Kreislaufwirtschaft konkret. Schaffung von Anreizen für nutzenbasierte zirkuläre Geschäftsmodelle
22.3064 · Postulat · 2022-03-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie dank finanz- und steuerpolitischen Anreizen oder weiteren gesetzlichen Anpassungen so genannte "nutzenbasierte zirkuläre Geschäftsmodelle", auch bekannt als Produkt-Service-Systeme, gefördert werden können.
Begründung
Produzierende Unternehmen haben bisher zu wenig Anreize, ihre Produkte auf Langlebigkeit ausgerichtet herzustellen. Dies würde sich ändern, sobald technische Einrichtungen, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge, Spezialtextilien wie z.B. Uniformen und weitere Produkte mit einer potenziellen Langlebigkeit nicht zum Kauf, sondern als Dienstleistung in Form von nutzenbasierten zirkulären Geschäftsmodellen für Kundinnen und Kunden bereitgestellt würden. Solche auch Produkt-Service-Systeme (PSS) genannte Angebote haben das Potential, die Langlebigkeit von Produkten zu steigern und damit den Wert der darin enthaltenen Ressourcen zu maximieren. Ein produzierendes Unternehmen hätte ein grosses Interesse daran, die Produkte möglichst lange betreiben und reparieren zu können. Dies wäre nicht nur aus ökologischer Sicht ein Gewinn, sondern auch ein attraktives ökonomisches Modell zur Effizienzsteigerung und Senkung von Kosten.
Eine Umstellung auf ein solches System benötigt Anfangsinvestitionen und hat einige buchhalterische Herausforderungen (Darstellungen in der Bilanz, neue Abschreibungsmodelle, etc.) zu bewältigen.
Der Bericht soll Optionen aufzeigen, wie die Umstellung auf ein solches Geschäftsmodell gefördert werden kann, z.B mit fiskalpolitischen Massnahmen, Anstossfinanzierungen, Förderkrediten, geeigneten Investitionsgefässen, der Anpassung von gesetzlichen Hürden oder weiteren Steuerungsinstrumenten der öffentlichen Hand.
Bereits heute gibt es Beispiele derartiger Produkt-Service-Systeme: V-Zug testet momentan, Geräte wie Waschmaschinen zur Miete in Mehrfamilienhäusern zu betreiben. Nach dem Ende der Lebensdauer nimmt die Firma die Geräte zurück und verbaut noch brauchbare Teile neu. Damit besteht ein Anreiz, die Geräte auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit ausgerichtet herzustellen.
Nach dem gleichen Prinzip funktioniert z.B. die Beleuchtung eines Bereichs des Flughafens Schiphol in Amsterdam. Die Firma Signify verkauft dem Flughafen dabei nicht die Leuchtmittel, sondern nur die Beleuchtung. Damit können sowohl Betriebskosten als auch Emissionen gesenkt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat will die Kreislaufwirtschaft fördern. Die Verlängerung der Produktlebensdauer zur Schonung der natürlichen Ressourcen ist ein zentraler Bestandteil der Kreislaufwirtschaft. Nutzenbasierte zirkuläre Geschäftsmodelle können die Anreize verstärken, die Produkte und Materialien so einzusetzen, dass eine lange Produktlebensdauer erzielt werden kann. In verschiedenen Sektoren existieren bereits Märkte mit nutzenbasierten zirkulären Geschäftsmodellen.
Finanzielle Anreize zur Förderung von solchen Geschäftsmodellen waren bereits Bestandteil des 2020 publizierten Berichts in Erfüllung des Postulates Vonlanthen (17.3505) "Die Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen. Prüfung steuerlicher Anreize und weiterer Massnahmen". Dabei wurden beispielsweise finanzielle Anreize in Form einer Mehrwertsteuerreduktion für nutzenbasierte Geschäftsmodelle geprüft. Aufgrund des Anpassungsbedarfs des Mehrwertsteuergesetzes, des grossen Vollzugaufwands und des schwierig abschätzbaren Nutzens hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahme "MWST-Reduktion bei nutzenbasierten Geschäftsmodellen" nicht weiter zu vertiefen.
Aktuell macht die Bundesverwaltung vertiefte Regulierungsfolgeabschätzungen zu Registerlösungen und untersucht deren Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Konkret wurden bei der Durchbrechung des Bestandteilprinzips bei Immobilien und des Faustpfandprinzips bei Mobilien die Haupthürden für nutzenbasierte Geschäftsmodelle identifiziert. Die Ergebnisse werden im Sommer 2022 erwartet. Diese Analysen fliessen in das Massnahmenpaket zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft ein, welches dem Bundesrat 2023 vorgelegt wird.
Dem Anliegen des Postulanten wird folglich im Rahmen verschiedener laufender Arbeiten bereits weitgehend Rechnung getragen. Des Weiteren ist die parlamentarische Debatte zur parlamentarischen Initiative 20.433 "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" abzuwarten. Der von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesentwurf sieht auch eine Erweiterung von Fördermöglichkeiten bei der Markteinführung vor. Der Bundesrat sieht daher zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf für einen zusätzlichen Bericht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.