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Wie hoch sind die Kosten bestimmter Managementpraktiken und der Arbeitsüberlastung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung?

22.3324 · Postulat · 2022-03-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die FDP startet mit ihrem Postulat 22.3196 einen Kreuzzug gegen "Gefälligkeitszeugnisse" und lenkt damit die Bevölkerung von den Managementpraktiken gewisser Arbeitgeber (Arbeitsüberlastung, Stress, Mobbing usw.) ab, die oft zu Arbeitsunfähigkeit führen. Dabei bezahlen die Arbeitgeber keinen Rappen an die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten über die finanziellen Auswirkungen dieser Praktiken, namentlich auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der Arbeitsbedingungen sowie die beträchtlichen und unbestreitbaren Auswirkungen, die sie auf den Gesundheitszustand der Arbeitnehmenden haben können. Zahlreiche Studien befassen sich mit arbeitsbedingtem Stress und belegen, dass es einen Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen und Stress, aber auch zwischen Stress und Gesundheitsindikatoren gibt. Andere Studien schätzen die durch arbeitsbedingten Stress verursachten Kosten für die Wirtschaft als Ganzes. Es liegen also umfangreiche Informationen vor, die explizit belegen, dass die psychische Gesundheit bei der Arbeit einen sehr hohen Stellenwert hat und dass die finanziellen Folgen von Stress ungünstig sind, unabhängig davon, wer die Kosten trägt. Für den Schweizer Arbeitsmarkt veröffentlicht das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) regelmässig Studien und Berichte in Zusammenhang mit diesen Themen (SECO - Staatssekretariat für Wirtschaft > Publikationen und Dienstleistungen > Publikationen > Arbeit > Arbeitsbedingungen > Studien und Berichte).

Im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind dem Bundesrat weder die Ursachen noch die Arten der Krankheiten, für die Kosten anfallen, bekannt. Es ist daher nicht möglich, den Anteil der Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu ermitteln, die spezifisch auf die Managementpraktiken gewisser Arbeitgeber zurückzuführen sind. Folglich liegen keine Daten vor, aufgrund derer sie eine Studie zu den finanziellen Auswirkungen der Managementpraktiken gewisser Arbeitgeber (Arbeitsüberlastung, Stress, Mobbing usw.), die zu Arbeitsunfähigkeit führen können, auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung durchführen könnte.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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