22.3313 · Interpellation · 2022-03-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat seine Pläne für den Bau von Gaskraftwerken zur Ergänzung der Wasserkraftreserve vorgestellt. Sie sollen die Schweiz in Notlagen vor Krisen der Stromversorgung schützen. In der Medienmitteilung vom 17. Februar 2022 hielt der Bundesrat fest, dass die Gesetzesbestimmungen den klimaneutralen Betrieb der Reserve-Kraftwerke gewährleisten sollen.
1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Gaskraftwerke am ehesten CO2-neutral sind, wenn sie mit erneuerbaren Energien betrieben werden, namentlich mit Biogas oder mit E-Methan (oder einem anderen lagerfähigen Power-to-X-Speicher), das aus Stromüberschüssen im Sommer gewonnen wird?
2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Versorgungssicherheit nur gegeben ist, wenn die Bereitschaft besteht, diese Energien namhaft im Inland zu erzeugen und für Versorgungskrisen im Inland zu lagern?
3. Ist der Bundesrat bereit, die Ausbauziele für erneuerbare Energien entsprechend zu erhöhen?
4. Ist der Bundesrat bereit, die entsprechenden Lager für erneuerbare Gase und die dazugehörige Infrastruktur, namentlich die Erzeugung von grünem Wasserstoff und Biogas, im Inland auszuschreiben und zu finanzieren?
5. Beabsichtigt der Bundesrat, die Bereitschaftshaltung von Spitzenenergie und Reserven für Notfälle auch für Nah- und Fernwärmesysteme sowie für die elektrische Mobilität im Inland analog zu quantifizieren, gesetzlich zu regeln und aus Mitteln der CO2-Abgabe mitzutragen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das inländische Potenzial von Biogas ist beschränkt. Zudem fehlen für virtuelle, leitungsgebundene Biogasimporte ein internationales Herkunftsnachweissystem und ein international anerkanntes und standardisiertes Verfahren zur Vermeidung von Doppelanrechnungen der im Ausland erzielten CO2-Verminderungen. Gemäss internationaler Standards basieren das Zollrecht und die Energiestatistik auf physischen Materialflüssen - folglich können virtuelle Biogasimporte nicht als erneuerbare Energieträger anerkannt werden bzw. werden sie zollrechtlich als Erdgas behandelt (Biogas wird im Ausland ins Gasnetz eingespeist und lokal verbraucht; in die Schweiz importiert wird jedoch physisch reines Erdgas). Weiter ist die Herstellung von Power-to-X-Produkten wie E-Methan gegenwärtig noch teuer und energieintensiv, auch müssen die Ökobilanzen über die gesamten Produktionsketten von Wasserstoff und E-Methan bis hin zur Speicherung und Rückverstromung noch vertiefter betrachtet werden. Zudem ist "Überschussstrom" momentan nur sehr begrenzt vorhanden. Daher sollten Biogas sowie erneuerbare bzw. synthetische Brennstoffe prioritär dort eingesetzt werden, wo die Dekarbonisierung mit Abwärme und erneuerbaren Energieträgern schwierig ist. Das ist vorwiegend in der Industrie bzw. dort, wo deren Energie durch Verbrennung direkt genutzt werden kann, was auch aus ökonomischer Sicht sinnvoller ist. Weiter sind Gaskraftwerke nach dem bestehenden CO2-Gesetz im Emissionshandelssystem (EHS) integriert und die Betreiber müssen sämtliche CO2-Emissionen mit dem Zukauf von Emissionsrechten decken bzw. erhalten keine Emissionsrechte gratis zugeteilt. Zudem können Gaskraftwerke nur einen Teil der CO2-Abgabe rückerstattet erhalten. Gaskraftwerke können sich von der Pflicht zur Teilnahme am Emissionshandelssystem befreien lassen, wenn sie ihre Treibhausgasemissionen unter einem bestimmten Niveau halten können (Art. 41 CO2 Verordnung). Für die emittierten Treibhausgase ist dann aber die CO2-Abgabe zu entrichten.
2. In der Schweiz gibt es keine Poren- oder Kavernenspeicher zur unterirdischen Speicherung grosser Mengen von gasförmigen Brennstoffen. Auch wenn es einzelne Projektideen gibt, bestehen bisher kaum geeignete Standorte mit ausreichenden Volumen für eine systemdienliche saisonale Gasspeicherung. Denkbar wäre die Speicherung erneuerbarer Energien auf privatrechtlicher Basis im Ausland, da dort die geologischen Bedingungen für Gasspeicher günstiger sind als in der Schweiz. Neben einer möglichst hohen Inlanderzeugung zur Gewährleistung einer möglichst hohen Versorgungssicherheit ist eine diversifizierte Beschaffung solcher Energieträger aus dem Ausland nötig. In der Schweiz tragen zudem die Zweistoffanlagen in Industriebetrieben zur Versorgungssicherheit bei. Bei einer allfälligen Gasknappheit können diese Anlagen mit Heizöl versorgt und der Gasbedarf dadurch gesenkt werden (bis rund 20%). Für die Zweistoffkunden werden Ersatz-Pflichtlager (Heizöl) für 4.5 Monaten gehalten.
3. Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das zurzeit im Parlament beraten wird, sieht bereits einen beschleunigten Zubau von erneuerbarem Strom bis 2050 vor. Dieser stufenweise Zubau wurde auf Basis der Energieperspektiven 2050+ festgelegt, in dem auch die Produktion und der Einsatz von Biogas und erneuerbarer Power-to-X Produkte im Energiesystem mitberücksichtigt worden sind.
4. Innerhalb der Arbeiten zum Postulat 20.4709 Candinas "Wasserstoff. Auslegeordnung und Handlungsoptionen" prüft der Bund, welche regulatorischen Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, um eine schrittweise Entwicklung einer sauberen heimischen Wasserstoffwirtschaft zu gewährleisten. Dabei werden auch Förderinstrumente und Finanzierungsmöglichkeiten sowie Fragen zur nötigen Infrastruktur - Wasserstoffnetze und Power-to-Gas-Speicher - geprüft. Der Bericht wird entsprechende Handlungsoptionen aufzeigen. Darauf basierend werden allfällige Beschlüsse gefasst werden können.
5. Es besteht kein Mangel an verfügbaren erneuerbaren Wärme- und Abwärmequellen, mit denen auch Nah- und Fernwärmenetze versorgt werden können. Dieses Potenzial muss künftig konsequent erschlossen und genutzt werden. Um dieses Potenzial weiter zu erschliessen, sind Massnahmen innerhalb der Revision des CO2-Gesetzes vorgesehen. Mit der vorgezogenen Wasserkraftreserve sowie den allfälligen Reserve-Kraftwerken für ausserordentliche Knappheitssituationen wird der Strombedarf für die Elektromobilität zusätzlich abgesichert. Zentral sind die längerfristigen Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit, welche der Bundesrat im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vorsieht.
Antwort des Bundesrates.