22.302 · Standesinitiative · 2022-03-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Ausgangslage
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Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung nimmt der Kanton Waadt sein Initiativrecht auf Bundesebene wahr und fordert die Bundesversammlung auf, das einschlägige Recht, namentlich das Ener-giegesetz vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0), so anzupassen, dass Stromversorgungsunternehmen den Strom aus erneuerbaren Energien, der in ihr Netz eingespeist wird, angemessen vergüten.
Die Stromversorgungsunternehmen sind verpflichtet, den von ihrer Kundschaft ins Netz eingespeisten Strom abzunehmen. Der Abnahmetarif beläuft sich auf mindestens 85 Prozent des Verkaufspreises für den Strom, der an die betreffende Kundschaft geliefert wird. Dieser Tarif schliesst den Herkunftsnachweis für den produzierten Strom ein.
Begründung
Die Ziele einer vernünftigen Energiepolitik sind allseits bekannt: Klimaschutz, Erhöhung der Versorgungsicherheit, Stärkung der Volkswirtschaft. Im Sinne dieser Ziele soll weniger auf fossile Energieträger wie Heizöl, Erdgas und Kohle gesetzt, sondern die die Nutzung erneuerbarer, umweltfreundlicher und landschaftsschonender Energien gefördert werden. Das ist das Gebot der Stunde. Allerdings hapert es an der Umsetzung dieser Politik.
Derzeit stammen nur 2,25 Prozent des in der Schweiz produzierten Stroms aus Sonnenenergie. Eine stärkere Nutzung dieser Energie in der Schweiz wäre jedoch möglich und würde die Abhängigkeit von Stromimporten, namentlich von Kohlestrom, verringern.
Das Potenzial der Sonnenenergie ist enorm. Wenn alle ausreichend sonnenexponierten Dächer und Fassaden in der Schweiz mit Sonnenkollektoren ausgestattet werden, kann das Land 2050 den gesamten jährliche Warmwasserbedarf, einen Grossteil des Heizbedarfs und nahezu 40 Prozent des Strombedarfs mit Sonnenenergie decken. Leider wird dieses Potenzial kaum genutzt, da nur 5 Prozent der geeigneten Dächer und Fassaden mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sind (Stand 2016).
Nach Schätzungen beträgt die Fläche der ausreichend sonnenexponierten Dächer und Fassaden jedoch 140 bzw. 55 km2. Die durchschnittliche Sonneneinstrahlung auf diese Flächen entspricht 200 TWh pro Jahr, was nahezu dem aktuellen Gesamtenergiebedarf der Schweiz gleichkommt. Die Nutzung dieser Dächer und Fassaden für die Energiegewinnung hätte zudem keinerlei Auswirkungen auf das bestehende Bau- und Agrarland, die Fruchtfolgeflächen blieben somit erhalten.
Auch die Holzenergie stellt eine erneuerbare Energie mit erheblichem Potenzial dar. Dank der neuen Technologien kann Holz nicht nur für die Wärmeerzeugung, sondern auch für Stromproduktion verwendet werden. Holz ist wie Wasser eine Energiequelle, die gelagert und bedarfsabhängig genutzt werden kann.
Der Anteil der Holzenergie könnte in der Schweiz problemlos verdoppelt werden, ohne die Wälder zu schädigen. Ganz im Gegenteil: Dies würde dazu beitragen, die Gesundheit und die Vitalität der Wälder zu erhalten. Das Potenzial der Holzenergie in der Schweiz wird auf 16,1 TWh, sprich knapp 6 Millionen Kubikmeter, geschätzt. Für den Kanton Waadt beträgt das Potenzial 285 000 Tonnen Holz bzw. 1200 GWh. Gemäss dem jüngsten Bericht des Kantons Waadt entspricht die Holzenergie, welche die Waadtländer Wälder derzeit produzieren, 27,5 Millionen Litern Heizöl. Diese Menge könnte um das Äquivalent von mehr als 35 Millionen Litern Heizöl erhöht werden.
Wie bei der Sonnenenergie hätte die Nutzung der Holzenergie der Wälder keine oder nur geringe Auswirkungen auf das Bau- und Agrarland und würde das Landschaftsbild nicht verändern.
Die jahreszeitabhängige Sonnenenergie bildet zusammen mit der winterfähigen Holzenergie einen idealen Energiemix. Der Ausbau dieser beiden erneuerbaren Energieträger kommt allerdings kaum voran, da diese nicht mit dem importierten Dumpingstrom konkurrieren können. Da der Abnahmepreis für den produzierten Strom zu niedrig ist, werden viele Projekte für Produktionsanlagen mangels Rentabilität gar nicht umgesetzt.
Die Abschaffung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) des Bundes hatte zur Folge, dass die verschiedenen Subventionen für Privateigentümer eher den Selbstverbrauch als die Stromproduktion für die Gesamtbevölkerung fördern. Der Kanton Waadt fordert den Bund deshalb auf, ein System zu schaffen, gemäss dem die Stromversorgungsunternehmen einheimisch produzierten Strom aus erneuerbaren Energien der ins Netz eingespeist wird, angemessen zu vergüten haben.
Verhandlungen
Debatte im Ständerat, 08.06.2023
Keine Folge gegeben
Debatte im Nationalrat, 13.06.2023
Keine Folge gegeben