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22.3294 · Interpellation · 2022-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten sämtliche Windkraftprojekte der Schweiz aufzulisten, die voraussichtlich KEV-Beiträge erhalten werden oder bereits erhalten. Dabei sind folgende Informationen darzustellen: Projektname; Erstellungskosten; Betriebs- und Unterhaltskosten; Gesamtkosten über 20 Jahre; Total der geplanten, resp. erhaltenen KEV-Beiträge über 20 Jahre; Gewinn; durchschnittlich zu erwartende Jahresproduktion;

Stellungnahme des Bundesrates

Angaben zu den in Betrieb stehenden Anlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten, publiziert das Bundesamt für Energie (BFE) jährlich auf seiner Webseite (www.bfe.admin.ch > News und Medien > Publikationen > Suchbegriff: KEV-Bezüger) auf der "Liste aller KEV-Bezüger". In dieser Liste werden Projektname und -adresse, Leistung, Produktion, Vergütung pro Jahr, Anmelde- und Inbetriebnahmedatum sowie Zeitpunkt des Ablaufs der Vergütungsdauer dargestellt. Auf der aktuellen Liste 2021 sind 43 Windenergieanlagen zu finden.

Zu den Anlagen, die eine Zusicherung für eine Einspeisevergütung erhalten haben aber noch nicht in Betrieb gegangen sind, darf der Bundesrat gemäss Energieförderungsverordnung (Art. 98f. EnFV; SR 730.03) nur summarische Angaben machen. Demnach verfügen 421 einzelne Windenergieanlagen über eine Zusicherung für die Einspeisevergütung. Diese 421 Anlagen haben eine projektierte Leistung von 1'000 MW und eine projektierte Produktion von 1.74 TWh/a.

Der Bundesrat verfügt über keine Informationen zu den Erstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten und zu den Gewinnen einzelner Windenergieanlagen.

Eine Abschätzung zur gesamten Vergütungssumme vor Ablauf der Vergütungsdauer kann abschliessend nicht vorgenommen werden, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig ist (effektive Vergütungssätze, Produktion, Marktpreis). Folglich müssen für diese Abschätzung Annahmen getroffen werden. Entsprechende Berechnungen ergeben für alle Windenergieanlagen mit positivem Bescheid im Rahmen des Einspeisevergütungssystems (EVS) eine theoretische Vergütungssumme über die gesamte Vergütungsdauer von ca. 4.3 Mia. Franken. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass nur ein Teil dieser Anlagen realisiert wird.

Antwort des Bundesrates.