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22.3163 · Motion · 2022-03-16

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision der Rechtsgrundlagen zu unterbreiten, damit in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Gesundheitsfachpersonen (Medizinal-, Psychologie- und Gesundheitsberufe) die in der Berufspraxis erforderlichen Kompetenzen im Bereich der digitalen Transformation gelehrt werden. Neben angemessenen Kenntnissen im Umgang mit digitalen Instrumenten sollen weitere damit verbundene Kompetenzen in den Bereichen interprofessionelle Zusammenarbeit, Kommunikation, Diagnostik, Monitoring von Patientinnen und Patienten und Wissensaneignung sichergestellt werden.

Begründung

Digitale Instrumente gewinnen rasch an Bedeutung in der Prävention, Diagnose, Therapie-Unterstützung, und der Nachsorge von Krankheiten. Mit der wachsenden Zahl von chronisch kranken Patientinnen und Patienten wird die interprofessionelle Zusammenarbeit immer wichtiger. Die interprofessionelle Zusammenarbeit ist auf digitale Instrumente angewiesen.

Die Verpflichtung zur Vermittlung digitaler Kenntnisse schafft die Voraussetzung, dass alle Gesundheitsfachpersonen sachgerecht mit digitalen Tools umgehen können. Im Fokus stehen der Einsatz digitaler Instrumente für die interprofessionelle Zusammenarbeit, der Umgang mit Big Data und künstlicher Intelligenz, der Einsatz digitaler Entscheidungshilfen in der ganzen Behandlungskette, die Cybersicherheit und der Datenschutz sowie der sichere Umgang mit Patientenapps. Zu lehren sind auch Fragen bezüglich der Sorgfaltspflicht und der Haftung beim Einsatz digitaler Instrumente.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Vermittlung von digitalen Kompetenzen steht ausserdem im Einklang mit Ziel 2, Massnahme 2 der "gesundheitspolitische Strategie des Bundesrates 2020-2030". So schreibt der Bundesrat: "Die neuen Möglichkeiten in Prävention, Diagnostik und Therapie könnten aber dazu führen, dass Gesundheitsfachpersonen in Aufklärung und Beratung von gesunden und kranken Menschen künftig noch stärker gefordert sind.". Diese Erkenntnis sollte dazu führen, dass die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für Gesundheitsfachpersonen geschaffen werden, damit die Lernzielkataloge entsprechend angepasst werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass die Digitalisierung den Berufsalltag aller Gesundheitsfachpersonen stark verändert bzw. verändern wird und damit die Aus-, Weiter- und Fortbildung entsprechende Kompetenzen vermitteln muss. Dies entspricht auch den in der Strategie Gesundheit 2030 dargelegten Zielen zur Förderung der digitalen Transformation. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, eine Bestimmung zur Förderung der Kompetenzen im Zusammenhang mit der digitalen Transformation im Medizinal- und Psychologieberufegesetz aufzunehmen. Im Gesundheitsberufegesetz ist der Umgang mit digitalen Instrumenten bereits verankert. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, diese Bestimmung breiter zu fassen und analog zum MedBG und PsyG neu auf die Kompetenzen im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu beziehen. Sämtliche Arbeiten sollen im Rahmen einer sachnahen anderen Revisionsvorlage aufgenommen werden. Die Bildungsinstitutionen und Fachgesellschaften werden gefordert sein, die Aus-, Weiter- und Fortbildungscurricula entsprechend den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.