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22.3299 · Motion · 2022-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass in der Schweizer Schweinezucht der Einsatz von PMSG haltigen Tierarzneimittel verboten wird und sichergestellt wird, dass diese künftig nicht einfach durch synthetische PMSG-Produkte ersetzt werden.

Begründung

In verschiedenen Ländern werden sogenannte "Blutstuten-Farmen" betrieben, wo trächtigen Stuten unter extrem belastenden Umständen grosse Mengen Blut abgenommen wird. Aus diesem Blut wird das Trächtigkeitshormon PMSG gewonnen, welches dann für die Schweinezucht eingesetzt wird.

Die ungeborenen Fohlen der Stuten sind ein unerwünschtes Nebenprodukt der PMSG-Produktion. Sie sterben oft schon aufgrund der Strapazen und des andauernden Blutentzugs im Mutterleib. Ansonsten tötet man sie meist durch eine Abtreibung, sobald die schwangeren Stuten kein PMSG mehr produzieren. So kann man die Stuten schnellstmöglich wieder decken und zur erneuten PMSG-Bildung anregen.

In der Schweinezucht wurde bis vor Kurzem PMSG von Stuten verwendet, damit die Tiere möglichst gleichzeitig ihre Ferkel zur Welt bringen. Weiter dienen PMSG-Produkte dazu, dass die Jungschweine früher geschlechtsreif werden. Kürzlich hat die Branche bekannt gegeben, kein PMSG von Stuten mehr verwenden zu wollen, was sehr begrüssenswert ist. Es ist nun jedoch zu befürchten, dass entsprechende Produkte einfach durch synthetisches PMSG ersetzt werden, was die Belastung für die Schweine nicht reduziert.

PMSG, ob synthetisch oder von Stuten bewirkt, dass die Muttersauen nach dem Absetzen der Ferkel wieder schneller brünstig werden. Durch die von dem Hormon PMSG ausgelöste Einnistung besonders vieler Eizellen in der Gebärmutter kann es zu vermehrten Fehlgeburten kommen. Die Sauen bekommen mehr Ferkel pro Wurf, wodurch es dazu kommen kann, dass die Sauen mehr Ferkel als Zitzen haben und nicht alle versorgen können. Der Ersatz von PMSG durch synthetisches PMSG stellt daher keine befriedigende Lösung dar, da die Hormonbehandlung für die Schweine eine grosse Belastung darstellt. Der Bundesrat wird daher eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass PMSG in der Schweinezucht auch in synthetischer Form nicht mehr zum Einsatz kommt. Damit wird den Bemühungen der Branche Rechnung getragen und der hohe Qualitätsstandard der Schweizer Schweineproduktion garantiert.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Hormon PMSG (Pregnant Mare Serum Gonadotropin) wird von der Plazenta der Stuten abgegeben und wirkt auf die Fortpflanzungsorgane. Die Methoden zur Gewinnung des Hormons sind grausam und in der Schweiz verboten.

PMSG wird insbesondere zur Brunstsynchronisation der Muttersauen eingesetzt. Seine Markteinführung erfolgte erst mit der Zulassung durch Swissmedic, somit gilt die Verwendung als sicher. Die Arzneimittelinformation beschreibt mögliche allergische Reaktionen nach der Applikation des Produkts sowie die Behandlungsmöglichkeiten bei deren Auftreten. Gemäss Swissmedic wurden bisher keine unerwünschten Wirkungen des derzeit einzigen zugelassenen PMSG gemeldet. Die Zulassung ist auf die Schweinezucht beschränkt.

Gemäss den Informationen, die dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zur Verfügung stehen, verursacht der Einsatz von PMSG bei Muttersauen keine Beschleunigung des Brunstzyklus, wie sie in der Begründung zur Motion beschrieben wird. Ausserdem wurde PMSG zwar früher zur Auslösung einer Superovulation bei Muttersauen verwendet, mit den heutigen Zuchtmethoden kann diese jedoch ohne die Gabe des Hormons hervorgerufen werden. Des Weiteren führt die Implantation einer grösseren Anzahl Eizellen nicht zu einer höheren Anzahl Aborten. Die Abortrate in der Schweiz ist im internationalen Vergleich im Übrigen sehr tief. Ein Verbot von natürlichem oder synthetischem PMSG ist aus Gründen der Gesundheit und des Wohlbefindens der behandelten Tiere daher nicht erforderlich.

Dennoch ist die Verwendung von natürlichem PMSG bereits seit 2016 für rund ein Drittel der Schweizer Schweineproduktion verboten (Labels IP-SUISSE und Bio Suisse). Gemäss Informationen, die dem Bundesrat vorliegen, hat der Schweizerische Schweinezucht und Schweineproduzentenverband Suisseporcs dem Schweizerischen Bauernverband (SBV) zudem beantragt, im Rahmen des Labels "Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch" den Einsatz von PMSG zu verbieten. Somit wird die Verwendung von PMSG in der Schweiz voraussichtlich de facto bald ganz verboten sein, da dieses Label den übrigen Markt nahezu abdeckt.

Bei Swissmedic ist bisher kein Zulassungsgesuch für ein solches synthetische Hormon eingegangen. Gegebenenfalls müsste dieses für eine Zulassung vergleichbare Anforderungen an Sicherheit und Wirksamkeit erfüllen wie die natürlichen Hormone.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.