Lexipedia

22.3152 · Interpellation · 2022-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Bei ihrer jährlichen Medienkonferenz hat die Post am vergangenen 10. März über ihre Investitionsstrategie informiert.

Unter anderem wurde Folgendes bekanntgegeben: "Damit sich die Post im freien Wettbewerb und in der digitalen Welt behaupten und die Grundversorgung auch künftig ohne Steuergelder sicherstellen kann, investiert sie konsequent und fokussiert. Dies, weil der Druck auf ihr Brief- und Finanzgeschäft weiterhin besteht."

Weiter war bei der Medienkonferenz Folgendes zu erfahren: "Die Post wird ihr Kerngeschäft so weiterentwickeln, dass es auch künftig die Bedürfnisse der Menschen und Unternehmen in der Schweiz deckt. Im physischen wie im digitalen Bereich. Diesen Weg hat die Post 2021, im ersten Jahr der neuen Strategieperiode, erfolgreich eingeschlagen."

Ausserdem wurde darüber informiert, dass die Post 2021 einen neuen Bereich geschaffen hat, um insbesondere KMU, Behörden, das Gesundheitswesen und auch die Bevölkerung der Schweiz mit digitalen postalischen Dienstleistungen zu versorgen. Diese Dienstleistungen sollen einfach und sicher sein und eine Alternative zu Angeboten ausländischer Konzerne und rein kommerziell ausgerichteter Firmen sein, was den Aufbau von neuen digitalen Kompetenzen erfordert. Es wurde mitgeteilt, dass die Post dies auch über den Kauf von ausgewählten, spezialisierten Firmen sicherstellt, so in den Bereichen Cloud-Sicherheit, elektronische Identifikation, KMU-Digitalisierung und Software für Gemeinden.

Schliesslich hat die Post bei dieser Medienkonferenz angekündigt, eine "Kriegskasse" von vier Milliarden Franken für diesen neuen Bereich angelegt zu haben, der 2021 nicht nur 80 Millionen Franken Verlust geschrieben, sondern vor allem einen Betriebsertrag von bloss 38 Millionen Franken erwirtschaftet hat.

Diese Tendenz der öffentlichen Dienste, der staatsnahen Betriebe und der eigenständigen öffentlichen Einrichtungen, in den Gewässern der Privatwirtschaft zu fischen, wurde wiederholt kritisiert, weil es so zu einer Vermischung der Rollen kommt, die den Markt verfälschen kann. Es führt zu einem unlauteren Wettbewerb mit Privatunternehmen, der dem KMU-Sektor unseres Landes schadet, jeglicher politischen Kontrolle entgleitet und zu Entgleisungen führt, welche das Parlament dann ausbügeln muss. (Das zeigt der PostAuto-Skandal.)

Daher ersuche ich den Bundesrat, auf folgende Fragen zu antworten:

1. Ist es die Rolle eines öffentlichen Unternehmens, private Unternehmen zu erwerben?

2. Inwiefern sind diese Unternehmenskäufe Teil der Grundversorgung, wenn bedacht wird, dass die Post parallel dazu über rechtliche Monopole verfügt, insbesondere für Briefe unter 50 Gramm?

3. Die Vernehmlassung zur Revision des Kartellgesetzes wurde bereits eröffnet. Ist es da kein Widerspruch, dass ein marktbeherrschender Akteur durch den Kauf von KMU seine Position verstärkt?

4. Wäre es nach einer Krise, welche KMU und Haushalte stark auf die Probe gestellt hat, nicht eher angebracht, diese Gelder zu verwenden, um den Preis der Dienstleistungen der Grundversorgung zu senken?

5. Sind 4 Milliarden Franken für Übernahmen nicht exzessiv?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verweist auch auf seine Antworten zur Motion 21.4595 Rechsteiner Thomas sowie zu den Interpellationen 21.4420 Jauslin, 21.4230 Burgherr und 21.4310 Schilliger.

1. Der Bundesrat steuert die bundesnahen Unternehmen mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Diese enthalten auch Kriterien für Beteiligungen und Akquisitionen. Innerhalb dieses Rahmens ist es den bundesnahen Unternehmen erlaubt, sich an privaten Unternehmen zu beteiligen.

2. Die Post kann nebst den Grundversorgungsleistungen weitere Dienstleistungen erbringen, solange diese mit dem Unternehmenszweck gemäss Art. 3 des Postorganisationsgesetzes (POG; SR 783.1) vereinbar sind. Die Post muss die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten eigenwirtschaftlich erbringen. Sie erhält also keine staatlichen Subventionen zur Erfüllung ihres Auftrages. Die Erlöse aus dem Monopol für Briefe bis 50 Gramm leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Grundversorgung.

3. Das Kernelement der laufenden Teilrevision des Kartellgesetzes (KG; SR 251) ist die Modernisierung der Fusionskontrolle. Mit dem Wechsel zum SIEC-Test (Significant Impediment to Effective Competition-Test) sollen bei der Prüfung mögliche Effekte eines Zusammenschlusses auf den Wettbewerb besser berücksichtigt werden können. Auch Übernahmen der Post unterliegen grundsätzlich der kartellrechtlichen Fusionskontrolle und werden geprüft, wenn sie die entsprechenden Kriterien gemäss Art. 9 KG erfüllen. Eine Revision dieser Kriterien ist allerdings nicht Bestandteil der laufenden Teilrevision des Kartellgesetzes.

4. und 5. Die Post steht vor grossen Herausforderungen: Der Rückgang der Briefmengen und der Schaltertransaktionen sowie das Niedrigzinsumfeld und das eingeschränkte Geschäftsmodell von PostFinance (Kredit- und Hypothekarvergabeverbot) führen zu Ertragseinbussen. Zudem wurden in den vergangenen Jahren die regulatorischen Vorgaben an die Grundversorgung von der Politik erhöht, was zusätzliche Kosten verursacht. Vor diesem Hintergrund werden die Ergebnisse von Post und PostFinance ohne Gegenmassnahmen rasch weiter zurückgehen. Die Post wird die Grundversorgung längerfristig nur dann eigenwirtschaftlich erbringen können, wenn es ihr gelingt, diesen Ergebnisrückgang aus den traditionellen Kerngeschäften anderweitig zu kompensieren. Vor diesem Hintergrund entwickelte die Post ihre Strategie für die Jahre 2021-2024. Hauptbestandteile davon sind Investitionen in den Bereichen Kommunikation und Logistik, Effizienz- und Preismassnahmen sowie die Drittnutzung von Poststellen. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Strategie obliegt dem Verwaltungsrat. Massgebend für den Bundesrat ist bei einem Unternehmenskauf der Post die Übereinstimmung des Projektes mit den Vorgaben in den strategischen Zielen.

Antwort des Bundesrates.