22.3287 · Interpellation · 2022-03-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz per Ende März aufzuheben. Demzufolge stehen ab 1. April wieder die Kantone in der Verantwortung. Es ist indes davon auszugehen, dass uns Covid-19 weiterhin beschäftigen wird und insbesondere im Hinblick auf den Herbst und Winter neue Mutationen kommen können und in der Folge neue Belastungen auf das Gesundheitswesen zu kommen dürften. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Pandemie nicht föderal allein durch die Kantone, sondern gesamtschweizerisch durch den Bund mit den Kantonen gekämpft werden muss. Bund und Kantone müssen sich daher auf verschiedene Szenarien vorbereiten, damit gegebenenfalls das Contact Tracing funktioniert, genügend Testkapazitäten zur Verfügung stehen und rechtzeitig mit Impfaktionen begonnen wird. Wichtig wären flexible Strukturen, die jederzeit schnell den Anforderungen angepasst werden können.
Dazu meine Fragen:
1. Wie bereitet sich der Bund mit den Kantonen auf den Herbst vor?
2. Ist unser Gesundheitswesen mit den ordentlichen Strukturen (Arztpraxen, Spitäler, Apotheken) in der Lage, genügend Test- und Impfkapazitäten zur Verfügung zu stellen?
Oder sind dafür dazu weiterhin kantonale Zentren nötig?
3. Wird die Galenik der Impfstoffe mit der Industrie so angepasst, damit in Arztpraxen und Apotheken geimpft werden kann ohne überschüssige Impfdosen entsorgen zu müssen.
4. Sieht der Bundesrat Kriterien vor, ab dem breites Testen an Schulen und Betriebe wieder nötig wird und wer hätte diese Tests zu finanzieren?
5. Braucht es ein funktionstaugliches Contact Tracing mit nationaler Verknüpfung? Wird der Bundesrat zusammen mit den Kantonen entsprechende Vorbereitungen treffen?
6. Wie beurteilt der Bundesrat Planung, Entscheid und Finanzierung von Impf-, Test- und Vorhalteleistungen? Wer ist dafür zuständig?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das "Grundlagenpapier des Bundes zur mittel- und längerfristigen Entwicklung der Covid-19-Epidemie und zum Wechsel in die normale Lage", welches am 30. März 2022 bei den Kantonen, den parlamentarischen Kommissionen und den Sozialpartnern in Konsultation gegeben und vom Bundesrat am 18. Mai 2022 verabschiedet wurde, erläutert neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen die Themen- und Aufgabenbereiche sowie die entsprechenden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Bund und den Kantonen. Seit dem 1. April 2022 befindet sich die Schweiz in der normalen Lage. Damit gelten die vor-pandemischen Zuständigkeiten. Das heisst, dass die Hauptverantwortung für das Management der Pandemie in der Zuständigkeit der Kantone liegt.
2. und 6. Die Verantwortung für die Sicherstellung genügender Testkapazitäten insbesondere für den kommenden Herbst und Winter liegt bei den Kantonen. Ob dies innerhalb eines Kantons mit einer zusätzlichen Vorbereitung und/oder Ergänzung der ordentlichen Strukturen bewältigt werden muss, liegt im Ermessen des Kantons. Durch die Testkostenübernahme hat der Bund bislang auch einen Markt und eine Sicherheit für Testangebote durch private Testanbieter und Labore geschaffen. Die Übernahme der Testkosten durch den Bund ist bis Ende 2022 geregelt. Im Rahmen der Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes (SR 818.102) schlägt der Bundesrat dem Parlament in der Botschaft vom 25. Mai 2022 vor, dass ab Januar 2023 neu die Kantone für die Gewährleistung und Finanzierung der Testangebote zuständig sind. Der Bund soll nur noch die Förderung von spezifischen Testsettings (Abwassertests, Sequenzierung etc) übernehmen.
Die Umsetzung der Impfstrategie, die Planung zur Sicherstellung des Impfangebotes und der Entscheid, wo die Covid-19 Impfungen angeboten werden sollen, obliegt ebenfalls den Kantonen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF evaluieren laufend den aktuellsten Stand der Datenlage und passen die Impfempfehlung im Falle einer sich ändernden Ausgangslage umgehend an. Um eine bestmöglich darauf abgestimmte kantonale Planung zu ermöglichen, werden die Kantone ebenfalls über die möglichen Szenarien für eine allfällig notwendige erneute Impfkampagne im Herbst 2022 informiert. Unabhängig davon, welches Szenario dabei zu tragen kommt, sind die kantonalen Impfkapazitäten auf den Herbst vorzubereiten, damit die allfällig zahlreich notwendigen Auffrischimpfungen zeitnah umgesetzt werden können.
Der Bund steht in regelmässigem Austausch mit den Kantonen betreffend mögliche Umsetzungsszenarien hinsichtlich Testung, einer allfälligen erneuten Impfkampagne im Herbst 2022 und zum Aufbau von Kapazitätsreserven in der Gesundheitsversorgung. Überdies verantwortet der Bund weiterhin die Aufgaben, die ihm gemäss Aufgabenteilung im Epidemiengesetz (SR 818.101) obliegen: die Vorgabe der Test- sowie der Impfstrategie, die Beschaffung und Verteilung der Impfstoffe, die zur Verimpfung benötigten Materialien sowie die Klärung der Finanzierung und Vergütung der Impfungen (gemäss Art. 73 des Epidemiengesetzes). Demgegenüber sind die Kantone für die Gesundheitsversorgung, für die entsprechende Finanzierung von Vorhalteleistungen zwecks Kapazitätserhöhung gemäss Artikel 3 Absatz 4bis des Covid-19-Gesetzes sowie für die Umsetzung der Impfungen zuständig.
3. Die Impfstoffhersteller sind daran, Anpassungen an ihren Produkten vorzunehmen, so dass eine Verimpfung in Arztpraxen oder Apotheken künftig vermehrt möglich werden könnte. Es werden dabei unterschiedliche Ansätze verfolgt, wie beispielweise Einzeldosierungen. Wie schnell diese Änderungen vorgenommen werden können, hängt von der Geschwindigkeit der technologischen Fortschritte, aber auch von der Zulassung durch Swissmedic ab. Jedoch ist davon auszugehen, dass auch weiterhin zu einem Teil aus den herkömmlichen Gebinden geimpft werden muss.
4. Aktuell sieht der Bund das repetitive Testen an Schulen und Betrieben nicht mehr vor. Im Falle des Auftretens einer besorgniserregenden Variante könnte das breite repetitive Testen wieder eine zentrale Bekämpfungsmassnahme sein. In diesem Falle entscheidet der Bundesrat darüber, ob breites repetitiven Testen wieder angeboten werden sollte. Gemäss Covid-19-Gesetz ist der Bund bis Ende 2022 dazu verpflichtet, die Kosten für repetitive Pooltests zu übernehmen.
5. Mit dem Aufheben der Isolationspflicht hat das Contact Tracing an Bedeutung verloren. Die nationalen und kantonalen Strukturen werden daher zurückgefahren. Die Kantone sollen jedoch sicherstellen, dass sie auch zukünftig in der Lage sind, ein vollumfängliches Contact-Tracing durchzuführen und um im Bedarfsfall die Kapazitäten rasch wiederaufbauen zu können. Der Bund ist in regelmässigem Austausch mit den Kantonen und nimmt eine koordinierende Rolle ein.
Antwort des Bundesrates.