22.3051 · Dringliche Interpellation · 2022-03-02
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
20 Jahre nach ihrem UNO-Beitritt kandidiert die Schweiz erstmals für einen zweijährigen, nichtständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat. Der Bundesrat hat die Kandidatur im Jahr 2011 nach Konsultationen des Parlaments beschlossen und eingereicht.
Die Wahlen für die Periode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 finden im Juni 2022 in New York statt. Wahlgremium ist die UNO-Generalversammlung. Bereits im März 2023 wird die Schweiz den UNO-Sicherheitsrat für einen Monat präsidieren.
- Wie gedenkt der Bundesrat innert nützlicher Frist, die Positionen der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat zu konsolidieren? Nicht nur im Hinblick auf eine Resolution, sondern auch im Hinblick auf mögliche - wahrscheinliche - Konflikte?
- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass er über die nötigen Ressourcen und Kompetenzen für die Erfüllung dieser komplexen Aufgabe verfügt?
- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Einbezug des Parlaments zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz nimmt schon heute zu allen wichtigen Ereignissen der Weltpolitik Stellung. In Bezug auf die Agenda des UNO-Sicherheitsrats hat sie etablierte Grundsatzpositionen. Wenn es während unseres Einsitzes zu neuen Entwicklungen kommt, werden die gleichen Prozesse angewendet, die sich zur Festlegung der Schweizer Positionen in den anderen UNO-Hauptorganen (Generalversammlung, ECOSOC, Menschenrechtsrat) bewährt haben. Auch dort ist häufig eine rasche Positionierung erforderlich. Diese seit 2002 angewandten Prozesse und Beurteilungskriterien wurden zuletzt im Bericht des Bundesrats vom 26. Januar 2022 in Erfüllung des Postulats 20.4145 im Detail beschrieben.
Der Bundesrat hat am 10. November 2021 die Abläufe für den Sicherheitsrats-Einsitz festgelegt und kommuniziert. Die etablierten Prozesse wurden bestätigt. Bei Beschlüssen von innen- oder aussenpolitisch grosser Tragweite, insbesondere der Schaffung eines neuen Sanktionsregimes oder Autorisierung einer (äusserst seltenen) militärischen Intervention, wird der Bundesrat entscheiden - falls nötig an einer ausserordentlichen Sitzung.
Der Einbezug des Parlaments wurde im Bericht des Bundesrats vom 11. September 2020 in Erfüllung des Postulats 19.3967 behandelt. Die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) haben ihre Beratungen dazu im Oktober 2021 abgeschlossen und dem Bundesrat ihre Erwartungen mitgeteilt. Der Vorsteher des EDA sicherte den APK die Umsetzung dieser Massnahmen schriftlich zu. Sie umfassen die im Bericht vorgeschlagenen Optionen, u.a. : (i) Information über wichtige Entwicklungen im Sicherheitsrat an jeder Sitzung der APK; (ii) Erarbeitung eines jährlichen schriftlichen Berichts über die Initiativen der Schweiz im Sicherheitsrat, die laufenden Arbeiten und die anstehenden Diskussionen; (iii) Verschriftlichung der Grundsatzpositionen zu wichtigen länderspezifischen und thematischen Agendapunkten und deren Zustellung an die APK vor Mandatsbeginn; (iv) Konsultation der APK via deren Präsidenten bei aussenpolitischen Grundsatzentscheiden, namentlich zu neuen Sanktionsregimes oder zur Genehmigung einer militärischen Intervention (Art. 152 Abs. 4 ParlG). Damit erhält das Parlament weitgehende und weltweit einmalige Informations- und Konsultationsrechte, dank denen es jederzeit informiert sein wird und sich bei Bedarf einbringen kann.
Mit dem UNO-Beitritt der Schweiz wurde im EDA eine UNO-Koordinationsstelle geschaffen, welche für die Koordination der Positionen in den politischen Hauptorganen der UNO zuständig ist. In New York vertritt die Mission bei der UNO die in Bern festgelegten Positionen. Das EDA verfolgt die Arbeiten des Sicherheitsrats bereits seit Jahren. Die Schweiz nimmt regelmässig an den offenen Debatten teil und hat mit ihren Initiativen zu den Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats und zu gezielten Sanktionen wichtige Änderungen angestossen (Beispiel: Ombudsperson für die Al-Kaida/Taliban-Sanktionen). Für die Dauer des Mandates hat der Bundesrat temporär 25 zusätzliche Stellen im EDA, hauptsächlich in Bern und New York, bewilligt (Mittel zu 80 Prozent kompensiert). Andere Departemente, die ebenfalls betroffen sein werden, vor allem VBS und WBF, werden sich für diese Zeit personell ebenfalls so aufstellen, dass sie die anfallenden Arbeiten bewältigen können. Das Team, das die Einsitznahme sicherstellt, setzt sich aus erfahrenen und kompetenten Personen zusammen. Nützlich wird auch das Aussennetz sein, womit die Schweiz in fast allen Ländern auf der Sicherheitsratsagenda über eigene Kanäle verfügt.
Antwort des Bundesrates.