Lexipedia

22.3223 · Motion · 2022-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den medizinischen Fachgesellschaften eine nationale Kampagne zu lancieren, welche die Bevölkerung und das medizinische Fachpersonal zielgruppengerecht über die Krankheit Endometriose aufklärt und sensibilisiert.

Begründung

Fast jede 10. Frau ist von der chronischen Krankheit Endometriose betroffen. Diese gehört somit zu den häufigsten Frauenkrankheiten. Trotzdem ist sie in der Bevölkerung noch kaum bekannt. Auch Ärzt*innen wissen zu wenig Bescheid. Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf die Interpellation 21.4253 fest, dass Endometriose für die erkrankten Personen äusserst belastend ist und die Betroffenen in ihrem Alltag, ihrem sozialen und psychischen Wohlbefinden eingeschränkt sind.

Bei Endometriose siedelt sich Gebärmutterschleimhaut (Endometrium) ausserhalb der Gebärmutter an. Es bilden sich Endometrioseherde im Bauchraum, etwa an den Eierstöcken, am Bauchfell, an der Blase oder am Darm. Die Herde können auch ausserhalb des Bauchraums auftreten. Wie die Gebärmutterschleimhaut reagieren auch Endometrioseherde auf weibliche Hormone. Es kommt deshalb auch ausserhalb der Gebärmutter zu einem zyklischen Auf- und Abbau der Schleimhaut und zu Blutungen während der Menstruation. Zu den Symptomen der Erkrankung zählen starke, zyklusabhängige Unterleibsschmerzen, die es den Betroffenen teilweise verunmöglichen, ihrer Arbeit nachzugehen. Auch ungewollte Kinderlosigkeit gehört zum Krankheitsbild - fast die Hälfte aller Frauen mit unerfülltem Schwangerschaftswunsch ist von der Erkrankung betroffen.

Je früher Endometriose diagnostiziert und behandelt wird, desto eher lassen sich der oft schwere chronische Verlauf und die jahrelangen starken Schmerzen eindämmen. Heute vergehen vom Auftreten der ersten Symptome bis zur Diagnosestellung durchschnittlich etwa 6 Jahre. In dieser Zeit durchlaufen die Betroffenen oft eine regelrechte Odyssee, erhalten Fehldiagnosen und werden von Arztpraxis zu Arztpraxis weitergereicht. Oft gehen die Betroffenen nicht zum Arzt, weil sie die starken Schmerzen als "normale Menstruationsschmerzen" interpretieren.

Australien hat die Tragweite der Krankheit erkannt und 2018 einen nationalen Aktionsplan für Sensibilisierung/Aufklärung, Therapie und Forschung beschlossen. Frankreich hat vor kurzem eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Endometriose angekündigt, die unter anderem die Sensibilisierung der Bevölkerung zum Ziel hat. Es ist höchste Zeit, dass auch die Schweizer Bevölkerung und das medizinische Fachpersonal mit einer breit angelegten, national koordinierten Kampagne über die Symptome und Auswirkungen der Krankheit aufgeklärt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie bereits in der Antwort vom 24. November 2021 auf die Interpellation 21.4253 Suter "Unerkannte Krankheit Endometriose. Starke Periodenschmerzen sind nicht normal" ausgeführt, anerkennt der Bundesrat, dass die Endometriose für die betroffenen Frauen äusserst belastend ist. Die damit verbundenen Schmerzen können die Lebensqualität stark beeinträchtigen und zu Einschränkungen im Alltag und zu einer Reduktion des sozialen und psychischen Wohlbefindens führen. Während Fachärztinnen und Fachärzte der Gynäkologie gut über die Krankheit informiert sind und ihre Patientinnen fachgerecht begleiten und behandeln, besteht aus Sicht der zuständigen Fachgesellschaft Handlungsbedarf bei der Information der Grundversorgerinnen und Grundversorgern sowie anderer Fachdisziplinen wie auch der Bevölkerung.

Der Bund verfügt allerdings über keine gesetzliche Grundlage, die es ihm erlauben würde, die Bevölkerung über die Endometriose zu sensibilisieren oder eine entsprechende Kampagne durchzuführen bzw. eine Kampagne der Kantone und/oder der Fachgesellschaften finanziell zu unterstützen. Das Parlament wurde bisher nur vereinzelt im Bereich der Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten gesetzgeberisch tätig, so etwa im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Bundesbeiträge an die Bekämpfung der rheumatischen Krankheiten (SR 818.21), dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (SR 818.31) oder dem Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (SR 818.33). Eine entsprechende Informationskampagne müsste somit von den Kantonen initiiert und durchgeführt werden. Zudem fällt die Information und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzte sowie anderer Gesundheitsfachpersonen in die Zuständigkeit der jeweiligen Fachgesellschaften.

Aus den oben genannten Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.