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22.3226 · Motion · 2022-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, mittels Änderungen der gesetzlichen Grundlage die Post auf ihren Leistungsauftrag zu fokussieren. Sie soll sich auf ihren verfassungsmässigen Auftrag konzentrieren und nicht private, bereits gut versorgte Märkte bewirtschaften.

Um dies zu erreichen, soll im Minimum ein geeignetes Genehmigungsverfahren für Unternehmensakquisitionen der Post eingeführt werden. Dazu braucht es eine Offenlegung von detaillierten Wirtschaftlichkeitsrechnungen gegenüber der genehmigenden Instanz. Die internen Finanzflüsse sind durch eine transparente Berichterstattung im Jahresbericht der Post darzustellen.

Begründung

Die Post wird kritisiert, ihren verfassungsmässigen Auftrag heute nur mangelhaft zu erfüllen. Sie spart etwa massiv bei den Briefzustellungen und beim Poststellennetz. Doch auf der anderen Seite drängt sie immer mehr in private, gut funktionierende Wettbewerbsbereiche ein, in denen kein Marktversagen herrscht. Das hat mit dem gesetzlichen Leistungsauftrag der Post nichts zu tun, wird aber über ihn quersubventioniert.

Beispiele dafür sind etwa die Akquisition der Buchhaltungssoftware KLARA, der Kauf von PubliBike samt dem daraus entstehenden finanziellen Debakel, oder den Erwerb eines Unternehmens im Werbemarkt für wohl über 100 Millionen Franken, was Brancheninsider einen überrissenen Preis nennen. Gleichzeitig unterhält die Post Geschäftseinheiten mit negativem Unternehmenswert, allen voran die PostFinance.

Die Ausgangslage zeigt: Die Geschäftspraxis der Post ist intransparent, nicht nachvollziehbar und weit ausserhalb ihres Leistungsauftrags.

Diese Motion will die Governance der Post stärken und sie damit auf ihren verfassungsmässigen Leistungsauftrag fokussieren. Deshalb sollten Übernahmen - ab einer noch zu definierenden Grössenschwelle - einem besonderen Genehmigungsverfahren unterstellt werden. Denkbar ist, dass die Post für Übernahmen von Firmen im Wert von mehr als 10 Millionen Franken, eine Genehmigung durch die PostCom, den Bundesrat oder die FinDel einholen muss.

Ebenso will diese Motion Licht ins Dunkle bringen, indem sie die Offenlegung der Wirtschaftlichkeitsrechnung dieser Akquisitionen verlangt. Zusammen mit dem Genehmigungsgesuch soll die Post glaubhaft machen, dass die geplante Akquisition wirtschaftlich ist. Nach der Akquisition soll sie mindestens einmal im Jahr eine detaillierte Berichterstattung mit Soll-Ist-Vergleichen gegenüber der genehmigenden Instanz machen.

In Jahresbericht soll die Post der Öffentlichkeit die internen Finanzflüsse offenlegen. Damit würden die internen Quersubventionierungen, die heute stattfindet, gegenüber der Politik und den Steuerzahlenden, mindestens transparent gemacht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verweist auch auf seine Antworten zur Motion 21.4595 Rechsteiner Thomas sowie zu den Interpellationen 21.4420 Jauslin, 21.4230 Burgherr und 21.4310 Schilliger.

Der Bundesrat steuert die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss. Die strategischen Ziele enthalten Kriterien für Beteiligungen und Akquisitionen sowie die Vorgabe, dass die Post den Eigner frühzeitig und regelmässig über die strategische Weiterentwicklung (inkl. bedeutender Kooperationen und Veräusserungen) informieren muss.

Die Post hat den gesetzlichen Auftrag, die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten eigenwirtschaftlich, das heisst ohne Subventionen, zu erbringen. Sie steht vor grossen Herausforderungen: Der Rückgang der Briefmengen und der Schaltertransaktionen sowie das Niedrigzinsumfeld und das eingeschränkte Geschäftsmodell von PostFinance (Kredit- und Hypothekarvergabeverbot) führen zu Ertragseinbussen. Zudem wurden in den vergangenen Jahren die regulatorischen Vorgaben an die Grundversorgung erhöht, was zusätzliche Kosten verursacht. Vor diesem Hintergrund werden die Ergebnisse von Post und PostFinance ohne Gegenmassnahmen rasch weiter zurückgehen.

Um dieser Tendenz entgegenzuwirken entwickelte die Post ihre Strategie für die Jahre 2021-2024. Hauptbestandteile davon sind Investitionen in den Bereichen Kommunikation und Logistik, Effizienz- und Preismassnahmen sowie die Drittnutzung von Poststellen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich noch vor der Sommerpause mit den Empfehlungen der Expertenkommission Grundversorgung (Bericht vom 24.2.2022) auseinandersetzen und das weitere Vorgehen festlegen.

Die beiden Aufsichtsbehörden PostCom und BAKOM haben in den vergangenen Jahren jeweils festgestellt, dass die Post den Vorgaben in der Postgesetzgebung zur Grundversorgung grundsätzlich nachkam. Der verfassungsmässige Auftrag zum Postwesen (Art. 92 BV) wird erfüllt.

Die Post ist seit 2013 eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft; die Unternehmensführung liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates. Das in der Motion geforderte Genehmigungsverfahren für bestimmte Akquisitionen der Post wäre mit den Corporate Governance-Grundsätzen des Bundes nicht vereinbar und würde zu einer Vermischung der Verantwortlichkeiten zwischen der Unternehmensleitung und dem Bund als Alleinaktionär führen (dies gälte auch bei einer Genehmigung durch die PostCom oder die FinDel). Auch würden dadurch die bundesnahen Unternehmen in Bezug auf Unternehmenskäufe unterschiedlich behandelt. Zudem sei erwähnt, dass die WEKO bereits heute Unternehmenszusammenschlüsse, welche die Voraussetzungen von Art. 9 Kartellgesetz (KG; SR 251) erfüllen, prüft.

In Bezug auf die in der Motion geforderte Offenlegung der internen Finanzflüsse kann auf die Vorgaben zum Rechnungswesen in der Postgesetzgebung und die von der Post einzuhaltenden Rechnungslegungsstandards (IFRS) verwiesen werden. Die diversen Berichterstattungen werden von den jeweils zuständigen Organen und Aufsichtsbehörden genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.