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22.3266 · Interpellation · 2022-03-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Verschiedene Medien berichteten kürzlich über eine systematische Verletzung der gesetzlichen Grundlagen

bei der Datensammlung durch den NDB im Bereich Cyber. Im Zusammenhang mit den Informationsbeschaffungen,

für welche die erforderlichen Genehmigungen vom Bundesverwaltungsgericht fehlten, hat das VBS alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer mit einer Administrativuntersuchung beauftragt. Die Arbeit des NDB betrifft grundrechtlich sensible Bereiche. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf weiterführende Informationen. Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie genau lautet der Auftrag an alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer (Wortlaut)?

2. Untersucht alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer auch, ob es weitere Abteilungen innerhalb des NDB gibt, die weitgehend autonom (als Geheimdienst im Geheimdienst) agieren?

3. Wann und in welcher Form wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert?

4. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat um die interne Aufsicht über den NDB so zu gestalten, dass der NDB künftig nicht mehr gesetzeswidrig Daten sammelt und bearbeitet?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat am 26. Januar 2022 aktiv über die Eröffnung einer Administrativuntersuchung durch das VBS kommuniziert.

Mit der Administrativuntersuchung sollen die Vorkommnisse im Ressort Cyber des NDB gründlich aufgearbeitet werden. Von besonderem Interesse sind dabei unter anderem die Führungsabläufe innerhalb des NDB in diesem Zusammenhang, die Organisationsform des Direktionsbereichs Informationsmanagement/Cyber zur Aufgabenerfüllung sowie die Klärung, ob bei den untersuchten Vorgängen eine strafrechtliche Relevanz vorliegt. Damit Herr Oberholzer seine Abklärungen ohne äusseren Druck führen kann und weil die im Auftrag aufgelisteten Detailfragen vertraulich sind, äussert sich der Bundesrat nicht näher zum Auftrag.

Die Untersuchungsergebnisse werden die Grundlage sein für die Beurteilung, ob weitere Schritte eingeleitet werden, bis hin zu einer möglichen Strafanzeige und personalrechtlichen Massnahmen.

2. Der Nachrichtendienst des Bundes ist kein "Geheimdienst", und es gibt auch keinen "Geheimdienst" innerhalb des Nachrichtendienstes, der autonom agieren könnte. Die Tatsache, dass Unregelmässigkeiten im Ressort Cyber entdeckt und untersucht werden, ist ein Beweis dafür. Es zeigt auch, dass die Kontrollmechanismen greifen.

3. Der Bericht soll im Sommer 2022 vorliegen, und die Ergebnisse werden anschliessend kommuniziert.

4. Zur Aufsicht der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten gibt es interne Kontrollmechanismen und eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die im Falle der Vorkommnisse im Ressort Cyber effizient funktioniert haben. Die Leitung des NDB stellte die fraglichen Aktivitäten nach Vorliegen der ersten detaillierten Meldungen über mögliche Unregelmässigkeiten ein und leitete im Frühling 2021 vertiefende Abklärungen ein. Das VBS und der NDB haben die notwendigen Massnahmen getroffen. Zudem hat das VBS den Bundesrat und die Aufsichtsorgane (AB-ND und GPDel) informiert, und die AB-ND hat die NDB-internen Abklärungen laufend begleitet. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, das bestehende Aufsichtsregime zu erweitern.

Antwort des Bundesrates.