22.3326 · Motion · 2022-03-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, alle kapazitätserhöhenden Nationalstrassen-Bauprojekte einem "Klimacheck" zu unterziehen. Dabei soll insbesondere die Vereinbarkeit mit den aktuellen Energie- und Klimazielen der Schweiz, dem Kulturlandschutz und den Grundsätzen der nachhaltigen Raum- und Siedlungsentwicklung überprüft werden.
Begründung
Das derzeit vorliegende Nationalstrassenplanung entspricht zum Teil weit zurückliegenden Vorgaben und Zielsetzungen. Aufgrund der sich verschärfenden Klimakrise und dem zunehmenden Kulturlandverlust müssen die damaligen Grundannahmen überprüft und aktualisiert werden. Der Umstand, dass ein Projekt im Netzbeschluss enthalten ist sagt nichts darüber aus, ob es vor dem Hintergrund der heutigen Herausforderungen im Bereich Klimaschutz und Biodiversitätserhalt immer noch sinnvoll und notwendig ist.
Der Verkehrssektor zählt heute zu den Hauptemittenten von Treibhausgasen. Das Nachbarland Österreich hat deshalb in einem "Klimascheck Nationalstrassen" die Klima- und Bodenbelastung von geplanten Kapazitätserweiterungen im Nationalstrassennetz gezielt untersucht und die Planung angepasst.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Nationalstrassenprojekte durchlaufen einen mehrstufigen und langjährigen Planungsprozess. Im Rahmen dieses Prozesses werden die Erweiterungsprojekte anhand umfangreicher Kriterien und Indikatoren umfassend geprüft und bewertet. Bestandteil dieses iterativen Prüf- und Bewertungsprozesses sind neben den verkehrlichen und wirtschaftlichen Aspekten auch Umweltaspekte. Die Berücksichtigung dieser Perspektiven ist integraler Bestandteil der Nationalstrassenplanung.
Für die Genehmigung des generellen Projektes durch den Bundesrat liegen detaillierte und normierte Unterlagen zur umfassenden Beurteilung der Nachhaltigkeit des Projektes vor. Zum Abschluss des Projektierungsprozesses erfolgt im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung, in der die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt (inkl. Auswirkungen auf das Kulturland) konkret dargelegt und umfassend geprüft werden. Dabei gelangen die aktuellen Vorgaben und Zielsetzungen des Bundes zur Anwendung. Die Auswirkungen auf das Klima werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung jedoch nicht ermittelt, da für diesen Umweltbereich keine anlagenspezifischen Vorgaben bestehen. Im Rahmen des Postulats 20.3001 "Klimatische Auswirkungen bei der UVP berücksichtigen" prüft der Bundesrat momentan genau dieses Anliegen.
Eine zusätzliche Überprüfung erachtet der Bundesrat als nicht zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.