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22.3038 · Interpellation · 2022-03-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Sprachenvielfalt ist ein zentrales Thema der Globalisierung und im spezifischen Kontext der Schweiz besonders von Belang. Die Mehrsprachigkeit der Schweiz ist eine Quelle von Reichtum, und nicht nur kultureller Art, denn sie ist ebenfalls in wirtschaftlicher Hinsicht ein Wettbewerbsvorteil. Viele Personen und Organisationen in der Schweiz arbeiten regelmässig mit mehreren Sprachen. Diese Fähigkeit trägt zur Wertschöpfung bei und verleiht unserem Land einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Dies setzt voraus, dass die gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sichtbar gemacht und aufgewertet sowie gleichzeitig die individuelle Mehrsprachigkeit unterstützt wird. Dabei geht es darum, unsere sprachliche und kulturelle Vielfalt in den Bereichen Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft bekannt zu machen und die Mehrsprachigkeit der Schweizer Bevölkerung praktisch zu unterstützen. Es handelt sich aber auch darum, die Bedeutung und die Vorteile der Sprachenvielfalt für unser Land in wirtschaftlicher Hinsicht zu erfassen und besser zu verstehen. Gleichzeitig geht es auch um die Bildung und die Massnahmen, die unterstützt werden müssen, damit das Niveau der Mehrsprachigkeit in Zukunft höher sein wird.

Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:

- Was denkt der Bundesrat über die Mehrsprachigkeit und ihre Vorteile und wie setzt er sich für dieses Thema ein?

- Ist auf makroökonomischer Ebene etwas über die Rolle der Mehrsprachigkeit auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaftszweige in der Schweiz sowie über deren Auswirkungen bekannt? Verfügt die Direktion für Arbeit des SECO über genaue Daten zu dem Thema? Falls dem nicht so ist, was könnte sie tun, um diese Daten zu beschaffen?

- Inwieweit können der Bund und die Kantone sich vorstellen, eine innovative Initiative zur Förderung der schweizerischen Mehrsprachigkeit zu unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Mehrsprachigkeit ist Teil des Selbstverständnisses der Schweiz und ein Wesensmerkmal unseres Staates.

Die Bundesverfassung (BV; SR 101) bringt dies mit dem umfassenden sprachpolitischen Auftrag an Bund und Kantone klar zum Ausdruck. Mit dem Verfassungsauftrag von Artikel 70 BV sollen die Viersprachigkeit des Landes erhalten sowie die Verständigung und der Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften gefördert werden.

Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

1. Seit 2010 verfügt der Bund mit dem Sprachengesetz (SpG; SR 441.1) über eine gesetzliche Grundlage zur Förderung der Landessprachen und der Mehrsprachigkeit. Die Ziele des Bundesrates im Bereich der Sprachenpolitik werden jeweils für eine Legislaturperiode in der Kulturbotschaft festgelegt. In der laufenden Periode 2021-2024 liegt der Fokus auf der Ausweitung des schulischen Austauschs und der Stärkung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur.

2. Der Bund verfügt nicht über spezifische Daten, die den Einfluss von mehrsprachigen Kompetenzen auf makro- oder mikroökonomischer Ebene quantifizieren. Das laufende Forschungsprogramm des vom Bund auf der Grundlage des Sprachengesetzes finanzierten Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit KFM hat diese Fragestellung jedoch bereits aufgegriffen. Das Projekt "Avantages du plurilinguisme en Suisse: individus et société" des Observatoire Economie-Langues-Formation der Universität Genf analysiert Beziehungen zwischen sprachlichen und ökonomischen Variablen auf individueller und gesellschaftlicher Ebene anhand von Daten. Die Resultate werden im Verlauf des Jahres 2023 erwartet.

3. Das Parlament hat den Bundesrat mit der Legislaturplanung 2019-2023 beauftragt, einen "Aktionsplan Mehrsprachigkeit" zu erstellen (Massnahme 38). Als erste Etappe wird im Auftrag des Bundesamtes für Kultur eine kritische Bestandsaufnahme der verschiedenen Massnahmen des Bundes zugunsten der Mehrsprachigkeit erstellt. Die Ergebnisse werden mit den Kantonen diskutiert werden, und der Bundesrat wird anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.

Antwort des Bundesrates.