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22.3060 · Interpellation · 2022-03-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. War der Bund einbezogen beim Entscheid, die obere Reguliergrenze ganzjährig auf 1,5 m zu erhöhen?

2. Kann der Bund die Folgen abschätzen, die die Ausweitung derjenigen Gebiete hat, die bei plötzlichen starken Niederschlägen und einem Anstieg des Seepegels über die bisher erreichten Pegelstände hinaus überschwemmt werden könnten, dies in Bezug auf die direkten wirtschaftlichen Schäden (Infrastruktur) und auf die indirekten Schäden (wirtschaftlicher Stillstand)?

3. Kann der Bund die Folgen abschätzen, die eine reguläre und dauerhafte Erhöhung der oberen Sommergrenze auf 1,5 m auf die Badegebiete und deren Nutzung hat?

4. Kann der Bund die möglichen Schäden einer solchen Regelung für das geschützte Ökosystem des Sees und der Sumpflandschaften abschätzen, insbesondere für das Ramsar-Gebiet Magadino, für die Schilfgürtel, die Vogelwelt und den Fischbestand?

5. Um wie viel haben sich der mittlere und der minimale Pegelstand des Langensees nach dem Bau des Wehrs Miorina 1943 erhöht?

6. Wo steht die Umsetzung der präventiven länderübergreifenden Massnahmen, die im Rahmen des Interreg-Projekts STRADA ausgearbeitet wurden?

7. Hat der Bund die Absicht, an geeigneter Stelle zu intervenieren, um den Beschluss der für das Einzugsgebiet des Po zuständigen italienischen Behörde (Autorità di Bacino Distrettuale del Fiume Po, ADBPO) vom 20. Dezember 2021 aufzuheben oder abzuschwächen?

8. Was gedenkt er zu unternehmen, damit institutionelle Strukturen für die internationale Zusammenarbeit zum Schutz des Langen- und des Luganersees und zum Wassermanagement bei diesen Seen geschaffen werden, analog zu den Strukturen, die in Europa und weltweit für andere Gewässersysteme existieren, dies auf der Grundlage des UNO-Übereinkommens von Helsinki von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen?

9. Wird der Bund dafür sorgen, dass das Übereinkommen von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen umgesetzt wird?

Begründung

Am 20. Dezember 2021 entschied die ADBPO, beim Langensee für die Jahre 2022-2026 eine weitere Erhöhung der Reguliergrenzen für die Sommerperiode zu genehmigen.

Bereits in den Jahren 2015-2020 waren die Sommergrenzen versuchsweise erhöht worden, was anscheinend einseitig und ohne Einbezug der Schweizer Behörden beschlossen worden war. Jetzt will die ADBPO den Versuch bis Ende 2026 weiterführen.

Die Erhöhung der mittleren Pegelstände vom 15. März bis zum 15. September führt dazu, dass sich die Uferlinie landeinwärts verschiebt. Das hat unmittelbare gravierende Konsequenzen für sämtliche Uferbereiche, insbesondere für die Strände, die unter den Seepegel zu liegen kommen, und für die Sandbänke und Sumpflandschaften im Schutzgebiet Bolle di Magadino. Bei starkem Niederschlag und einem Anstieg des Seepegels über die Grenzen hinaus wird es ausserdem zu Hochwassern kommen, durch die weit mehr Gebiete betroffen sein werden als bisher, und zwar sowohl öffentliche wie auch private Bereiche.

Für die ADBPO ist der Langensee ein Wasserreservoir für landwirtschaftliche Zwecke und für die Produktion von Energie aus Wasserkraft.

Konkret hat dies zur Folge, dass die Strände, die für die lokale Bevölkerung und für den Tourismus den Reichtum des Locarnese ausmachen, genau in der Sommersaison zu einem grossen Teil dauerhaft unter Wasser liegen werden.

Für die Schilfgürtel und die Pflanzen in den Schutzgebieten hat dies zur Folge, dass sie teilweise dauerhaft unter Wasser stehen werden. Zudem wird die für ihr Gedeihen unerlässliche Dynamik der Strömungen und der wechselnden Wasserstände wegfallen. Verschwinden werden auch die Sandbänke im Mündungsgebiet des Ticino und der Maggia sowie die Uferstreifen mit den für den Langensee so typischen weissen Stränden - ein Verlust für die Landschaft.

Die Auswirkungen des Klimawandels sind mittlerweile sowohl in Bezug auf die Häufung von Extremereignissen als auch in Bezug auf die Intensität der Niederschläge deutlich spürbar. Dies wird zu häufigeren und stärkeren Hochwassern führen. Eine Regulierhöhe von 1,5 m entspricht einer Höhe über Meer von 194,164 m, was bedeutet: Startet man Ende Sommer bereits mit dieser Höhe, ist man in Locarno nur 1,4 m von der Schadengrenze entfernt. Bei starken Niederschlägen könnte diese Grenze künftig in einem einzigen Tag erreicht werden, auch im Sommer, was Überschwemmungen mitten in der Tourismussaison zur Folge hätte.

Gut zusammengefasst ist die Situation im Dokument "Lago Maggiore, regolazione artificiale di quota e diritto internazionale, qualche riflessione in prospettiva svizzera" des Anwalts Niccolò Salvioni.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Seit 2019 gibt es ein gemeinsames Gesprächsgremium für diese Thematik, nämlich den "Organismo di consultazione bilaterale italo-svizzero sulla regolazione del Lago Maggiore". Nach dem Willen der zuständigen Behörden in Italien und in der Schweiz hat dieses Gremium die Aufgabe, den Informationsaustausch über die Regulierung des Lago Maggiore und über die Speicherung von Wasserressourcen im See und im Einzugsgebiet zu pflegen. Es bildet zudem die Plattform zwischen Italien und der Schweiz, um eine neue Regulierung des Lago Maggiore zu definieren. Das Gremium hat Vorschläge für die Durchführung einer neuen Testphase von 2022-2026 an den zuständigen Ausschuss der "Autorità di Bacino del Po" eingereicht. Der Ausschuss hat im Dezember 2021 eine neue Testphase von 2022-2026 beschlossen. Der Seepegel soll auf +1.25 m reguliert werden. Eine mögliche Erhöhung der Sommerregulierung bis auf +1.50 m wird im Beschluss jedoch nicht ausgeschlossen. Die Bundesbehörden waren über diese Möglichkeit einer Regulierung bis auf +1.50 m nicht informiert. Ein Entscheid über eine tatsächliche Erhöhung obliegt allerdings dem "Tavolo Tecnico". In diesem Gremium werden die Experten des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und des Kantons Tessin die Möglichkeit haben, die Schweizer Haltung einzubringen (vgl. Antwort zu Frage 7).

2. und 3. Neben der neuen Testphase wurde im Dezember 2021 auch entschieden, dass eine Analyse des ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nutzens und der Kosten infolge einer veränderten Regulierung des Lago Maggiore durchgeführt wird. Dabei sollen auch die Auswirkungen auf die Hochwasserrisiken, die Schifffahrt und die Nutzbarkeit der Strände untersucht werden. Zwischen 2015 und 2020 hat sich gezeigt, dass bei der Regulierung auf +1.25 m keine wesentlichen Probleme und Nutzungseinschränkungen auftreten. Es hat sich aber auch gezeigt, dass weitere Abklärungen notwendig sind, um die hydrologischen Vorhersagen von Sturzfluten am Lago Maggiore zu verbessern. Bei einer Sommerregelung auf +1.50 m müssen weitere Abklärungen betreffend Einschränkungen der Schifffahrt getroffen werden; bei hohem Pegel könnte ein zusätzliches Hochwasser zur Einstellung der Personenschifffahrt führen. Auch eine detaillierte Abklärung der Auswirkungen auf den Zugang und die Nutzbarkeit der Strände auf der Schweizer Seite fehlt. Diese soll in der Testphase 2022-2026 nachgeholt werden. Gerade vor dem Hintergrund dieser Schlussfolgerungen hat sich die Schweizer Delegation am "Tavolo Tecnico" in der Vergangenheit stets gegen eine weitere Erhöhung der Höchstgrenze für die Sommerregelung auf bis +1.50 m ausgesprochen.

4. Die Auswirkung einer Regulierung auf +1.25 m auf die Ökosysteme werden in der Testphase 2022-2026 mit Hilfe einer seit 2019 laufenden Monitoringkampagne untersucht. Eine abschliessende Beurteilung ist für 2025 zu erwarten.

5. Für die Sommerwasserstände (Mai-Oktober) sind die durchschnittlichen monatlichen Werte vor und nach 1943 praktisch gleich. Im Zeitraum Dezember bis März ist ein durchschnittlicher Anstieg von 60 bis 80 cm festzustellen. Der Mindestpegel hingegen ist im Zeitraum November bis April praktisch unverändert geblieben und von Mai bis Oktober 35 bis 40 cm niedriger ist als vor der Regulierung.

6. Das erwähnte Projekt hat verschiedene Regulierungsmodalitäten sowie die Auswirkungen eines neuen Wehrs analysiert und verglichen. Die Ergebnisse bilden den technischen Bezugsrahmen für schweizerische Delegation am "Tavolo Tecnico". Der Kanton Tessin betreibt das im Rahmen des Projekts entwickelte Portal für den Informationsaustausch mit eigenen Mitteln weiter.

7. Am ersten "Tavolo Tecnico" vom 11. März 2022 haben die Experten aus der Schweiz von der "Autorità di Bacino del Po" verlangt, dass für die ersten drei Jahre der neuen Testphase, d.h. bis im Herbst 2024, der Pegel in den Sommermonaten weiterhin auf +1.25 m reguliert wird. Die Schweiz wird diese Haltung auch weiterhin vertreten.

8. Seit mehr als 40 Jahren existiert für den Lago Maggiore und den Lago Ceresio im Bereich der Wasserqualität die CIPAIS (Internationale Kommission für den Schutz der italienisch-schweizerischen Gewässer). Was die quantitativen Aspekte der Wasserregulierung betrifft, so wurde 2019 mit der Einrichtung des "Organismo di consultazione bilaterale italo-svizzero" ein erster Schritt getan.

9. Im Einklang mit der Vereinbarung von ESPOO wird eine endgültige Änderung der Regulierung des Lago Maggiore einer "Valutazione di Incidenza Ambientale (VIncA)" für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Gebiete Natura 2000) bzw. einer "Valutazione Ambientale Strategica (VAS)" oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.

Antwort des Bundesrates.