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22.3046 · Dringliche Interpellation · 2022-03-02

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Seit dem Ende des Kalten Krieges verfügt die Schweiz nicht mehr über eine Armee-, Schutz- und Verteidigungsstrategie, welche die Aufgabe der Armee im Kriegsfall konkret beschreibt und mögliche Handlungsoptionen und spezifische operative Einsatzmethoden im Falle eines Angriffs auf die Schweiz aufzeigt. Diese Lücke wird durch den aktuellen Sicherheitspolitischen Bericht nicht geschlossen. Der russische Angriff auf die Ukraine wird die europäische Friedens- und Sicherheitsordnung grundlegend verändern und macht deutlich, dass auch die Schweiz dringend eine konkret ausformulierte und eigenständige Armee-, Schutz- und Verteidigungsstrategie benötigt. In diesem Zusammenhang ist eine dringliche Debatte unumgänglich. Folgende Fragen sind dabei zu klären:

1. Ist der Bundesrat gewillt, die Erfahrungen und den Wandel in der Kriegführung, der sich bereits in anderen Kriegsschauplätzen wie in Armenien/Aserbaidschan, Syrien, Jemen, Libyen und Äthiopien/Tigray abgezeichnet hat und aktuell durch den russischen Angriff bestätigt wird, aufzuarbeiten und die notwendigen Lehren konkret und transparent aufzuzeigen?

2. Ist er gewillt aufzuzeigen, wie er die Schweizer Bevölkerung vor ballistischen Raketen (Interkontinental-, Mittelstreckenraketen), Lenkwaffen, Marschflugkörpern, Artillerie, Drohnen, jeder Form der Artillerie, Cruise Missiles, Drohnen usw. in einem Verteidigungsfall konkret schützen will?

3. Ist er gewillt, schnellstmöglich eine Armee-, Schutz- und Verteidigungsstrategie zu entwickeln, welche dem grundlegenden Wandel der Kriegführung gerecht wird und der aktuellen Bedrohung realistisch begegnen kann?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands ist in seinem Ausmass und seiner Brutalität schockierend. Der Bundesrat hat eine militärische Eskalation in dieser Region Europas für durchaus möglich gehalten, wie er in seinem sicherheitspolitischen Bericht vom 23. November 2021 festgehalten hat. Dieser weist darauf hin, dass Russland zunehmend konfrontativ auftritt und in Europa auch einen bewaffneten Konflikt provozieren könnte, zumal es anstrebt, im Westen Krieg gegen einen starken konventionellen Gegner führen zu können. Der Bundesrat hielt weiter fest, dass ein schwerwiegender Krisenfall an der Nato-Ostgrenze zu einer grossen Herausforderung für Europa und zu politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Instabilitäten führen könnte, ebenso zu Ausfällen der Versorgungsketten sowie Migrationsbewegungen. Weiter könne sich ein Konflikt zwischen der Nato und Russland auch aufgrund einer Eskalation an der europäischen Peripherie ergeben - mit denselben Konsequenzen. In einem eskalierenden Krisenfall in Europa könnte Russland an der Nato-Ostgrenze mit militärischen Mitteln Fakten schaffen. Die Herstellung des Status quo ante wäre dann nur mit einer weiteren Eskalation des Konflikts möglich. Diese Lage trat nun schneller und brutaler ein als erwartet.

Die sicherheitspolitischen Ziele und die Ausrichtung der sicherheitspolitischen Instrumente tragen seit jeher der Bedrohung durch einen bewaffneten Konflikt Rechnung, zumal die Auswirkungen für die Schweiz und ihre Bevölkerung in einem solchen Fall gravierend wären. Der Kernauftrag der Armee ist und bleibt die Verteidigung, wie im Sicherheitspolitischen Bericht ebenfalls festgehalten wird. Die Fähigkeiten für diesen Auftrag werden laufend weiterentwickelt, insbesondere für die Luftverteidigung, die Bodentruppen und die Cyberfähigkeiten. In all diesen Bereichen bestehen konzeptionelle Grundlagen, und die Fähigkeits- und Beschaffungsplanung zur Modernisierung der Armee trägt der in den letzten Jahren markant verschlechterten Sicherheitslage Rechnung. Das trifft auch für die verstärkte Ausrichtung der Armee auf das Bedrohungsspektrum "hybrider" Konflikte zu, zumal diese den bewaffneten Konflikt einschliessen.

Aus Sicht des Bundesrates stimmen sowohl die Lageanalyse wie auch die Ziele, wie sie im Sicherheitspolitischen Bericht 2021 stehen. Ebenso sind die Fundamente der schweizerischen Sicherheitspolitik, so zum Beispiel der Kerninhalt der Neutralität, die internationale Zusammenarbeit, der Einsatz für Demokratie, Völkerrecht und Rechtstaatlichkeit sowie das Milizsystem und die Dienstpflicht, durch den Krieg in der Ukraine nicht in Frage gestellt.

Dennoch ist es angezeigt, die Lehren aus dem russischen Angriff auf die Ukraine zu ziehen. Auf den Grundlagen der Sicherheitspolitik wird das VBS in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstellen eine Auswertung des Konflikts vornehmen und bis spätestens Ende Jahr einen separaten Bericht dazu vorlegen. Dieser wird sich mit den möglichen Erkenntnissen aus dem Krieg befassen und aufzeigen, inwiefern Justierungen in einzelnen Bereichen der Sicherheitspolitik nötig sind, um den Schutz und die Verteidigung der Bevölkerung sicherzustellen. Der Bericht wird sich insbesondere mit der Armee befassen, einschliesslich deren Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft sowie personellen und finanziellen Ressourcen. Diese Arbeiten werden rasch, aber mit dem nötigen Abstand, Besonnenheit und Umsicht angegangen, damit allfällige Entscheide für Justierungen auf einer soliden Basis getroffen werden können.

Antwort des Bundesrates.