Lexipedia

22.3117 · Interpellation · 2022-03-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geht es um bereichsübergreifende ökonomische, ökologische und soziale Themenfelder. In der Schweiz erstellen aktuell etwa 1 Promille, d.h. 600 von 600 000 Unternehmen, einen Nachhaltigkeitsbericht. Die Berichte sind sehr verschieden, deshalb kaum vergleichbar und meist ungeprüft. Es bestehen bisher kaum Richtlinien, Empfehlungen oder Unterstützungsmassnahmen.

Im Gegensatz dazu ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Grossunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden in der EU verbindlich geregelt. Ab 2024 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bereits ab 250 Mitarbeitenden und für alle börsenkotierten Unternehmen vorgesehen. Mit Ausnahme von Kleinstunternehmen werden in wenigen Jahren alle Unternehmen verpflichtet, einen geprüften Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Aufbauend auf dem deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), könnte die Schweiz einen "Swiss Code of Sustainabilty Reporting" (SCSR), mittels Best Practice Ansatz, rasch und kostengünstig entwickeln. Es könnte allen Unternehmen, insbesondere auch KMU, als niederschwelliges, freiwilliges Angebot zur Verfügung gestellt werden. Am Beispiel des DNK zeigt sich, dass die einfache Berichtsstruktur das strategische Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen fördert.

Kernelement des SCSR wäre eine umfassende nationale Datenbank in der alle, in der gleichen Syntax erstellten, Nachhaltigkeitsberichte öffentlich zugänglich gemacht und somit vergleichbar werden. Der Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung würde dadurch schweizweit gefördert und transparent ausgestaltet.

Der Bund erhält dadurch ein Instrument, um die Ziele der Agenda 2030 gemeinsam mit der Wirtschaft zu erreichen. In seinem Bericht kann der Bund fundiert den Fortschritt der Schweizer Wirtschaft dokumentieren. Die Nachhaltigkeitspolitik wird damit ohne gesetzliche Regulierung gestärkt.

Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, allen Unternehmen eine Infrastruktur für eine freiwillige und niederschwellige Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung zu stellen (ähnlich wie z.B. in Deutschland)?

2. Wenn ja, welche konkreten Instrumente will der Bundesrat der Wirtschaft ab wann zur Verfügung stellen?

3. Wenn nein, warum passt die Schweiz sich nicht den EU-Regelungen an?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu den Fragen 1 und 2

Wie im Aktionsplan zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt 2020-2023 festgehalten ist, setzt sich der Bundesrat für die Förderung und Harmonisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf nationaler und internationaler Ebene ein. Der Bund fördert insbesondere die Umsetzung internationaler CSR-Standards wie der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der OECD-Leitfäden zur Sorgfaltsprüfung, die auch Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Transparenz betreffend die Sorgfaltsprüfung für Unternehmen enthalten. Beispielsweise informiert er Unternehmen an Anlässen, auf dem CSR-Bundeswebportal sowie in den sozialen Medien über diese Instrumente. Analog zur finanziellen Rechnungslegung ist die Wesentlichkeit auch die zentrale Qualitätsanforderung an die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das heisst, es soll über alle wesentlichen Auswirkungen von der Rohstoffgewinnung, über die Lieferkette, die Produktion und die Nutzung bis zum Recycling oder der Entsorgung der Produkte berichtet werden.

Es bestehen zahlreiche Initiativen von internationalen Organisationen und privaten Akteuren zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Der Bund unterstützt unter anderem die Global Reporting Initiative, deren modulare Standards durch Unternehmen unterschiedlicher Grösse anwendbar sind. Der Bund arbeitet auch mit dem Global Compact Netzwerk Schweiz zusammen, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gestützt auf die zehn Prinzipien des UN Global Compact fördert. Dieser verlangt von seinen heute rund 250 Mitgliedern in der Schweiz - darunter rund 100 KMU - dass sie jährlich einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Prinzipien veröffentlichen und kündigte die Schaffung einer neuen Plattform für eine strukturiertere und besser vergleichbare Berichterstattung an. Das ebenfalls vom Bund geförderte Projekt "FocusedReporting.ch" von engageability hilft dabei, die Berichterstattungspraxis unter anderem von kleineren und mittleren Unternehmen zu verbessern, und weist auf gute Praktiken von Unternehmen hin. Zudem arbeitet B Lab mit dem Swiss Triple Impact Programm an einem Verzeichnis, das den Beitrag einzelner Unternehmen zur Umsetzung der Agenda 2030 vergleichbar machen soll. Schliesslich entwickelt der Bund ein webbasiertes Instrument mit dem Privatsektor, das Unternehmen dabei unterstützen soll, die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen. Der Bundesrat verfolgt diese Initiativen - wie auch jene zur Ausarbeitung eines Swiss Code of Sustainability Reporting - weiter und sieht zurzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.

Zur Frage 3

In der Schweiz sind die neuen Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu Transparenz- und Sorgfaltspflichten betreffend Konfliktmineralien und Kinderarbeit am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Zudem hat der Bundesrat das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD, dem UVEK und dem WBF bis im Sommer 2022 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Vollzugsverordnung zur Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures und Konkretisierung der neuen Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Bezug auf CO2-Belange zu erarbeiten. Die neuen Pflichten orientieren sich an den derzeit geltenden Regelungen der Europäischen Union und gehen betreffend Kinderarbeit darüber hinaus.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Corporate Sustainability Reporting Directive, aber auch jener zur Sorgfaltsprüfung von Unternehmen werden zurzeit erst im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament diskutiert. Das EJPD (BJ) analysiert in Zusammenarbeit mit den Fachämtern der mitbeteiligten Departemente (EDA und WBF), ob sich aus den Entwicklungen in der EU allenfalls auch Anpassungsbedarf für das Schweizer Recht ergeben könnte.

Antwort des Bundesrates.