22.3008 · Motion · 2022-01-24
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten, der vorsieht, dass die durch die Covid-19-Pandemie verursachten Defizite der SBB als ausserordentlich gelten und der SBB entsprechende Finanzhilfen gewährt werden, um die planungsgemässe Durchführung der Investitionen gemäss den Beschlüssen der Bundesversammlung sicherzustellen.
Eine Minderheit der Kommission (Hegglin Peter, Ettlin Erich, Knecht, Stark, Würth) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 mit der finanziellen Situation der SBB befasst und verschiedene Massnahmen beschlossen, welche die Durchführung der vom Parlament beschlossenen Investitionen verzögern. Die SBB haben die Auswirkungen der Covid-19-Krise mit voller Wucht zu spüren bekommen. Im Jahr 2020 wiesen sie einen finanziellen Verlust von 617 Millionen Franken, einen Schuldenanstieg um 1,5 Milliarden Franken und einen Rückgang ihrer Passagierzahlen um mehr als einen Drittel aus. Die Anzahl Personenkilometer sank im Durchschnitt um 40,6 Prozent, wobei 43,7 Prozent auf den Fernverkehr und 32,4 Prozent auf den Regionalverkehr entfielen. Die bestehenden Reisebeschränkungen wirkten sich besonders auf den internationalen Verkehr aus, der einen massiven Rückgang von 51,2 Prozent verzeichnete.
Die Zahlen für das Jahr 2021 wurden zwar noch nicht veröffentlicht, dürften aber ähnlich dramatisch sein, da in der ersten Jahreshälfte über einen sehr langen Zeitraum strenge Massnahmen galten und die unsichere Lage weiterhin andauert.
Ein solcher Kundenrückgang lässt die Finanzeinnahmen der SBB einbrechen, bringt deren finanzielles Gleichgewicht ins Wanken und verschlechtert generell deren wirtschaftliche Stabilität. Im Vergleich zu 2019 sanken die Erträge aus dem Personenverkehr um 28,9 Prozent, die Verkäufe der SBB-Partner in den Bahnhöfen um 26,8 Prozent und die Trassenerträge um 12,4 Prozent. Die wirtschaftliche Situation der SBB ist angespannt.
Um einen Teil dieser Verluste auszugleichen, gewährte der Bund ausserordentliche Finanzhilfen, dies allerdings ohne dabei unter anderem die Verluste im Fernverkehr zu berücksichtigen. Dank dieser beispiellosen Unterstützung von 267 Millionen Franken konnte das Defizit für 2020 von 884 auf 617 Millionen Franken gesenkt werden, aber auch 2021 und wahrscheinlich 2022 muss mit einem satten Defizit gerechnet werden.
Diese sehr besorgniserregenden Defizite stellen die Bilanz der SBB und deren Zukunft in Frage. Die vom Bundesrat getroffenen wirtschaftlichen Entscheide haben langfristig verheerende strategische Folgen. In Pandemiezeiten sollte man an den geplanten Investitionen festhalten, anstatt sie aufzuschieben, da sie langfristig von grossem Nutzen sein werden.
Dies gilt umso mehr, als die Bundesversammlung dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) für das Jahr 2022 unlängst zusätzliche Mittel in Höhe von 233 Millionen Franken bewilligt hat. Der Bundesrat darf die politische Tragweite seines Entscheids nicht ausser Acht lassen und muss eine nachhaltige, nicht eine zurückhaltende Investitionspolitik verfolgen.
Der Bundesrat wird mit dieser Motion also aufgefordert, die aktuellen Defizite der SBB als ausserordentlich zu betrachten und sie vollständig den negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zuzuschreiben. Die SBB waren mit einem Überschuss von 463 Millionen Franken im Jahr 2019 bis zum Beginn der Gesundheitskrise finanziell gut aufgestellt. Nachdem der Grund für die finanziellen Schwierigkeiten klar ist, müssen den SBB die gleichen Massnahmen zugestanden werden wie den anderen Branchen.
Der Bundesrat darf seine Umweltverpflichtungen keinesfalls aufschieben. Er muss die Finanzierung der Eisenbahnprojekte und -studien gemäss der von der Bundesversammlung im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP AS 2035) genehmigten Planung sicherstellen. Er muss die Mittel bereitstellen, um die Weiterentwicklung des Eisenbahnnetzes gemäss den Beschlüssen der Bundesversammlung fortzusetzen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Konzept zur finanziellen Stabilisierung der SBB, das der Bundesrat am 17. Dezember 2021 beschlossen hat (Medienmitteilung), basiert auf einer gemeinsam von SBB, UVEK und EFD erstellten Analyse. Es beinhaltet Massnahmen im Verantwortungsbereich des Verwaltungsrats der SBB sowie Aufträge an das EFD und das UVEK für zusätzliche Massnahmen des Bundes.
Die Corona-Krise führt vor allem im Fernverkehr zu namhaften Ertragsausfällen. 2020 lagen die Erträge knapp 1 Milliarde unter dem Budget (Zahlen von 2021 liegen noch nicht vor). Gemäss der aktuellen Mittelfristplanung der SBB werden die Erträge auch in den nächsten Jahren deutlich unter den früheren Erwartungen bleiben. Mit den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen soll die SBB trotz dieser ungünstigen Entwicklung mittelfristig - d.h. spätestens 2030 - wieder eine finanzielle Situation wie vor der Pandemie erreichen können, d.h. die bisherige Obergrenze für die Nettoverschuldung von 6,5x EBITDA einhalten. Die bisherige Strategie der SBB kann demnach fortgesetzt werden. Die mit den Ausbauschritten 2025 und 2035 beschlossenen Projekte sollen nicht aus finanziellen Gründen zurückgestellt werden müssen.
Ein wichtiges Element des Massnahmenpakets sind die vom Verwaltungsrat der SBB beschlossenen Massnahmen zur Ertragssteigerung und zur Senkung der operativen Kosten. Zusätzlich zu den bereits eingeplanten Entlastungen soll das Ergebnis der SBB damit jährlich mindestens um 80 Millionen (ab 2024) verbessert werden. Bis 2030 ergibt dies kumuliert eine Entlastung der SBB von ca. 500 Millionen.
Darüber hinaus soll der Trassenpreis für den Fernverkehr angepasst werden (ein entsprechender Antrag der SBB wird vom BAV geprüft). Der sogenannte "Deckungsbeitrag" (Prozentsatz der Erlöse) soll reduziert werden. Ziel der Anpassung ist ein mindestens kostendeckender Betrieb 2022 - 2025. Ab 2026 soll die SBB bis zum Ablauf der geltenden Konzession 2029 im Fernverkehr wieder eine angemessene Rendite erwirtschaften können. Die Entlastung des Fernverkehrs erreicht 2022-2029 kumuliert eine Grössenordnung von 1,5-1,7 Milliarden. Auch in den meisten Ländern der Europäischen Union wurden die Trassengebühren zur Kompensation der pandemiebedingten Umsatzrückgänge stark reduziert; in Frankreich, Deutschland, Luxemburg und Österreich wurden sie bis Ende 2021 sogar vollständig ausgesetzt.
Zum Ausgleich der Trassenpreiszahlungen müssen die aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) geleisteten Abgeltungen für den Betrieb der Bahninfrastruktur erhöht werden. Damit sich diese zusätzliche Belastung des BIF nicht negativ auf die Investitionen in den Substanzerhalt und den Ausbau der Bahninfrastruktur auswirken, werden Ausgleichsmassnahmen für den BIF erarbeitet. Mitte 2022 wird der Bundesrat entsprechende Beschlüsse fassen und eine Vernehmlassung zu notwendigen Gesetzesanpassungen unterbreiten.
Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat zudem das UVEK (BAV) beauftragt, bis im Sommer 2022 die Umsetzungsplanung für den Ausbauschritt 2035 zu aktualisieren und dem Parlament dazu Bericht zu erstatten. Dieser Auftrag erfolgt weitgehend unabhängig von den Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der SBB. Es geht in erster Linie um eine realistischere Einschätzung des Zeitbedarfs für die Ausführungsplanung, die Genehmigungsprozesse sowie die Berücksichtigung von technischen Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der Fahrplanstabilität. Allfällige Anpassungen am Terminplan ergeben sich allenfalls aus absehbaren sachlich begründeten Schwierigkeiten bei Bau-, Planungs- und Bewilligungsverfahren und nicht aus einem Mangel an finanziellen Mitteln im BIF.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion bereits als erfüllt und lehnt diese deshalb ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.