Europadossier. Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft und Ansätze des Bundesrates
22.3296 · Postulat · 2022-03-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht darüber vorzulegen, wie sich das Scheitern des Rahmenabkommens mit der EU kurz- und mittelfristig auf die Schweizer Wirtschaft auswirkt, wenn es mit der EU zu keiner Einigung über die Konsolidierung und die Weiterentwicklung des bilateralen Weges kommt. Diese Gesamtschau soll es den betroffenen Kommissionen erlauben, über dieses für die Schweizer Wirtschaft zentrale Dossier zu debattieren. Die Ansätze und Lösungsvorschläge, die der Bundesrat in Betracht zieht, um den Folgen seines Entscheids zu begegnen, sind in diesem Bericht ebenfalls hochwillkommen.
Begründung
Der Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU dürfte sich in der Wirtschaft, in allen Branchen und bei allen Wirtschaftsakteuren, von den Unternehmen bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten, vielfältig auswirken. Sie sind bereits bemerkbar.
Was im Medtech-Bereich bereits spürbar ist, wird sich über kurz oder lang auch in anderen stark mit dem europäischen Markt verknüpften Branchen, wie der Branche für Ausrüstungsgegenstände, das Bauwesen, den Maschinenbau, Zulieferfirmen der Automobilbranchen usw. abzeichnen. Die Schwächung der gegenseitigen Anerkennung (MRA) zieht Kosten für Anpassungen nach sich, die sich nach und nach auch in der Schweizer Beschäftigungslage niederschlagen; denn künftige Arbeitsplätze werden eher in der EU als in der Schweiz geschaffen.
Die EU aktualisiert demnächst zwei für den Wirtschaftsplatz Schweiz zentrale MRA. Das eine betrifft die Schweizer Maschinenindustrie, das andere die Pharma-Industrie. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die Anpassungen von Vorschriften von der EU als gleichwertig anerkannt werden? Bleibt die Anerkennung aus, welche wirtschaftlichen Folgen hätte dies für die betroffenen Branchen?
Aus Konsumentensicht: Wie werden sich mittelfristig der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und die Produktesicherheit verändern? Abkommen über die gegenseitige Anerkennung dienen nicht nur dazu, den Schweizer Markt für Güter und Dienstleistungen, die in der EU bereits auf dem Markt sind, einfach zugänglich zu machen, sondern sie bieten auch ganz allgemein Sicherheitsgarantien. Was geschieht beispielsweise mit unserem Zugang zu den europäischen Datenbanken, dank denen die Informationen fliessen und sich gefälschte oder gar für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel rasch zurückrufen lassen?
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Nichtzustandekommen des institutionellen Abkommens Konsequenzen hat. Diese weist er in seinem Bericht betreffend die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU vom 26. Mai 2021 aus (Ziff. 3.5). So zeigt die EU derzeit keine Bereitschaft, neue Abkommen über eine Teilnahme am Binnenmarkt abzuschliessen und bestehende Abkommen zu aktualisieren, ausser sie hat selber ein überwiegendes Interesse daran. Darüber hinaus macht die EU politische Verknüpfungen zu weiteren Dossiers. In seinem Bericht hält der Bundesrat fest, dass die unmittelbarste Auswirkung damit die Unsicherheit über die künftigen Bedingungen einer Schweizer Teilnahme am EU-Binnenmarkt und einer Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU in wichtigen Kooperationsbereichen ist. Diese Unsicherheit kann sich auf die Standortattraktivität der Schweiz und letztlich auf die Investitionstätigkeit in der Schweiz auswirken. Sie ist aber nicht in allen Branchen gleich ausgeprägt und der Umgang einzelner Wirtschaftsakteure mit dieser Unsicherheit kann sich stark unterscheiden.
Die 2015 im Auftrag des SECO durchgeführten wissenschaftlichen Studien über die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I haben gezeigt, dass die Auswirkungen von Unsicherheiten auf die Standortattraktivität methodisch nur teilweise erfasst und nur anhand verschiedener Annahmen geschätzt werden können. Der Bedarf zum Abschluss neuer Abkommen oder zur Aktualisierung bestehender Abkommen hängt zudem von der zukünftigen Entwicklung des EU-Binnenmarkts ab. Der mögliche Wegfall einzelner Bereiche der sektoriellen Teilnahme am EU-Binnenmarkt aufgrund ausbleibender Aktualisierungen von bilateralen Abkommen ist daher ein schwer vorhersehbarer Prozess und seine Quantifizierung nur begrenzt möglich.
Um der Unsicherheit zu begegnen, hat der Bundesrat zeitgleich zur Beendung der Verhandlungen über das institutionelle Abkommen bekräftigt, dass er den bewährten bilateralen Weg weiterführen möchte. Mit diesem Ziel hat er eine Reihe von Massnahmen beschlossen, um die Zusammenarbeit mit der EU zu stabilisieren und eine positive Dynamik zu schaffen (Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags, Vorschlag eines politischen Dialogs, Auslegeordnung zu bestehenden Regelungsunterschieden). Zur Klärung der offenen Punkte in den Gesamtbeziehungen mit der EU hat der Bundesrat zudem am 23. Februar 2022 die Stossrichtung für ein Verhandlungspaket festgelegt. Dieser neue Lösungsansatz soll die Basis für mittel- sowie langfristig gute und geregelte Beziehungen mit der EU schaffen. Der Bundesrat wird das Parlament über dessen längerfristige Auswirkungen informieren. Eine separate Analyse zu den Konsequenzen eines Verzichts auf das institutionelle Abkommen lehnt er hingegen ab. Sie brächte angesichts der europapolitischen Stossrichtung des Bundesrats nur wenig Mehrwert und hätte aufgrund der oben beschriebenen Schwierigkeiten begrenzte Aussagekraft.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.