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22.3311 · Interpellation · 2022-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Zubau von Photovoltaik sollte hauptsächlich auf Bauten und Infrastrukturen erfolgen. Trotz dieser klaren Priorisierung gibt es vermehrt Projekte für Anlagen ausserhalb der Baugebiete. Im Fokus stehen dabei alpine Anlagen, von denen man sich hohe Winterstromerträge erhofft. Das Bewilligungsprozedere für solche Anlagen ist allerdings noch nicht abschliessend geregelt. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Energiegesetzes zur Optimierung der Bewilligungsverfahren könnten nebst Wind- und Wasserkraftanlagen auch grosse Photovoltaikanlagen von einem einfacheren Verfahren profitieren. Einzelne Kantone haben bereits Anlagen bewilligt oder haben laufende Bewilligungsprozesse.

In dieser Phase ist es wichtig, einen Wildwuchs von Projekten zu verhindern (vgl. Motion 22.3035 H. Z'Graggen), gleichzeitig aber Erfahrungen mit Pilotprojekten dieser Art zu sammeln, um darauf basierend ein einheitliches Bewilligungsverfahren einführen zu können. Zugleich sorgen die Pilotprojekte dafür, dass nicht während Jahren keine Freiflächenanlagen erstellt werden können.

Ist der Bundesrat bereit, Regeln zur Erstellung von grossen Photovoltaikanlagen mit Pilotcharakter ausserhalb der Bauzonen in Berggebieten festzulegen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Interpellantin verweist selber auf die Motion Z'graggen vom 28. Februar 2022, "Schaffung einer gesetzlichen Grundlage (Spezialgesetzgebung) für grossflächige, freistehende Solaranlagen im Berggebiet (22.3035). Der Bundesrat verweist auf die ausführliche Stellungnahme zu dieser Motion.

Antwort des Bundesrates.