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22.3237 · Postulat · 2022-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Um den Austausch über die Best-Practices unter den kantonalen Ämtern zu verbessern, wird der Bundesrat ersucht, in einem Bericht Massnahmen zu prüfen, die die Wiedereingliederung von IV-Rentenbezügerinnen und -bezügern in den Arbeitsmarkt erleichtern. Zu untersuchen sind insbesondere folgende Punkte:

- die kantonalen Unterschiede bei der Behandlung der Rentengesuche, und zwar auf der Grundlage der eingereichten Gesuche. Die Gründe für die Unterschiede sind zu analysieren und Empfehlungen zu formulieren.

- die kantonalen Unterschiede bei den Eingliederungsmassnahmen; auch hier sollen die eingereichten Gesuche als einzige Grundlage dienen. Zu ermitteln sind die Gründe für diese Unterschiede und die Best-Practices der Kantone. Zudem sind die verschiedenen, von den Kantonen angewendeten Eingliederungsinstrumente zu evaluieren.

- schweizweite Einführung einer Nomenklatur, nach der die zu einer Rente berechtigenden psychischen Krankheiten einheitlich bezeichnet werden;

- wenn sinnvoll, Einführung eines Pauschalbeitrags für die Eingliederungsmassnahmen, der nach der Anzahl der Personen berechnet wird, die von einer IV-Stelle begleitet werden;

- Förderung von Instrumenten wie das ressourcenorientierte Profil der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (REP);

- Bestätigung der Ergebnisse der Studie von Avenir Suisse.

Begründung

Vordringlichstes Ziel der Invalidenversicherung (IV) muss die Wiedereingliederung von Personen mit Behinderung sein. Die kantonalen IV-Stellen verfügen über weitreichende Kompetenzen in den Bereichen Eingliederung und Gewährung von Renten. Die von Avenir Suisse verfasste Studie "Eingliedern statt ausschliessen" zeigte erhebliche kantonale Unterschiede in Bezug auf das Verhältnis zwischen der Zahl der gewährten Renten und der Zahl der eingereichten Gesuche auf, ohne dass signifikante Unterschiede im sozio-ökonomischen Gefüge dies erklären könnten. Beträchtliche Unterschiede sind auch beim Vollzug von Eingliederungsmassnahmen festzustellen. Diese Differenzen sind eine Chance, denn sie ermöglichen den Austausch von "Better-Practices" und können die kantonalen IV-Stellen dazu inspirieren, neue innovative Instrumente vorzulegen. Die Vergleiche sind nur auf der Grundlage der eingereichten Gesuche anzustellen, damit strukturelle Faktoren, die die unterschiedlichen IV-Rentnerzahlen erklären können, aussen vor gelassen werden.

Mit dem Ziel, transparente Informationen über die Gründe für Arbeitsunfähigkeit zu erhalten und die geeigneten Wiederngliederungsmassnahmen zu ermitteln, ist landesweit eine Nomenklatur einzuführen, nach der die psychischen Krankheiten, die zu einer IV-Rente berechtigen, einheitlich bezeichnet werden (z. B. ICD-10-Nomenklatur).

Überdies soll der Bundesrat die Einführung einer Pauschale für die (Wieder)-Eingliederungsmassnahmen prüfen, die den IV-Stellen in Abhängigkeit von Anzahl der bei ihnen gemeldeten Personen ausgerichtet wird. Dieses Modell besteht bereits in der Arbeitslosenversicherung und in der Sozialhilfe. Dadurch würden die Ressourcen wirksamer verteilt, was der gesamten IV zum Vorteil gereichte.

Schliesslich soll der Bundesrat untersuchen, wie bei Arbeitgebern und in der Ärzteschaft die Verwendung des ressourcenorientierten Eingliederungsprofil (REP) des Netzwerks Compasso oder eines ähnlichen Instruments gefördert werden kann, damit sich die Ärztinnen und Ärzte in ihren Berichten auf die Arbeitsfähigkeit der betreffenden Personen fokussieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) werden die Durchführungsstellen (IV-Stellen) und ihre Tätigkeit systematisch überprüft und schweizweit miteinander verglichen. Gemäss einer älteren Studie (Spycher et al. 2003; www.buerobass.ch > Invalidenversicherung) sind zwei Drittel der kantonalen Unterschiede bei der Rentenzusprachen auf exogene Faktoren, wie zum Beispiel sozioökonomische Bedingungen (Arbeitslosenquote, demographische Zusammensetzung u. a.) oder versicherungskritische beziehungsweise versicherungsfreundliche kantonale Gerichte, zurückzuführen. Mit der Weiterentwicklung der IV (WE IV), die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, wurden jedoch die Weisungen im Hinblick auf eine rechtsgleiche Anwendung der gesetzlichen Grundlagen verbessert. So wurden soweit möglich der Eingliederungsprozess im Rahmen der Fallführung und die Eckwerte der einzelnen Eingliederungsmassnahmen standardisiert. Als Folge davon werden auch die Aufsichts- und Steuerungsinstrumente, insbesondere im Bereich der beruflichen Eingliederung, angepasst und verbessert.

Für die konkrete Ausgestaltung von Eingliederungsmassnahmen beziehungsweise für den Einkauf der Massnahmen sind die IV-Stellen, die die lokalen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes am besten kennen, zuständig. Sie haben dabei die Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Massnahmen zu gewährleisten. In diesem Kontext führen die IV-Stellen untereinander auch regelmässig Erfahrungsaustausche zu good practice durch. Zudem werden Eingliederungsmassnahmen regelmässig in Forschungsprojekten beleuchtet. Die Erkenntnisse aus den Projekten finden Niederschlag auf gesetzlicher Stufe, werden im Rahmen der Aufsichtstätigkeit des BSV angegangen und/oder direkt in der Eingliederungsarbeit durch die IV-Stellen umgesetzt. Die anstehende Evaluation der WE IV, die voraussichtlich 13 Forschungsprojekte umfassen wird, nimmt zudem einzelne Fragestellungen des Postulates auf.

Im Rahmen der sich in Erarbeitung befindenden Berichte in Erfüllung des Postulates Suter 20.3598 "Differenzierte Codierung von IV-Gebrechen", das die Übernahme der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) für die Codierung in der IV zielt, und des Postulates Feri 19.4407 "Wie gelingt eine tatsächliche Arbeitsintegration von Menschen mit einem langen dauernden Gesundheitsschaden durch die Invalidenversicherung?", das einen Bericht über die längerfristige Wirkung von IV-Eingliederungsmassnahmen auf die Einkommenssituation von versicherten Personen vorsieht, wird ein weiterer Teil der im vorliegenden Postulat formulierten Anliegen abgedeckt.

Mit der WE IV wird weiter explizit festgehalten, dass eine Rente erst zugesprochen werden kann, wenn die Möglichkeiten zur Eingliederung ausgeschöpft sind. Folglich können Massnahmen abgebrochen, wiederholt zugesprochen oder eine andere Eingliederungsmassnahme geprüft werden. Bei der Wahl der Eingliederungsmassnahmen sind insbesondere das Alter, der Entwicklungsstand, die Fähigkeiten der versicherten Person und die Dauer des verbleibenden Erwerbslebens zu berücksichtigen. Die Einführung eines Kostendachs für Eingliederungsmassnahmen pro IV-Stelle würde das Ziel der WE IV in Frage stellen und die notwendige Flexibilität in der Eingliederungsarbeit gefährden; umso mehr, wenn die zustehende Pauschale ausgeschöpft ist.

Das Ressourcenorientierte Eingliederungsprofil (REP) von Compasso wurde primär entwickelt, um den Informationsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arzt zu verbessern, noch bevor eine IV-Stelle involviert ist beziehungsweise um dank eines frühzeitigen Austauschs Anmeldungen bei der IV vorzubeugen. Es liegt im Interesse des Arbeitgebers, im Krankheitsfall eines Mitarbeitenden über mehr Informationen zu verfügen als die reine Arbeitsunfähigkeit, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz optimal zu ermöglichen. Die IV-Stellen stützen sich bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit auf andere Instrumente. Dank dem Arztbericht, dem Arbeitgeberfragebogen und der Möglichkeit, mit Ärzten und Arbeitgebern runde Tische durchzuführen, können die verbleibenden Ressourcen der versicherten Person erhoben werden, um gezielt einen Eingliederungsplan zu erarbeiten. Liegt ein REP bereits vor, wird es von den IV-Stellen selbstverständlich mitberücksichtigt.

Aufgrund dessen, dass die aufgebrachten Themen bereits heute in unterschiedlichen Zusammenhängen bearbeitet werden, erachtet der Bundesrat einen weiteren Bericht nicht als zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.