22.3307 · Motion · 2022-03-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bund soll, gemeinsam mit den Kantonen, eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Antisemitismus ausarbeiten. Dabei sorgt der Bund für eine gemeinsame und gestärkte Strategie und erarbeitetet einen Aktionsplan, welcher Bund, Kantone und Gemeinden gemäss ihren jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in die Pflicht nimmt.
Begründung
Der Bericht des Bundesrates aufgrund des Postulats Rechtsteiner (19.3942) hält als zentrale Empfehlung fest: "Der Bund übernimmt im Rahmen seiner Kompetenzen eine Koordinationsaufgabe und schafft Rahmenbedingungen, damit Synergien bestmöglich genutzt und eine gesamtschweizerisch getragene Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus entwickelt werden kann."
Antisemitismus ist in der Schweiz wieder auf dem Vormarsch (siehe Antisemitismusbericht 2021 von SIG und GRA) und der Bund muss endlich seiner Verantwortung nachkommen. Er soll eine nationale Strategie mit einem zugehörigen Aktionsplan gegen Antisemitismus ausarbeiten. Dabei sind Bund, Kantone und Gemeinden gemäss ihren jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in die Pflicht zu nehmen. Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) und der Schweizerischer Israelitische Gemeindebund (SIG) sind dabei als Wissensträger und Koordinationsstellen mit einzubeziehen. Strategie und Aktionsplan sollen die Aspekte der Prävention, der Sensibilisierung, der niederschwelligen Beratung und Unterstützung von Betroffenen, der Vernetzung der Akteure aus Staat und Zivilgesellschaft, der Forschung und der pädagogischen Arbeit abdecken (siehe auch Bericht des Bundesrates).
Ein besonderes Augenmerk soll der Situation im Internet (Social Media und Messenger) gelten. Die Strategie und der Aktionsplan sollen deshalb für den Online-Bereich weiterreichende Massnahmen vorsehen, welche es ermöglichen, die Anzahl antisemitischer Vorfälle und das Verbreiten von Verschwörungstheorien besser zu erfassen und die Rechtsdurchsetzung zum Schutz vor Hass und Diskriminierung zu verbessern. Bei der Erfassung von Antisemitismus im Internet braucht es ein stärkeres Engagement des Bundes. Auch die Internet-Plattformen müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Dies soll insbesondere in die Auslegeordnung zur Plattformregulierung des Bundesrates einfliessen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit Blick auf die letzten Antisemitismusberichte des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG) und der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) sowie der Coordination Intercommunautaire contre l'antisémitisme et la diffamation (CICAD), sowie auf die letzten Berichte des Beratungsnetzes für Rassismusopfer, ist sich der Bundesrat bewusst, dass rassistische und antisemitische Vorfälle ein gesellschaftliches Problem darstellen. Er hat auch deshalb bereits im Bundesratsbericht vom Juni 2021 zum Postulat Rechsteiner (19.3942) empfohlen, dass die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) gemeinsam mit den Partnern auf Bundes- und Kantonsebene "eine koordinierte Strategie zur aktiven Information und Sensibilisierung über Rassismus und Antisemitismus" entwickeln soll. In der Zwischenzeit hat die FRB mittels Umfrage bei den Kantonen die zuständigen Stellen identifiziert und wird weitere Schritte für deren Vernetzung unternehmen.
Die FRB unterstützt seit vielen Jahren unterschiedliche Projekte zur Prävention von Antisemitismus, auch in der Schule - aktuell beispielsweise das Sensibilisierungsprojekt "vice versa" des SIG, "Dialogue en Route" von IRAS COTIS oder das Projekt "Anti-Rassismusbotschafter" an Gymnasien der GRA. Ausserdem arbeitet die FRB für die Prävention von Rassismus und Antisemitismus mit der Stiftung éducation21 zusammen. éducation21 unterstützt die Schulen unter anderem mit einem Themendossier "Respekt statt Rassismus", welches Materialien für Bildungsangebote zu Antisemitismus und Rassismus auf allen Schulstufen umfasst.
Betroffene von Rassismus und Antisemitismus müssen schnell und niederschwellig Unterstützung und Beratung finden. Deshalb wurden im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme KIP seit 2014 in allen Kantonen Beratungsangebote aufgebaut und professionalisiert. Meldungen von antisemitischen Vorfällen nehmen auch der SIG und die CICAD entgegen. Zurzeit unterstützt die FRB ausserdem den Aufbau einer Meldestelle für antisemitische Vorfälle im Tessin.
Das Bundesamt für Polizei (fedpol) kann seinerseits seit 2020 Projekte von Organisationen finanziell unterstützen, welche zu einer Erhöhung der Sicherheit von Minderheiten beitragen, die einer Bedrohung durch Angriffe im Zusammenhang mit Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus ausgesetzt sind. Ab 2023 sollen für die Unterstützung solcher Projekte neu insgesamt 2.5 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung stehen.
Angesichts des wachsenden Ausmasses von Hass im Internet hat die FRB vor 2 Jahren einen entsprechenden Schwerpunkt lanciert und unterstützt seither spezifisch Vorhaben, die sich mit Rassismus und Antisemitismus im Netz auseinandersetzen. Zur besseren Koordination innerhalb der Bundesverwaltung wurde zudem die Interdepartementale Arbeitsgruppe "Hass im Netz" lanciert.
Vor dieser Ausgangslage erachtet der Bundesrat einen Aktionsplan zurzeit für nicht nötig, sondern möchte vielmehr die bereits aufgegleisten Massnahmen konsequent durchführen.
Ausserdem müsste ein solcher Aktionsplan sinnvollerweise für die Bekämpfung nicht nur von Antisemitismus, sondern Rassismus generell, ausgestaltet werden. Aktionspläne können zwar geeignete Mainstreaming-Instrumente sein, um ein Querschnittsthema strategisch zu verankern und konkret umzusetzen, sie erfordern aber erhebliche Ressourcen bei den zuständigen Stellen für Konzeption, Koordination und Controlling. Ohne zusätzliche Ressourcen bei der FRB könnte diese Aufgabe deshalb auch nicht wahrgenommen werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.