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22.3298 · Motion · 2022-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Kapazitäten für ein KI-Monitoring- und Früherkennungsprogramm bereitzustellen, um Fortschritte bei der KI zu überwachen und zu antizipieren.

Begründung

Die Leistungsfähigkeit der KI (künstlichen Intelligenz / automatisierte Entscheidungssysteme, insbesondere Machine Learning Techniken) sowie ihre potenziellen Anwendungen in der Gesellschaft nehmen schnell zu. Die Schweiz läuft Gefahr, ins Hintertreffen zu geraten und einen zu reaktiven Ansatz zu verfolgen, wenn sie ihre Fähigkeit zur Überwachung der KI-Fortschritte nicht ausbaut.

Der Bund sollte eigene Kapazitäten entwickeln, um Fortschritte bei der KI zu antizipieren und zu überwachen. Eine gross angelegte 2020 Studie von TA Swiss, der Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung, bekräftigt den Bedarf für regelmässiges und integratives Monitoring.

Monitoring-Projekte tragen dazu bei, die Rahmenbedingungen von KI zu entwickeln sowie die gesellschaftlichen Implikationen von KI zu handhaben. Ebenso werden sie die Herausforderungen von breit eingesetzten KI-Anwendungen in kritischen Gebieten verringern (z.B. Stromausfall durch Fehlfunktion eines Algorithmus).

Mit einer solchen Initiative würde die Schweiz auf den bisherigen positiven Initiativen des Bundesrates aufbauen (wie den KI-Leitlinien für die Bundesverwaltung, welche das UVEK überprüft), jedoch neu Ressourcen für Prognose sowie den Aufbau bestmöglicher Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen.

Während das Monitoring zu Teilen an Externe vergeben werden kann, sollte der Bund eine starke Führungsrolle spielen. Damit wird sichergestellt, dass die Früherkennung:

1. Auf die politische Entscheidungsfindung zugeschnitten und damit brauchbar ist.

2. Kompetenzen im Bund aufbaut, die auch ausserhalb des Monitorings positive Wirkung zeigen (z.B. engerer Austausch mit Forschung/Industrie, mehr Expertise in bundeseigener Nutzung von KI).

3. Keine Abhängigkeitsverhältnisse zu externen Akteuren entstehen.

Verschiedene Akteure des Bundes oder in Bundesnähe befassen sich bereits mit KI (z.B. CNAI) oder der Abschätzung von Technologie-Folgen (z.B. TA Swiss). Ein KI-Monitoring, wie hier beschrieben, existiert jedoch trotz Handlungsbedarf noch nicht.

Die Schweiz kennt zu Recht keine überstürzten, weitgehenden Regulierungen neuer Technologien. Umso wichtiger ist ein starkes Früherkennungsprogramm, um Chancen wie Risiken von KI zu erkennen und unseren innovativen Wirtschaftsstandort zu stärken. Das bietet das Programm Vorausschauende KI Kompetenz Schweiz für wenige Hunderttausend Franken pro Jahr.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Digitalisierungsstrategie des Bundes, für deren Umsetzung die Bundeskanzlei (BK) zuständig ist, sieht die Einführung eines Monitorings für neue Technologien vor. Mit der Schaffung des Kompetenznetzwerks für künstliche Intelligenz (Competence Network for Artificial Intelligence, CNAI) ist ein Teilbereich dieses Monitorings, jener der künstlichen Intelligenz (KI), abgedeckt.

Zudem hat das Kompetenzzentrum für Datenwissenschaft (Data Science Competence Center, DSCC) des Bundesamtes für Statistik (BFS), dem das CNAI angegliedert ist, unter anderem den Auftrag, die Kompetenzen im Bereich KI innerhalb der Bundesverwaltung zu entwickeln. So hat das DSCC in enger Zusammenarbeit mit den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (insbesondere mit der EPFL Extension School, www.extensionschool.ch) ein Ausbildungsprogramm für Datenwissenschaft und KI entworfen, das bis 2023 systematisiert werden soll.

Hinsichtlich der Anwendung von KI in der Bundesverwaltung hat der Bundesrat 2020 Leitlinien verabschiedet. Er beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), in Zusammenarbeit mit den betreffenden Ämtern die Anwendung und Entwicklung dieser Leitlinien regelmässig zu überprüfen. Eine erste Evaluation wird vom UVEK noch im laufenden Jahr vorgenommen, in Zusammenarbeit mit dem CNAI. Die Ergebnisse werden 2022 auf der Website des BFS veröffentlicht.

In Bezug auf die Anwendung von KI durch Intermediäre und Kommunikationsplattformen beauftragte der Bundesrat das UVEK zudem, bis Ende 2022 zu klären, ob und wie die Kommunikationsplattformen reguliert werden müssen.

Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass der multilaterale Austausch und die Interaktion mit der Industrie, der Zivilgesellschaft und den akademischen und technischen Kreisen von grundlegender Bedeutung sind, um die mit dem Einsatz von KI verbundenen Herausforderungen zu erkennen. Deshalb hat er 2019 die vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) geleitete Multistakeholder-Plattform ("Plateforme Tripartite Suisse für den WSIS") eingeladen, ihren Austausch auch zum Thema KI zu führen.

All diese Massnahmen sichern ein Monitoring des Einsatzes von KI durch den Bund, weshalb kein Grund für einen zusätzlichen Auftrag besteht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.