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22.3017 · Postulat · 2022-02-15

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass die Strafverfolgungsbehörden des Bundes sich in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden die Technologie beschaffen, die notwendig ist, um Kryptowährungen zu analysieren und Transaktionen in Blockchain-Systemen zurückzuverfolgen, z. B. bei Lösegeldzahlungen oder bei anderen Betrugsfällen, bei denen diese Technologie eingesetzt wird.

Der Bericht führt auch aus, ob dazu die Rechtsgrundlagen angepasst werden müssen und wenn ja, wie diese anzupassen sind.

Die Minderheit der Kommission (Hurter Thomas, Addor, Cattaneo, Fiala, Heimgartner, Hess Erich, Riniker, Tuena, Walliser, Zuberbühler) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

Die Cyberangriffe gegen öffentliche Einrichtungen und Unternehmen haben in den letzten Monaten explosionsartig zugenommen. Das Lösegeld wird häufig in Bitcoin oder in anderen Kryptowährungen gefordert (98 Prozent der Fälle gemäss gewissen Quellen). Mit der Motion 21.4068 verlangte Nationalrat Roger Nordmann, Kryptowährungen zu verbieten, bei denen die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person nicht sichergestellt ist. In der entsprechenden Stellungnahme des Bundesrates und derjenigen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates heisst es, dass ein solches Verbot kaum umsetzbar wäre und dass die bestehenden Rechtsinstrumente zur Bekämpfung der Geldwäscherei ausreichen.

Die Forderungen nach einer Regulierung und einem Verbot von Kryptowährungen belegen, dass kaum bekannt ist, wie diese Technologie funktioniert. Unlängst haben mehrere gross angelegte Untersuchungen gezeigt, dass Finanztransaktion in Blockchain-Systemen für Kryptowährungen zurückverfolgt werden können. Für diese Analysen werden spezielle Tools verwendet, welche die Strafverfolgungsbehörden in anderen Ländern (FBI, französische Gendarmerie usw.) routinemässig einsetzen.

Diese Analysen sind jedoch komplex und kostspielig. Ein zentrales Analysezentrum, das von den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone gemeinsam betrieben wird, soll diese Dienstleistung erbringen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die schweizerischen Strafverfolgungsbehörden (der Kantone und des Bundes) sind immer mehr mit Fällen konfrontiert, in denen Kryptowährungen verwendet werden. Entsprechend haben der Bund und mehrere Kantone schrittweise spezifische Analyseprogramme erworben, um diese Finanztransaktionen nachverfolgen zu können. Die von privaten Unternehmen zu unterschiedlichen Kosten entwickelten Tools werden bereits täglich verwendet und liefern zufriedenstellende Ergebnisse.

Die Hauptschwierigkeiten bei der Strafverfolgung im Bereich der Kryptowährungen ergeben sich hauptsächlich aus dem grenzüberschreitenden Charakter dieser Art von Kriminalität. Im Allgemeinen werden Vermögenswerte mehrmals verschoben. Dabei bestehen ausser der Anwesenheit der geschädigten Person in der Schweiz keine Bezüge zur Schweiz, auf die sich die Strafverfolgungsbehörden stützen könnten, um tätig zu werden, was ein Vorgehen über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen nötig macht. So gesehen ist der Einsatz von Technologien, so effizient sie auch sein mögen, nur von zweitrangigem Nutzen.

Bei den Ermittlungen im Zuständigkeitsbereich des Bundes hat fedpol seine Kapazitäten zur Analyse von Finanztransaktionen mit Kryptowährungen ausgebaut. Auf nationaler Ebene wird die Koordination der Instrumente, auch derjenigen auf dem Gebiet der Kryptowährungen, vom Netzwerk digitale Ermittlungsunterstützung Internetkriminalität (NEDIK) sichergestellt, dem fedpol ebenfalls angehört. So sind namentlich in den regionalen Konkordaten, aber auch innerhalb von NEDIK und des Cyberboards und folglich mit fedpol bereits Synergien zwischen den Kantonen geschaffen worden.

Die Einrichtung eines zentralisierten, gemeinsamen Analysezentrums der Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen hätte nicht nur einen massiven zusätzlichen Personalbedarf zur Folge, sondern würde auch dem aktuellen Trend in der Schweiz zuwiderlaufen. Die Analyse der Geldflüsse in Kryptowährung gehört heute bei den Ermittlungen der Kantone und des Bundes zum Alltag. Alle Strafverfolgungsbehörden müssen ihre Kompetenzen in diesem Bereich weiterentwickeln. Eine Zentralisierung ergäbe nur dann einen Sinn, wenn das gesamte Strafverfolgungssystem in der Schweiz überdacht würde.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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