22.3303 · Motion · 2022-03-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um den Einsatz von Antibiotika auf Vorrat sowie den Einsatz kritischer Antibiotika in der Nutztierhaltung durch veränderte Haltungsbedingungen zu reduzieren.
Begründung
Das BLV hat Ende Januar 2022 einen Bericht publiziert, der erstmals eine detailliertere Auswertung der Daten des IS ASBV umfasst. Folgende Tatsachen sind dabei besonders besorgniserregend und erfordern konkrete Massnahmen, die über die StAR hinausgehen:
- 25 Prozent aller Verschreibungsmeldungen bzw. 35 Prozent der Wirkstoffmengen waren Abgaben auf Vorrat. Hier muss die Tierart, nicht aber die Nutzungskategorie, Tierzahl und der Behandlungsgrund erwähnt werden. Der Anteil Antibiotika, auf Vorrat, der keiner Tierart zugeordnet wurde, war mit 16,2 Prozent sehr hoch. Von den Daten mit Angabe der Tierart waren die Verschreibungen auf Vorrat bei den Schweinen am häufigsten mit 68,7 Prozent aller Verschreibungen. Kritische Antibiotika und Antibiotika zur prophylaktischen Behandlung dürften eigentlich nur in Ausnahmefällen auf Vorrat abgegeben werden. Da bei diesem Verschreibungstyp aber u.a. Nutzungskategorie und Behandlungsgrund/Tierzahl nicht angegeben werden müssen, kann der Anteil an prophylaktischer Behandlungen kaum eruiert werden.
- Knapp 10 Prozent aller Verschreibungen enthielten kritische Antibiotika (Cephalosporine, Fluorchinolone, Makrolide). Der Anteil der Verschreibungen mit kritischen Antibiotika war bei Geflügel mit knapp 60 Prozent am höchsten. 91 Prozent der Gesamtmenge an kritischen Antibiotika wurde für Rinder verwendet (941kg). Der Anteil Verschreibungen mit kritischen Antibiotika, die auf Vorrat abgegeben wurden, betrug bei Schweinen 27 Prozent. Die EPHA empfiehlt, auf den Einsatz von Fluorchinolonen in Gruppentherapien strikt zu verzichten, in der Schweiz wird dies nach wie vor gemacht.
Die Massnahmen der StAR streben zwar eine verbesserte Zusammenarbeit der Tierhaltenden mit den Bestandestierärzten an und entwickeln Massnahmen in diesen Bereichen, die generellen Haltungsbedingungen der Tiere (z.B. indem die staatlichen Tierwohlprogramme verbessert und die Tierschutzverordnung angepasst würde) werden aber nicht adressiert. Es ist daher dringend notwendig, dass der Bundesrat auch in diesem Bereich Massnahmen definiert, um die Gefahr von Antibiotikaresistenzen zu reduzieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes mittels Verbesserung der Haltungsbedingungen wird bereits mit der Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) grosse Wichtigkeit beigemessen (vgl. Ziff. 3.2.4 Optimierte Betriebsabläufe in Tierhaltungen www.blv.admin.ch > das BLV > Strategien > Strategie Antibiotikaresistenzen). Der Bund hat beispielsweise das Projekt "Freiluftkalb" sowie dessen Nachfolgeprojekt "Wirtschaftlichkeit Freiluftkalb" finanziell unterstützt. Durch solche und ähnliche Projekte konnten bereits Ansätze aufgezeigt werden für verbesserte Haltungsbedingungen, die einen positiven Einfluss auf die Gesundheit von Tieren haben.
Durch die sorgfältige Einhaltung der Biosicherheit (Massnahmen, welche das Risiko eines Krankheits- oder Erregereintrags respektive das Ausbreiten von Erkrankungen reduzieren) auf den Betrieben ist es zudem möglich, die Erkrankungshäufigkeit zu senken und dadurch den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren. Damit kann auch die Gefahr der Resistenzentwicklung reduziert werden. Zur Verbesserung der Biosicherheit wurden im Auftrag des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen von der Abteilung Schweinemedizin und vom Rindergesundheitsdienst der Vetsuisse Fakultät Zürich sowie dem Schweinegesundheitsdienst SUISAG (Dienstleistungszentrum für die Schweineproduktion) ein Leitfaden "Biosicherheit in der Nutztierhaltung (Rind und Schwein)" und ein Biosicherheitscheck erstellt und 2020 veröffentlicht (www.gesunde-nutztiere.ch).
Im Zusammenhang mit StAR wird zudem in der laufenden Revision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV; SR 812.212.27) neu die Sorgfaltspflicht der Tierärzteschaft präzisiert: Antibiotika sollen nicht mehr routinemässig verschrieben, abgegeben oder angewendet werden dürfen, um mangelhafte Hygiene, unzulängliche Haltungsbedingungen oder Pflege oder unzureichende Betriebsführung auszugleichen. Der Bundesrat wird die Revision der TAMV voraussichtlich im Sommer 2022 verabschieden.
Durch Aufbau und Stärkung von Tiergesundheitsdiensten wurden ebenfalls schon wichtige Ziele erreicht. Die weitere Förderung der wirkungsvollsten präventiven Massnahmen erfordert Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen. Der Bundesrat hat dazu mit der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; BBl 2020 3955) vorgeschlagen, eine Gesetzesgrundlage zur Stärkung der Tiergesundheit zu schaffen (z.B. Direktzahlungen in Form von Produktionssystembeiträgen zur zielgerichteten Förderung der Tiergesundheit). Mit der Stärkung der Tiergesundheit soll eine langfristige Reduktion des Antibiotikaeinsatzes und damit eine Verbesserung der Resistenzlage erreicht werden. Das Parlament hat in der Wintersession 2020 bzw. in der Frühlingssession 2021 beschlossen, die AP22+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vorgelegt hat (vgl. Postulat 20.3931 bzw. 21.3015). Der Bundesrat wird den Postulatsbericht voraussichtlich im Sommer 2022 verabschieden. Anschliessend kann das Parlament die Vorlage beraten.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion daher bereits als erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.