22.3040 · Dringliche Interpellation · 2022-03-01
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Die Invasion Russlands in die Ukraine hat den Krieg nach Europa geholt. Wenn Europa respektiert werden soll, dann muss es in der Lage sein sich auch zu verteidigen. Das gilt auch für die Schweiz. Wenn die Neutralität respektiert werden soll, dann müssen wir uns auch verteidigen können. Europa rüstet auf, auch die Schweiz muss ihren Beitrag leisten.
Die Landes-Verteidigung ist der Kernauftrag des dreiteiligen Auftrages unserer Armee. Angesichts der heutigen Armeeorganisation mit den stark reduzierten Kampfformationen, des schwachen Leistungsprofils der Armee in Sachen Landesverteidigung sowie der minimal zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen sowie der Waffensysteme ist es offensichtlich, dass dieser Verteidigungsauftrag nach den neuen Erkenntnissen heute nur ungenügend oder nur nach einer intensiven Aufwuchs-Phase erfüllt werden kann.
Der Bundesrat ist aufgefordert, raschmöglichst aufzuzeigen, wie er die Situation der Schweiz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine beurteilt, welchen Handlungsbedarf er sieht, die Schweizer Armee rasch für den Verteidigungsfall zu stärken um unser Land besser zu schützen. Dabei ist konkret darzulegen in welche Richtung zusätzliche Massnahmen notwendig sind und welche ungefähren zusätzlichen personellen und finanziellen Mittel damit verbunden sind. Insbesondere soll der Bundesrat dabei aufzeigen, wie er die Entwicklung zusätzlicher Rüstungsausgaben angehen will, und wie er gedenkt, die raschmögliche Neubeschaffung des Kampfflugzeugs F-35 voranzutreiben.
Der Bundesrat wird gebeten, konkret folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation der Schweiz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine?
2. Welchen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat, um die Schweizer Armee rasch für den Verteidigungsfall zu stärken?
3. In welche Richtung sind Massnahmen vorzusehen, um die Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen?
4. Welchen ungefähren zusätzlichen personellen und finanziellen Mittel sind dazu notwendig?
5. Wie will dabei der Bundesrat die Bereitstellung zusätzlicher Rüstungsausgaben angehen?
6. Wie kann der Bundesrat die Beschaffung des Kampfflugzeuges F-35 rasch vorantreiben?
Stellungnahme des Bundesrates
1-4) Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands ist in seinem Ausmass und seiner Brutalität schockierend. Der Bundesrat hat eine militärische Eskalation in dieser Region Europas für durchaus möglich gehalten, wie er in seinem sicherheitspolitischen Bericht vom 23. November 2021 festgehalten hat. Dieser weist darauf hin, dass Russland zunehmend konfrontativ auftritt und in Europa auch einen bewaffneten Konflikt provozieren könnte, zumal es anstrebt, im Westen Krieg gegen einen starken konventionellen Gegner führen zu können. Der Bundesrat hielt weiter fest, dass ein schwerwiegender Krisenfall an der Nato-Ostgrenze zu einer grossen Herausforderung für Europa und zu politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Instabilitäten führen könnte, ebenso zu Ausfällen der Versorgungsketten sowie Migrationsbewegungen. Weiter könne sich ein Konflikt zwischen der Nato und Russland auch aufgrund einer Eskalation an der europäischen Peripherie ergeben - mit denselben Konsequenzen. In einem eskalierenden Krisenfall in Europa könnte Russland an der Nato-Ostgrenze mit militärischen Mitteln Fakten schaffen. Die Herstellung des Status quo ante wäre dann nur mit einer weiteren Eskalation des Konflikts möglich. Diese Lage trat nun schneller und brutaler ein als erwartet.
Die sicherheitspolitischen Ziele und die Ausrichtung der sicherheitspolitischen Instrumente tragen seit jeher der Bedrohung durch einen bewaffneten Konflikt Rechnung, zumal die Auswirkungen für die Schweiz und ihre Bevölkerung in einem solchen Fall gravierend wären. Der Kernauftrag der Armee ist und bleibt die Verteidigung, wie im Sicherheitspolitischen Bericht ebenfalls festgehalten wird. Die Fähigkeiten für diesen Auftrag werden laufend weiterentwickelt, insbesondere für die Luftverteidigung, die Bodentruppen und die Cyberfähigkeiten. In all diesen Bereichen bestehen konzeptionelle Grundlagen, und die Fähigkeits- und Beschaffungsplanung zur Modernisierung der Armee trägt der in den letzten Jahren markant verschlechterten Sicherheitslage Rechnung. Das trifft auch für die verstärkte Ausrichtung der Armee auf das Bedrohungsspektrum "hybrider" Konflikte zu, zumal diese den bewaffneten Konflikt einschliessen.
Aus Sicht des Bundesrates stimmen sowohl die Lageanalyse wie auch die Ziele, wie sie im Sicherheitspolitischen Bericht 2021 stehen. Ebenso sind die Fundamente der schweizerischen Sicherheitspolitik, so zum Beispiel der Kerninhalt der Neutralität, die internationale Zusammenarbeit, der Einsatz für Demokratie, Völkerrecht und Rechtstaatlichkeit sowie das Milizsystem und die Dienstpflicht, durch den Krieg in der Ukraine nicht in Frage gestellt.
Dennoch ist es angezeigt, die Lehren aus dem russischen Angriff auf die Ukraine zu ziehen. Auf den Grundlagen der Sicherheitspolitik wird das VBS in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstellen eine Auswertung des Konflikts vornehmen und bis spätestens Ende Jahr einen separaten Bericht dazu vorlegen. Dieser wird sich mit den möglichen Erkenntnissen aus dem Krieg befassen und aufzeigen, inwiefern Justierungen in einzelnen Bereichen der Sicherheitspolitik nötig sind, um den Schutz und die Verteidigung der Bevölkerung sicherzustellen. Der Bericht wird sich insbesondere mit der Armee befassen, einschliesslich deren Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft sowie personellen und finanziellen Ressourcen. Diese Arbeiten werden rasch, aber mit dem nötigen Abstand, Besonnenheit und Umsicht angegangen, damit allfällige Entscheide für Justierungen auf einer soliden Basis getroffen werden können.
5) Die Grundlagenarbeiten und Planungen für die Erneuerung und Modernisierung der Mittel der Armee liegen vor. Falls dem VBS mehr Geld zur Verfügung stünde, könnten die nötigen Beschaffungen und die Sicherstellung von wichtigen Fähigkeiten der Armee zum Schutz der Schweiz zügiger umgesetzt werden. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel musste das VBS in den vergangenen Jahren eine Priorisierung bei diesen Beschaffungen vornehmen.
6) Der Bundesrat kann die Beschaffung des F-35 erst fortführen, wenn die Eidgenössischen Räte den entsprechenden Verpflichtungskredit bewilligt haben.
Antwort des Bundesrates.