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22.3107 · Interpellation · 2022-03-10

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und sogar die Kriegsverbrechen häufen sich im Rahmen der russischen Invasion in der Ukraine beängstigend schnell. Beispiele solcher Verstösse sind der Angriff auf das Kernkraftwerk Saporischschja oder auf die Geburtsklinik in Mariupol. Die Achtung der Genfer Abkommen über das humanitäre Völkerrecht obliegt den Vertragsparteien. Als Verwahrerin dieser Abkommen kommt der Schweiz jedoch eine besondere Rolle zu. Wie in Artikel 7 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen festgehalten ist, kommt es der Schweiz als Depositarin zu, zur Erörterung von Fragen zur Anwendung des internationalen Völkerrechts eine Konferenz der Vertragsparteien einzuberufen. Die Schweiz hat in dieser Hinsicht bisher häufig besondere Verantwortung übernommen, indem sie bei diplomatischen Konferenzen zwischen den Vertragsparteien eine treibende Rolle eingenommen hat. Angesichts der besonders gravierenden Situation in der Ukraine würde eine dringende Konferenz der Vertragsparteien dazu beitragen, die Achtung des humanitären Völkerrechts vor Ort durchzusetzen und die Schwierigkeiten bei der Anwendung der Genfer Abkommen anzugehen, welche die Kämpfe verursachen.

Der Bundesrat wird deshalb ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie sieht die Schweiz ihre Rolle als Depositarin der Genfer Abkommen hinsichtlich der Achtung des internationalen Völkerrechts im besonderen Kontext des russischen Angriffs auf die Ukraine?

2. Hat die Schweiz bereits diplomatische Mittel gegenüber den Vertragsparteien der Genfer Abkommen, insbesondere Russland, eingesetzt, um die wirksame Umsetzung der Genfer Abkommen und ihre Achtung voranzutreiben?

3. Sollte der Bundesrat nicht dringend alles Nötige tun, um in Anwendung von Artikel 7 des Zusatzprotokolls I der Genfer Abkommen eine Tagung der Hohen Vertragsparteien einzuberufen, um die wirksame Umsetzung der Genfer Abkommen und ihre Achtung im Rahmen des Angriffes auf die Ukraine voranzutreiben?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Depositar hat eine administrative Rolle, zum Beispiel die Entgegennahme, formelle Prüfung, Weiterleitung und Aufbewahrung von Mitteilungen und Akten von bestehenden oder zukünftigen Vertragsparteien. In ihrer Rolle als Depositarstaat ist die Schweiz verpflichtet bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unparteiisch zu sein. Die Schweiz ist nicht als Depositarstaat, sondern als Vertragspartei dazu verpflichtet, die Konventionen und die Zusatzprotokolle einzuhalten und ihre Einhaltung durchzusetzen. Die Schweiz setzt sich in dieser Rolle für die Achtung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts ein, sowohl im Konflikt in der Ukraine, als auch in anderen Konflikten weltweit.

2. Die Schweiz ruft die Konfliktparteien dazu auf, das humanitäre Völkerrecht strikt zu respektieren und bei Verstössen eine unabhängige Untersuchung zuzulassen. Dies hat die Schweiz in bilateralen Gesprächen mit Vertretern der Konfliktparteien sowie in verschiedenen multilateralen Foren schon mehrmals kommuniziert.Die Schweiz unterstützt die Bemühungen, Kriegsverbrechen zu dokumentieren und zu ahnden. Sie hat die Situation in der Ukraine am 2. März 2022 zusammen mit circa 40 weiteren Staaten zur Untersuchung an den Internationalen Strafgerichtshof übermittelt. Ausserdem hat sie die Einrichtung mehrere multilateraler Mechanismen, welche Beweise für Kriegsverbrechen sammeln und diese der zuständigen nationalen und internationalen Strafverfolgung zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel dem "Moskau-Mechanismus" der OSZE, unterstützt.

3. Gemäss Artikel 7 des Ersten Zusatzprotokolls der Genfer Konventionen (SR 0.518.521) beruft der Depositar auf Antrag einer oder mehrerer der Hohen Vertragsparteien und mit der Zustimmung der Mehrheit der Vertragsparteien eine Tagung der Hohen Vertragsparteien ein. Ziel einer solchen Tagung ist es, allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Genfer Konventionen und des Ersten Zusatzprotokolls zu erörtern. Spezifische Situationen können also nicht diskutiert werden. Somit kann eine Tagung der Hohen Vertragsparteien nicht genutzt werden, um über die spezifische Umsetzung des humanitären Völkerrechts im bewaffneten Konflikt in der Ukraine zu diskutieren. Aus diesen Gründen kann der Bundesrat nicht eine Tagung der Hohen Vertragsparteien einberufen um die Umsetzung der Genfer Konventionen im bewaffneten Konflikt in der Ukraine zu diskutieren.

Antwort des Bundesrates.