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22.3099 · Interpellation · 2022-03-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Grundversorgung ist eine unerlässliche Standortvoraussetzung für die Bevölkerung und Wirtschaft. Es wird sich keine Person und keine Unternehmung in einem Ort niederlassen, wo die Grundversorgung nicht gewährleistet ist. Das gilt nicht nur für die Versorgung mit Strom, Wasser und Breitbandinternet, sondern auch für die Grundversorgung mit Postdienstleistungen. Die Grundversorgung ist damit ein wesentliches Element für den inneren Zusammenhalt der Schweiz und die Chancengleichheit für alle Bevölkerungsgruppen und Landesteile.

Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe unter der Leitung von alt Ständerätin Christine Egerszegi hat nun am 24. Februar 2022 ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung vorgestellt. Die Expertengruppe schlägt u.a. vor, in Zukunft auf die Zustellung von A-Post-Briefen zu verzichten, die Zustellung von Tageszeitungen aus dem Grundversorgungsauftrag zu streichen und das Poststellennetz weiter auszudünnen. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die im Bericht der Expertenkommission enthaltenen Vorschläge de facto auf einen Abbau der Grundversorgung hinauslaufen und der Bericht damit keine taugliche Grundlage bildet, um eine Diskussion über eine Stärkung der Grundversorgung zu führen?

2. Welche Potenziale ergeben sich aus Sicht des Bundesrates dank der Digitalisierung für die Erbringung herkömmlicher postalischer Grundversorgungsdienste?

3. Welche neuen Dienstleistungen kann die Post im Grundversorgungsbereich dank der Digitalisierung erbringen?

4. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass nicht alle Bevölkerungsteile gleichwertigen Zugang zu digitalen Angeboten und vergleichbare Fähigkeiten im Umgang mit der Digitalisierung haben und deshalb herkömmliche und neue, digitale Grundversorgungsangebote noch über längere Zeit parallel angeboten werden müssen, um niemanden von den Grundversorgungsleistungen auszuschliessen?

5. Die Expertengruppe schlägt vor, den Zahlungsverkehr öffentlich auszuschreiben. Als wie realistisch erachtet es der Bundesrat, dass sich andere schweizerische Finanzdienstleister als die Post für diesen Auftrag bewerben und wie hoch sind die Ausfälle, die der Post dadurch entstehen würden (monetäre Bezifferung des Verlustes von Synergieeffekten mit dem Poststellennetz)?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Expertenkommission hat basierend auf einer umfassenden Analyse der heutigen und zukünftigen Herausforderungen ihre Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten erarbeitet. Der Bundesrat wird diese Empfehlungen nun analysieren und das weitere Vorgehen bis Ende zweites Quartal 2022 festlegen.

2. Neue Technologien und Algorithmen ermöglichen auch im Postbereich Anpassungen in Prozessen und damit eine effizientere Leistungserbringung. Zudem eröffnet die Digitalisierung Möglichkeiten für neue Zusatzdienstleistungen, wie bspw. bei der Sendungsverfolgung. Das Kerngeschäft der Schweizerischen Post wird aber immer eine physische Komponente behalten.

3. Die Digitalisierung verändert die Bedürfnisse der Menschen und schafft neue Herausforderungen. Der Bundesrat wird sich bei der Analyse der Empfehlungen der Expertenkommission auch mit dem Vorschlag betreffend vertieften Abklärungen zu einer digitalen Infrastruktur auseinandersetzen. Dabei sind auch die durch die Verfassung beschränkten Kompetenzen des Bundes zu beachten. Das 2019 überwiesene Postulat 19.3574 Min Li Marti "Offensive für einen digitalen Service Public" beauftragt den Bundesrat, eine Strategie zur digitalen Infrastruktur vorzulegen. Die Publikation des Berichts ist im dritten Quartal 2022 geplant.

4. Eine funktionierende Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten ist eine wichtige Voraussetzung für die Lebensqualität der Bevölkerung, den nationalen Zusammenhalt und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Für den Bundesrat steht die Sicherstellung einer flächendeckenden, für alle zugänglichen und finanzierbaren Grundversorgung in guter Qualität ausser Frage. Ein vollständiger Verzicht auf physisch erbrachte Leistungen steht derzeit weder bei den Post- noch den Zahlungsverkehrsdiensten zur Diskussion.

5. Auch dieser Vorschlag aus dem Expertenbericht wird der Bundesrat nun analysieren. Ob und wie viele Unternehmen sich an einer allfälligen Ausschreibung der Grundversorgung im Zahlungsverkehr beteiligen, hängt stark davon ab, wie der konkrete Auftrag ausgestaltet würde.

Aktuell bestehen enge operative und finanzielle Verflechtungen zwischen der Post und PostFinance. PostFinance wickelt die kostspieligen Barzahlungen über das Poststellennetz ab und entschädigt die Post dafür jährlich mit rund 200 Millionen Franken. Das Ausmass potentieller Synergieverluste kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.

Antwort des Bundesrates.