zu Berufskrankheiten aus dem Jahr 2020 vor. 2020 haben die Unfallsversicherer in 16'138 Fällen eine Berufskrankheit anerkannt, davon waren knapp 13'000 durch Covid-19 bedingt. Vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurden im Jahr 2019 bei insgesamt 3'312 Betroffenen eine Berufskrankheit anerkannt. Somit hat sich die Anzahl zwischen 2019 und 2020 fast vervierfacht. Zahlen für 2021 und 2022 liegen noch nicht vor. Aussagen zu den Langzeitfolgen von Covid-19 sind zurzeit noch nicht möglich, da die Daten zu Versicherungsleistungen noch nicht über einen ausreichend langen Zeitraum verfügbar sind.
4. Die kantonalen Stellen der Invalidenversicherung (IV) führen ein Monitoring durch, das die IV-Anmeldungen von Versicherten erfasst, bei welchen medizinisch belegte gesundheitliche Langzeitfolgen nach einer Covid-19-Erkrankung vorliegen. Die Anmeldung bei der IV kann vor der Feststellung des Zusammenhangs mit einer Covid-19-Erkrankung erfolgt sein. Ebenso können die im Monitoring erfassten Versicherten gleichzeitig an anderen Krankheiten leiden, sodass es sich nicht unbedingt um Anmeldungen ausschliesslich wegen den Langzeitfolgen von Covid-19 handeln muss. Von Januar 2022 bis November 2022 haben sich 1'795 Personen mit Langzeitfolgen von Covid-19 bei der IV angemeldet. Im Jahr 2021 waren es 1'777 Anmeldungen. Wie viele dieser Anmeldungen Pflegefachpersonen betreffen, wird nicht erhoben.
5. Betroffene Gesundheitsfachpersonen können sich zum Bezug von Leistungen bei der IV anmelden. Bei der Prüfung des Leistungsanspruchs ist nicht die Diagnose massgeblich, sondern die Auswirkung der gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Erwerbsfähigkeit. Umschulungen sind eine berufliche Eingliederungsmassnahme, welche im ordentlichen Verfahren gemäss Einzelfall geprüft wird. Die IV übernimmt die Kosten für eine Umschulung, wenn Versicherte wegen eines bleibenden Gesundheitsschadens ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch unter erschwerten Umständen ausführen können. Im Rahmen des Postulats 21.3454 "Auswirkungen von Long Covid" wird zurzeit ein Bericht zu den Auswirkungen der Langzeitfolgen von Covid-19 auf die Sozialversicherungen erarbeitet.
6. Um die Anerkennung und das Wissen zur Krankheit zu fördern, unterstützt das Bundesamt für Gesundheit BAG die Ausarbeitung von schweizweiten Empfehlungen zur Diagnose und Behandlung der Post-Covid-19-Erkrankung. Die Empfehlungen richten sich an die Grundversorger und werden zurzeit von einem Fachgremium erarbeitet. Das BAG hat das Fachgremium darauf hingewiesen, dass der Entscheid des Parlaments, die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Bund per Ende 2022 aufzuheben, in den Empfehlungen berücksichtigt werden muss.
Antwort des Bundesrates.