22.3275 · Interpellation · 2022-03-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat, in Bezug auf folgende zwei Szenarien folgende Fragen zu beantworten:
Erhöhung des Freibetrags bei der Emissionsabgabe von heute 1 Million Franken auf 5 Millionen Franken (Szenario 1) und auf 10 Millionen Franken (Szenario 2):
1. Wie viele Unternehmen wären pro Grössenklasse durchschnittlich von diesen höheren Freibeträgen betroffen?
2. Welche Auswirkungen hätte die Erhöhung in beiden Szenarien im Durchschnitt auf die öffentlichen Finanzen?
3. Welche wirtschaftlichen und finanziellen Verbesserungen brächte die Änderung für die KMU und die Start-ups der lokalen Wirtschaft in beiden Szenarien schätzungsweise?
4. Inwiefern ist der Bundesrat bereit, eine Erhöhung des Freibetrags bei der Emissionsabgabe zu unterstützen, um die KMU und die Start-ups der lokalen Wirtschaft zu beleben?
Begründung
Die Stimmberechtigten haben am 13. Februar 2022 die Abschaffung der Emissionsabgabe abgelehnt. Im Abstimmungskampf zeigte sich, dass vor allem die Erleichterungen für grosse Unternehmen und die Mindereinnahmen der öffentlichen Hand umstritten waren.
Es wurde jedoch nie in Frage gestellt, dass für KMU und Start-ups gute Bedingungen geschaffen werden sollen. Grundsätzlich spricht also nichts dagegen, eines der Hindernisse für Investitionen in die Wirtschaftstätigkeit von KMU und Start-ups, die den Nährboden unserer lokalen Wirtschaft bilden, abbauen zu wollen.
Darum sollte in Betracht gezogen werden, Investitionen in KMU und Start-ups zu erleichtern, ohne die Emissionsabgabe von 1 Prozent abzuschaffen. Der heute im Gesetz verankerte Freibetrag von 1 Million Franken befriedigt weder die KMU noch die Start-ups wirklich. KMU müssen die Emissionsabgabe bezahlen, obwohl sie jeden Franken für ihre Weiterentwicklung benötigen. Und Start-ups müssen häufig bereits zu einem Zeitpunkt die Emissionsabgabe entrichten, in dem sie noch gar keine nichts auf den Markt gebracht haben und noch gar nicht wissen, ob sie überleben werden.
Eine schnelle Information zu diesem Punkt würde es daher ermöglichen, die Auswirkungen einer Erhöhung des Freibetrags bei der Emissionsabgabe in einen grösseren Zusammenhang zu stellen und konkret abzuwägen, ob es sinnvoll ist, eine solche gezielte Massnahme vorzusehen, um die Belebung der KMU und Start-ups der lokalen Wirtschaft zu unterstützen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Von einer Erhöhung des Freibetrages sind alle Unternehmen betroffen, die nach geltendem Recht eine Emissionsabgabe entrichten müssen. Auf Basis von Simulationen mit Daten der Emissionsabgabe für die Jahre 2018 bis 2021 wäre bei einer Erhöhung des Freibetrages von bisher 1 Million Franken auf 5 bzw. 10 Millionen Franken die folgende Anzahl von Unternehmen betroffen gewesen:
FreibetragKategorie der betroffenen Unternehmen20182019202020215 Mio. FrankenAlle betroffenen Unternehmen1948218722042473davon mit Entlastung von 40'000 Franken625682712774davon mit Entlastung zwischen 1 und 39'999 Franken132315051492169910 Mio. FrankenAlle betroffenen Unternehmen1948218722042473davon mit Entlastung von 90'000 Franken371406439458davon mit Entlastung zwischen 40'000 und 89'999 Franken254276273316davon mit Entlastung zwischen 1 und 39'999 Franken1323150514921699
Die Anzahl der steuerzahlenden Unternehmen wäre im untersuchten Zeitraum von zwischen 1'948 und 2'473 beim geltenden Freibetrag von 1 Million Franken auf zwischen 625 und 774 bei einem Freibetrag von 5 Millionen Franken bzw. auf zwischen 371 und 458 bei einem Freibetrag von 10 Millionen Franken gesunken.
2. Auf Basis von Simulationen mit Daten der Emissionsabgabe für die Jahre 2018 bis 2021 wären bei einer Erhöhung des Freibetrages von bisher 1 Million Franken auf 5 bzw. 10 Millionen Franken dem Bund die folgenden Mindereinnahmen in Millionen Franken entstanden:
Freibetrag20182019202020215 Mio. Franken26.128.929.834.210 Mio. Franken41.145.247.253.6
3. Mit der Erhöhung des Freibetrags der Emissionsabgabe würde die Schweizer Wirtschaft entlastet.
- Dadurch sinken die Investitionskosten der von der Massnahme betroffenen Unternehmen. Dies generiert Wachstum, schafft Einkommen und sichert Arbeitsplätze.
- Indem sich neues Eigenkapital verbilligt, reduzieren sich die Anreize zur Verschuldung der Unternehmen vor der Krise. Und durch den Wegfall der Zusatzbelastung durch die Abgabe bei der Rekapitalisierung in der Krise werden die konjunkturellen Schwankungen gedämpft.
- Die Ungleichbehandlung zwischen reifen Unternehmen, die ihre Investitionen günstig aus einbehaltenen Gewinnen finanzieren, und jüngeren wachstumsträchtigen Unternehmen, die dafür neues Eigenkapital benötigen, vermindert sich.
4. Den positiven volkswirtschaftlichen Auswirkungen gemäss Ziffer 3 steht der in Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung verankerte Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung entgegen. Dieser Grundsatz verlangt, dass alle Personen oder Personengruppen - bzw. vorliegend alle Kapitalunternehmen - nach denselben gesetzlichen Regeln erfasst werden. Ausnahmen, für die kein sachlicher Grund besteht, sind nicht zulässig. Ein Freibetrag bzw. die Erhöhung desselben wäre verfassungskonform, wenn es dafür einen sachlichen Grund bzw. ein öffentliches Interesse gäbe, dessen konkrete Verwirklichung im Rahmen der Freibetragserhöhung sich als verhältnismässig erweisen würde. Der Freibetrag in seiner derzeitigen Höhe von 1 Million Franken lässt sich noch rechtfertigen, weil damit unverhältnismässig hohe Erhebungs- und Entrichtungskosten in Relation zum Steuerertrag vermieden werden. Bei entgangenen Steuererträgen von 40'000 bzw. 90'000 Franken als Folge einer Freibetragserhöhung auf 5 bzw. 10 Millionen Franken trägt diese Begründung nicht mehr. Da auch kein anderer Grund erkennbar ist, der eine Freibetragserhöhung rechtfertigen könnte, lehnt der Bundesrat eine solche ab.
Antwort des Bundesrates.