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22.3172 · Postulat · 2022-03-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, seinen Bericht zur Europapolitik durch eine Einschätzung der speziellen Bedeutung des bilateralen Wegs für den Wohlstand der Grenzkantone zu vervollständigen.

Zunächst soll diese Analyse auf präzise, dokumentierte, quantifizierte und mit Beispielen versehene Weise den Beitrag des bilateralen Wegs zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Grenzkantone einschätzen. In einem zweiten Teil soll sie alsdann die möglichen Risiken aufzeigen, die bei einer Schwächung der bilateralen Verträge in den folgenden Bereichen drohen:

- die Risiken einer möglichen Nichterneuerung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) für den Arbeitsmarkt der Grenzkantone, insbesondere mit Blick auf die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme (Anhang II) und die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang III);

- die Risiken einer teilweisen Nichterneuerung des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse für die grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten, insbesondere in der trinationalen Metropolregion Oberrhein;

- die Risiken einer allfälligen Nichterneuerung des Luftverkehrsabkommens (LVA) für den internationalen Flughafen von Genf;

- die Risiken eines Ausschlusses der Schweiz aus dem Programm Horizon Europe für Forschungsprojekte, an denen Universitäten aus der selben grenzüberschreitenden Region gemeinsam beteiligt sind;

- die Risiken für die Möglichkeiten grenzüberschreitender Zusammenarbeit in der Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Gesundheit, die durch die Sackgasse, in der sich unsere bilateralen Beziehungen mit der EU befinden, verbaut werden können.

Begründung

Die Stellungnahme des Bundesrates auf die Interpellation Maitre vom 16. Dezember 2021 (21.4559 "Erosion des bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der EU. Wirtschaftliche Folgen für die Grenzkantone") lässt den Schluss zu, dass die betroffenen Departemente keine präzise Analyse durchgeführt und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Erosion des bilateralen Wegs für die Grenzkantone nicht dokumentiert haben. Obwohl der Bundesrat angibt, dass "eine gute Zusammenarbeit mit der Europäischen Union [...] für die Grenzkantone von spezieller Wichtigkeit ist", drückt er sich sehr vage aus, was die Wichtigkeit und den konkreten Nutzen dieser Zusammenarbeit betrifft.

Ebenso soll der Bundesrat seinem Bericht über die Beziehungen mit der EU als Antwort auf die Vorstösse 21.3618 Sozialdemokratische Fraktion, 21.3654 Cottier, 21.3667 Grüne Fraktion, 21.4184 Minder, 21.4450 Z'graggen eine Einschätzung der besonderen Wichtigkeit des bilateralen Wegs für die Grenzkantone hinzufügen.

Er soll auf präzise, mit Beispielen und Zahlen versehene Weise die Notwendigkeit des bilateralen Rahmens mit der EU für die Integrationspolitik der grenzüberschreitenden Regionen einschätzen. Ausserdem soll er die strukturgebende Wirkung des bilateralen Wegs für die Entwicklung gewisser strategischer Infrastrukturen wie Flughäfen, aber auch in den Bereichen des Arbeitsmarkts, der Industrie, der Mobilität und der grenzüberschreitenden wissenschaftlichen und akademischen Zusammenarbeit aufzeigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat wird das Anliegen des Postulats in seinen Bericht über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU), der derzeit erarbeitet wird, berücksichtigen, soweit die entsprechenden Zahlen und Informationen vorliegen. Wie in seinen Stellungnahmen zu den Interpellationen 21.3802 und 21.4559 ausgeführt, setzt sich der Bundesrat grundsätzlich für gute Rahmenbedingungen in der gesamten Schweiz ein, einschliesslich der Grenzregionen. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der bilateralen Abkommen Schweiz-EU für die Grenzkantone bewusst; diese kann anhand verschiedener Beispiele illustriert werden. Sie kann aber kaum abschliessend bestimmt werden, da die wirtschaftliche Entwicklung vielschichtig beeinflusst ist und eine Quantifizierung des isolierten Effekts der Nichtaktualisierung der bilateralen Verträge nur begrenzt möglich ist.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.