22.3252 · Interpellation · 2022-03-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Bitte weisen Sie die Entwicklung des inländischen Obligationenmarktes ab 2000 bis heute auf, aufgeschlüsselt nach Emissionsvolumen und Anzahl Emissionen in folgenden Kategorien: 0 - 1 Mio., 1 - 5 Mio., 5 - 10 Mio., 10 - 50 Mio., 50 - 100 Mio., 100 - 150 Mio., 150 - 200 Mio., 200 - 300 Mio., 300 - 400 Mio., 400 - 500 Mio., 500 - 1000 Mio., > 1000 Mio. Bitte weisen Sie die jeweilige tabellarische Darstellung sowohl für inländische Obligationen in Schweizer Franken, in Euro sowie in Dollar einzeln aus.
2. Wie viele juristische Personen haben seit 2000 jährlich Obligationen emittiert?
3. Wie viel kostet die Emission einer Obligation den Emittenten im Schnitt? Welcher zeitliche und personelle Aufwand ist damit verbunden? Aus welchen Bestandteilen setzen sich die entsprechenden Kosten zusammen?
4. Was ist die durchschnittliche Laufzeit einer inländischen Obligation in CHF, in Euro und in Dollar?
Stellungnahme des Bundesrates
Fragen 1, 2 und 4: Die Fragen beziehen sich auf den inländischen Obligationenmarkt, hier verstanden als von inländischen juristischen Personen und von schweizerischen Behörden in Schweizer Franken ausgegebene Obligationen. Emissionen ausländischer Personen in Schweizer Franken sind somit in den untenstehenden Zahlen nicht enthalten. Diese belaufen sich auf ca. ein Viertel des Emissionsvolumens in Schweizer Franken. Von der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgegebene Obligationen sind aus Zweckmässigkeitsgründen ausgeklammert (durchschnittlicher Wert pro Jahr: ca. 5 330 000 000 CHF). Auch Emissionen in Fremdwährungen sind in diesen Zahlen nicht enthalten, da diese hauptsächlich im Ausland stattfinden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um einen Annäherungswert handelt und dass einige Daten fehlen (insbesondere zu nicht kotierten Obligationen). Auch entspricht die Kategorisierung der Volumen nicht derjenigen, wie sie in Frage 1 der Interpellation gefordert wird.
Emissionen nach Volumen
<1 Mio.1 Mio. - 10 Mio.10 Mio. - 100 Mio.100 Mio. - 1 Mrd.>1 Mrd.
Emissionsvolumen in Mio. CHF (Total) / Anz. Emissionen
20214.0 / 4426.3 / 763624.3 / 5940 916.0 / 15520201.0 / 1451.9 / 764765.5 / 8045 715.9 / 16220192.1 / 3403.9 / 784859.1 / 7538 908.7 / 15020182.0 / 2255.8 / 494894.7 / 7439 863.1 / 1442017315.5 / 533473.5 / 5741 417.2 / 1311024.0 /12016194.5 / 282876.6 / 46 46 615.9 / 1422015410.7 / 583183.1 / 5649 270.5 / 14220142.0 / 2226.1 / 413531.5 / 5644 154.3 / 1412013219.1 / 393757.3 / 5338 703.3 / 1411035.0 / 120122.0 / 2308.9 / 483905.6 / 7843 739.6 / 1392011377.2 / 54 3891.5 / 8734 260.8 / 1252010373.7 / 57 3308.4 / 8042 851.3 / 1222009309.6 / 421929.4 / 5925 669.1 / 795500.0 / 42008197.9 / 262728.5 / 7020 703.9 / 7020070.2 / 1189.5 / 282679.6 / 5620 359.0 / 652006169.5 / 252176.6 / 4417 680.7 / 562005229.0 / 26 1447.8 / 3118 088.1 / 552061.0 / 2 2004211.0 / 242109.8 / 5116 445.4 / 5920031.0 / 194.0 / 122959.7 / 5518 217.9 / 57200289.0 / 10 2496.5 / 4911 974.6 / 46200143.0 / 51939.7 / 2918 517.0 / 612294.0 / 220002536.4 / 4221 835.7 / 82
Quelle: Bloomberg
Seit 2000 haben 649 inländische Emittenten Obligationen in Schweizer Franken ausgegeben. Die durchschnittliche Laufzeit einer von inländischen juristischen Personen und schweizerischen Behörden (mit Ausnahme der Eidgenossenschaft) in Schweizer Franken ausgegebenen Obligation liegt bei 9,2 Jahren.
Frage 3: Einen Durchschnitt zu ermitteln und eine Kategorisierung der Emissionskosten vorzunehmen ist schwierig. Eine Emission nimmt Zeit in Anspruch (Prospekt erstellen, Präsentationen vor Investorinnen und Investoren abhalten) und ist mit externen Kosten verbunden. Die Banken stellen die Kosten für die Beratung und die Platzierung der Anlage in Rechnung. Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt u. a. vom Emissionsvolumen und von der Bonität des Emittenten ab. Die Kosten werden bilateral zwischen den beteiligten Parteien vereinbart und nicht veröffentlicht. Es ist daher nicht möglich, allgemeine Angaben zur Höhe der Emissionskosten zu machen. Dazu ist anzumerken, dass die Stempelabgabe auf dem Umsatz der Obligationen und nicht bei ihrer Emission erhoben wird (Art. 1 Abs. 1 StG).
Antwort des Bundesrates.