Lexipedia

Strom, Benzin und Heizöl werden immer teurer. Was unternimmt der Bundesrat gegen die massiv steigenden Energiepreise?

22.3045 · Dringliche Interpellation · 2022-03-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Aufgrund des Krieges in der Ukraine und anderer aktueller Ereignisse muss die Schweizer Energiepolitik bezüglich der sich verändernden Rahmenbedingungen und Risiken überprüft werden. Es stellen sich insbesondere Fragen zur Versorgungssicherheit, zur Diversifizierung der Energieversorgung sowie zu dringlichen allfälligen Abfederungsmassnahmen der immer teurer werdenden Energie. Insbesondere angesichts das massiv steigenden Energiepreise wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie hoch sind die aktuellen Preise pro Liter Benzin und kWh Gas und Strom und wie hoch sind die entsprechenden staatlichen Abgaben?

2. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit für die Menschen in der Schweiz die massiv steigenden Energiepreise abgefedert werden können?

3. Ist der Bundesrat bereit, die staatlich erhobenen Abgaben auf Energie vorübergehend zu sistieren?

4. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus der sich abzeichnenden Energiekrise in Europa?

5. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine gesunde Diversifizierung der Energieversorgung das Klumpenrisiko von Versorgungsengässen minimiert?

6. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die hohe Importabhängigkeit der Schweiz bezüglich Energie (insbesondere Strom) grosse Risiken für unsere Gesellschaft mit sich bringt?

7. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um die Klumpenrisiken möglichst tief zu halten?

8. Wie verändern sich die energiepolitischen Prioritäten des Bundesrates, nachdem die Importkapazitäten von Strom in Gefahr sind und sich die Abhängigkeit von russischem Gas in der Folge der aktuellen geopolitischen Entwicklung als gefährlich erweist?

9. Der Bundesrat verkündet, dass die Stromkonzerne in der Verantwortung stünden, die Stromversorgungssicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Wie ist es zu erklären, dass in den publizierten Eignerstrategien der Stromkonzerne keine diesbezüglichen Verantwortlichkeiten herauszulesen sind?

10. Kennt der Bundesrat die kantonalen Eignerstrategien der grössten Schweizer Stromkonzerne, d.h. der AXPO, der Alpiq, der BKW und der Repower?

11. Sehen die Kantone die Gewährleistung der Energie-Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung als ihre Aufgabe?

12. Wenn sich weder die Stromkonzerne noch die Kantone für die Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit der Schweiz verantwortlich sehen, sieht sich der Bund in der Verantwortung?

Stellungnahme des Bundesrates

Einleitend ist festzuhalten, dass die Schweizer Energieversorgung heute wesentlich auf fossilen Energieträgern beruht. Diese müssen vollständig importiert werden, was zu einer hohen Auslandabhängigkeit führt. Die Schweiz ist damit stark der internationalen Versorgungslage und den Preisentwicklungen auf europäischen bzw. globalen Märkten ausgesetzt. Auch deshalb strebt der Bundesrat mit seiner Energiestrategie 2050 einen Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland und die Erhöhung der Energieeffizienz an. Verstärkt werden diese Anstrengungen durch die Instrumente der Klimapolitik. Damit kann längerfristig auch die Auslandabhängigkeit reduziert werden.

Zur Frage 1:

Ein Überblick über Energiepreise und staatliche Abgaben für die Jahre 2000 bis 2020 ist im jährlichen Monitoringbericht des Bundesamts für Energie (BFE) zu finden (www.energiemonitoring.ch / Langfassung S. 76-82). Der globale Ölpreis ist in den letzten Wochen auf über 100 Dollar pro Fass gestiegen. Die schweizerische Erdölversorgung ist weitgehend unabhängig von Lieferungen aus Russland respektive kann auf andere Lieferländer ausweichen. Die Preise bleiben aber aufgrund der unsicheren Situation sehr volatil. Aufgrund der hohen Preise an den Grosshandelsmärkten in Europa sind die Gas- und Strompreise in der Schweiz in den letzten Monaten gestiegen. Beim Gas variieren sie je nach Versorger und können sich, je nach Preispolitik resp. Einkaufsstrategie der Versorger, kurzfristig ändern. Beim Strom befinden sich Privathaushalte und die meisten KMU im teilliberalisierten Markt in der Grundversorgung. Da die Stromversorgungsunternehmen die Tarife für diese Kundengruppen bereits im August für das jeweilige Folgejahr festlegen müssen, werden diese allfällige Preisanstiege erst zu einem späteren Zeitpunkt und zum Teil auch abgefedert zu spüren bekommen. In der Grundversorgung sind die Energietarife für ein Jahr fix und orientieren sich an den Kosten des Stromversorgungsunternehmens für die Energiebeschaffung.

Zur Frage 2:

Die Preisüberwachung ist zuständig für die Überwachung der Gaspreise. Sie hat in den letzten Monaten mehrere Auskunftsbegehren an lokale Gasversorger und ihre Vorlieferanten gestellt, um im Einzelfall zu überprüfen, ob die Preiserhöhungen aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten rechtfertigbar sind oder ein Missbrauch im Sinne des Preisüberwachungsgesetzes vorliegen könnte.

Die IEA hat am 1. März 2022 beschlossen, 60 Millionen Fass Erdöl aus den Lagern der Mitgliedstaaten freizugeben. Die Massnahme dient vorerst der Markt- und Preisberuhigung und der Inflationsbekämpfung. Die Schweiz (wirtschaftliche Landesversorgung) nimmt an der IEA-Gemeinschaftsaktion teil.

Zur Frage 3:

Der Bundesrat verfügt nicht über die gesetzlichen Grundlagen für einen solchen Schritt.

Zur Frage 4:

Der Bundesrat überwacht laufend die Versorgungssituation und schätzt die Lage ein. Derzeit lässt sich keine unmittelbar bevorstehende Energiekrise erkennen. Aus heutiger Sicht ist die Versorgungssicherheit von Strom und Gas für den laufenden Winter trotz des hohen Preisniveaus gegeben. Die Situation muss aber laufend evaluiert werden, insbesondere aufgrund der weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Der Bundesrat beobachtet die Lage genau und hat bereits Massnahmen für die Versorgungssicherheit im Winter 2022/2023 ergriffen und weitere Arbeiten in Auftrag gegeben. Für die Stromversorgungssicherheit zieht der Bundesrat die Wasserkraftreserve vor. Um die Versorgung mit Gas sicherzustellen, hat der Bundesrat die Voraussetzungen geschaffen, dass die Schweizer Gasbranche gemeinsam rasch zusätzliche Speicherkapazitäten im Ausland sowie Gas, Flüssiggas (LNG) und LNG-Terminalkapazitäten beschaffen kann, ohne später kartellrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Zur Frage 5:

Der Bundesrat teilt diese Auffassung. Die Energieversorgung der Schweiz ist derzeit insgesamt breit diversifiziert. Dies trifft beim Gas in Sachen Ursprungsland jedoch nur bedingt zu: Zwar bezieht die Schweiz ihr Gas vorwiegend direkt aus den europäischen Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Italien. Jedoch führt Deutschland einen hohen Anteil seiner Gasimporte aus Russland (Ursprungsland) ein, weshalb auch in der Schweiz der Anteil an russischem Gas mit 47 Prozent (Jahr 2020) hoch ist. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie und den fossilen Energien findet längerfristig eine Fokussierung auf die inländischen erneuerbaren Energien statt, was zu Herausforderungen für die Stromversorgungssicherheit führt. Der Bundesrat hat dazu bereits Massnahmen ergriffen und weitere Arbeiten in Auftrag gegeben (vgl. auch Antworten auf Fragen 4, 6 und 7).

Zur Frage 6:

Die Schweiz ist primär bei den fossilen Energien (Erdöl und Erdgas) vollständig vom Ausland abhängig. Auch die Brennelemente für Kernkraftwerke müssen importiert werden. Die Versorgung beim Erdöl ist relativ breit diversifiziert, was die Risiken für Versorgungsengpässe minimiert. Beim Gas sind die Abhängigkeiten und damit die Risiken grösser (s. Antworten auf die Fragen 4 und 5). Beim Strom verfügt die Schweiz über eine hohe inländische Produktion und produziert in den Sommermonaten jeweils mehr Strom, als sie verbraucht. Im Gegensatz dazu ist in den Wintermonaten teilweise nicht genügend inländische Produktion vorhanden, um den Landesverbrauch zu decken und die Schweiz importiert per Saldo Strom. Zur Erhöhung der Stromproduktion in der Schweiz, gerade auch im Winter, beitragen wird das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047), welches zurzeit in der parlamentarischen Beratung steht. Der Bundesrat hat kürzlich zusätzliche Massnahmen beschlossen, um kurz- bis mittelfristig die Stromversorgungssicherheit in Ausnahmesituationen zu stärken. Längerfristig verweist der Bundesrat auf die Weiterentwicklung seiner Energie- und Klimapolitik, welche er bereits in die Wege geleitet hat (vgl. dazu auch Antwort auf Frage 7).

Zur Frage 7:

Mittel- bis längerfristig ist es notwendig, von den fossilen Energieträgern Erdgas und Erdöl wegzukommen und diese durch erneuerbare Energieträger und Wasserstoff zu ersetzen. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) wird die Dekarbonisierung und Elektrifizierung und auch die Versorgungssicherheit der Schweiz weiter verstärkt. Einen Beitrag dazu leistet auch das neue CO2-Gesetz, das derzeit in der Vernehmlassung ist. Die Stärkung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz sowie die Einführung von Wasserstoff sind langfristig die einzige Lösung für eine rasche Dekarbonisierung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit. Der Bund ist in diesem Zusammenhang auch in Gesprächen mit den Kantonen und Städten, um die Planung des Rückbaus von Gasnetzen zur Wärmeversorgung zugunsten von klimafreundlichen Fernwärmenetzen zu prüfen.

Zur Frage 8:

Der Bundesrat wird seinen eingeschlagenen Weg in der Energie- und Klimapolitik konsequent weiterverfolgen. Dabei wird künftig auch die heute hohe Auslandabhängigkeit reduziert werden können (vgl. auch Antwort auf Frage 7).

Zu den Fragen 9 und 10:

Der Bund ist selbst nicht Eigner. Die Stromwirtschaft ist zu fast 90 Prozent im Eigentum der Kantone und Gemeinden. Diese haben eine wichtige Rolle als Eigner, die Strategien auf eine sichere Stromversorgung auszurichten. Der Bund steht in regelmässigem Kontakt mit den Kantonen und den Energieversorgungsunternehmen und tauscht sich dabei auch über diese Themen aus.

Zu den Fragen 11 und 12:

Die Energieversorgung in der Schweiz ist Sache der Energiewirtschaft. Bund und Kantone sorgen für die Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, damit die Energiewirtschaft diese Aufgabe im Gesamtinteresse optimal erfüllen kann (Art. 6 Abs. 2 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 [SR 730.0]). Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) beobachtet und überwacht die Entwicklung der Strommärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen. Zeichnet sich mittel- oder langfristig eine erhebliche Gefährdung der inländischen Versorgungssicherheit ab, unterbreitet die ElCom dem Bundesrat Vorschläge für Massnahmen nach Artikel 9 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (SR 734.7).

Antwort des Bundesrates.