22.3056 · Interpellation · 2022-03-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Beteiligt sich die Schweiz im Rahmen des Übereinkommens von Espoo am Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau von zwei neuen Druckwasserreaktoren (EPR) neben dem Kernkraftwerk Bugey in 70 km Entfernung von Genf?
Bugey ist das älteste Kernkraftwerk Frankreichs; im Hinblick auf die Weiterführung des Betriebs einiger seiner Reaktoren über 40 Jahre hinaus wurden mehrere Beschwerden eingereicht, namentlich von der Stadt und dem Kanton Genf. Nun wird im Gegensatz dazu über den Bau von zwei Druckwasserreaktoren angrenzend an das Kraftwerk diskutiert.
Dieses neue Projekt ist in einer Gefahrenzone geplant, in der über fünf Millionen Menschen leben und die sich von Genf über Ain, Isère, Savoyen und Hochsavoyen bis zur Metropole Lyon erstreckt.
In einer Zeit, in der die Klimakatastrophen sich häufen werden, die Rhone weniger Wasser führen und die Bedrohung durch Terroranschläge sich mit den zunehmenden geopolitischen Spannungen intensivieren wird, ist die Kernkraft zur Steigerung der Resilienz und der Sicherheit der Bevölkerung nicht der richtige Weg. Die Kernkraft bleibt eine gefährliche Energieform; zudem ist die Frage der Abfälle noch immer nicht geklärt.
Dieses Projekt in 70 km Entfernung von Genf betrifft eine Region über die Grenzen Frankreichs hinaus. Die Schweiz muss ihre Meinung im Rahmen des Übereinkommens von Espoo einbringen können. In der Tat umschreibt das Bundesamt für Umwelt den Inhalt der Konvention klar: "Die Espoo-Konvention verpflichtet die Ursprungspartei (Staat, in dem ein Vorhaben geplant wird), die Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf den Nachbarstaat (betroffene Partei) zu prüfen. Weiter sieht das Übereinkommen vor, dass die Ursprungspartei die Kontaktstelle der betroffenen Partei über alle Vorhaben in Kenntnis setzt, die voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen zur Folge haben."
Stellungnahme des Bundesrates
Im Zusammenhang mit dem geplanten Bau neuer EPR-Reaktoren hat Frankreich bisher keine Benachrichtigung im Sinne des Übereinkommens von Espoo (SR 0.814.06) an die Schweiz gerichtet.
Dieses Übereinkommen schreibt vor, dass bei Vorhaben, die voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Auswirkungen zur Folge haben, eine Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen durchgeführt werden muss. Der Bau neuer Kernreaktoren ist in Ziffer 2 Buchstabe b von Anhang I des Übereinkommens von Espoo aufgeführt. Folglich ist das Übereinkommen von Espoo auf diese Art von Vorhaben anwendbar.
Die unlängst von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron angekündigten Pläne für den Bau neuer Kernreaktoren in Bugey wurden noch nicht konkretisiert. Eine solche Ankündigung durch den Präsidenten bildet den Auftakt zu einem verwaltungsinternen Prozess. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen darüber vor, dass in Frankreich ein entsprechendes Genehmigungsverfahren eingeleitet wurde.
Das Übereinkommen von Espoo kommt zur Anwendung, wenn ein Bewilligungsgesuch für den Bau eines Kernkraftwerks geprüft worden ist und ein konkretes Projekt öffentlich aufgelegt wird. Der Bund und der Kanton Genf verfolgen die Angelegenheit und werden gegebenenfalls intervenieren.
Antwort des Bundesrates.