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22.310 · Standesinitiative · 2022-06-03

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Ausgangslage

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Wortlaut

Der Kanton Luzern unterbreitet der Bundesversammlung gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung folgende Kantonsinitiative im Sinne einer allgemeinen Anregung:

Das Bundesparlament und die Bundesbehörden werden ersucht,

- "Konversionstherapien" zu verbieten, welche zum Ziel haben, die sexuelle Orientierung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu verändern;

- aufzuzeigen, ob für Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten, Seelsorgerinnen und Seelsorger usw., die solche anwenden, ein Berufsverbot erwirkt werden kann;

- aufzuzeigen, was die Konsequenzen bei Zuwiderhandeln sein können.

Begründung

Die Luzerner Regierung teilt die Haltung von Bund und anderen Kantonen, dass Konversionstherapien abzulehnen sind. Diese stellen einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Privatsphäre und Integrität der betroffenen Personen dar. Das Anliegen, wonach Konversionstherapien zu verbieten sind, wurde auf Bundesebene bereits mehrfach eingebracht. Am 30. September 2021 reichte Nationalrat Angelo Barrile die parlamentarische Initiative "Verbot und Unterstrafestellung von Konversionsmassnahmen bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen" ein (21.496), gleichentags reichte Nationalrätin Sarah Wyss die parlamentarische Initiative "Schweizweites Verbot und Unterstrafestellung von Konversionsmassnahmen" ein (21.497). Zudem wurden in verschiedenen Kantonen Vorstösse überwiesen, welche ein Verbot von Konversionstherapien fordern. Zuletzt hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt einen Antrag auf Einreichung einer gleichlautenden Standesinitiative betreffend Verbot von Konversionstherapien in der Schweiz im Sinne des Motionärs gutgeheissen (21.5507).

Weil es sich bei der Durchführung von Konversionstherapien um ein landesweit existierendes Problem handelt, vertritt die Luzerner Regierung die Haltung, dass ein explizites Verbot von Konversionstherapien auf nationaler Ebene verankert werden sollte. Kantonal unterschiedliche Bestimmungen sind nicht sinnvoll. Zudem würde eine Regelung auf Bundesebene nicht zuletzt eine wichtige gesellschaftspolitische Signalwirkung erzielen.

Verhandlungen

12.09.2023 Ständerat

Keine Folge gegeben


05.03.2024 Nationalrat

Keine Folge gegeben