Lexipedia

22.311 · Standesinitiative · 2022-06-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Ausgangslage

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Wortlaut

Der Kanton Basel-Stadt ersucht das Bundesparlament und die Bundesbehörden,

- "Konversionstherapien" zu verbieten, welche zum Ziel haben, die sexuelle Orientierung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu verändern;

- aufzuzeigen, ob für Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten, Seelsorgerinnen und Seelsorger usw., die solche anwenden, ein Berufsverbot erwirkt werden kann;

- aufzuzeigen, was die Konsequenzen bei Zuwiderhandeln sein können.

Konversionstherapien sind psychologische Therapien, die zum Ziel haben, die homosexuelle Veranlagung eines Menschen in eine heterosexuelle Neigung 'umzupolen' oder die Geschlechtsidentität von betroffenen Personen zu verändern. Diese Praxis folgt den irrigen Grundgedanken, dass Homosexualität eine "Krankheit" oder ein "Symptom" sei und mit entsprechender Behandlung therapiert werden könne.

Nur in seltenen bekannten Fällen werden Konversionstherapien von Psychiaterinnen oder Psychiatern durchgeführt und von Krankenkassen zurückerstattet. Es sind aber nicht ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte, die für Konversionstherapien verantwortlich sind. Diese vorgeblich "reparativen" Behandlungen werden von verschiedenen Personen, mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen durchgeführt. Dazu gehören neben Ärztinnen und Ärzten auch Coaches, Sexualberaterinnen oder Sexualberater und Geistliche. Während Ärztinnen und Ärzte mit der Durchführung einer Konversionstherapie gegen die Berufspflichten verstossen und mit Disziplinarmassnahmen zu rechnen haben, existiert gegen die Konversionstherapien durch Coaches, Sexualberaterinnen oder Sexualberater und Geistliche keine Handhabe.

Konversionstherapien sind für betroffene Personen höchst traumatisierend. Das belegen zahlreiche Studien. Diese "Therapien" haben zum Ziel, den Betroffenen Schuldgefühle aufzubürden, was viele in die Verzweiflung treibt. Dabei sind Jugendliche besonders verletzlich. Sie können durch selbst ernannte "Heilerinnen" und "Heiler" in psychische Krisen bis hin zu Depressionen und Suizid gestürzt werden.

Es gilt, solche Praktiken in der Schweiz zu verhindern. Homosexualität ist keine Krankheit und deswegen auch nicht therapiebedürftig. Es braucht deshalb eine klare Grenze und ein Verbot der Konversionstherapie einschliesslich strafrechtlicher Konsequenzen. Ein entsprechendes Gesetz soll dabei möglichst weit fassen und insbesondere auch für Fälle gelten, in welchen Minderjährige betroffen sind.

Begründung

Bei sogenannten "Konversionstherapien" handelt es sich um Behandlungen, welche darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Die Anbieter solcher Konversionstherapien gehen von der Annahme aus, nicht heterosexuelle Orientierungen (zum Beispiel Homo- oder Bisexualität) oder abweichende Geschlechtsidentitäten (zum Beispiel Transgeschlechtlichkeit) seien behandlungsbedürftig.

Solche Massnahmen können bei den Betroffenen nachweislich zu grossem Leid, psychischen Schäden bis hin zu Suizidalität führen. Aus diesem Grund bezeichnet die Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) Konversionstherapien als unethisch und erachtet den Versuch zur sexuellen Umpolung als "Behandlungsfehler". Die ASP erläutert dazu, dass die Gründe, weswegen jemand homosexuell, bisexuell, heterosexuell etc. ist, unbekannt seien und es gegeben sei, dass verschiedene Formen der Sexualität existieren und als gleichberechtigt gewürdigt werden wollen. Konversionstherapie sei daher keinesfalls als eine Psychotherapie zu sehen. Die Standesregeln der Psychotherapieverbände verböten jede Form der weltanschaulichen oder religiösen Indoktrinierung wie auch jede Form der Diskriminierung.

Die häufig zur Legitimierung von sogenannten Konversionstherapien herangezogenen Symptome wie Depressionen, Unwohlsein mit der eigenen Identität oder Suizidgedanken stehen häufig nicht in Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung oder dem Geschlecht der betroffenen Person. Vielmehr sind diese Symptome Ausdruck des gesellschaftlichen Umgangs, der diese Menschen erfahren, weil sie im Bereich der Sexualität nicht der Norm entsprechen. Eine "Konversionstherapie" ist daher nie die Lösung; vielmehr geht es darum, diese Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität zu stärken.

Formen von "Therapien", welche auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung abzielen und Homosexuelle damit stigmatisieren, sind daher mit Entschiedenheit abzulehnen. Menschen und insbesondere Minderjährige einer solchen Behandlung zu unterziehen, stellt nicht nur eine Diskriminierung dar, sondern kann für die Betroffenen schwerwiegende psychische Schädigungen zur Folge haben.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ist überzeugt, dass ein explizites Verbot dieser Therapien nicht auf kantonaler, sondern auf nationaler Ebene verankert werden sollte. Denn hierbei handelt es sich um ein gesellschaftspolitisches Problem, welches über die Kantonsgrenze hinaus die gesamte Schweiz tangiert. Mit einer Regelung auf Bundesebene könnte daher gesamtschweizerisch ein Zeichen gesetzt und eine wichtige gesellschaftspolitische Signalwirkung erzielt werden.

Verhandlungen

12.09.2023 Ständerat

Keine Folge gegeben


05.03.2024 Nationalrat

Keine Folge gegeben