22.3342 · Motion · 2022-03-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Unternehmen, welche in den letzten Jahren von Bund oder Kantonen anerkannte Stromeffizienz-Massnahmen ergriffen haben - und damit ihren Stromverbrauch nachweislich und permanent reduziert haben - von allfälligen Stromkontingentierungen durch OSTRAL ausgenommen werden.
Begründung
Die Strommangellage ist eines der grössten und gefährlichsten Risiken, dem die Schweiz in den nächsten Jahren ausgesetzt ist. Eine Strommangellage kann bis zu 3 Milliarden Franken pro Tag kosten. Somit muss Sie mit allen Mitteln verhindert werden.
Die Schweiz hat noch viel Energieeffizienzpotential, welches ausgeschöpft werden kann. Verschiedene Studien kommen auf ein Potenzial zwischen 5-15 TWh, wobei dieses bei einer konsequenten Vermeidung von Verbrauch ohne Nutzen noch deutlich grösser ist. Demgegenüber würden Stromeinsparnisse von etwa 1TWh im Winter schon ausreichen, um in den kommenden Jahren eine Strommangellage zu verhindern.
Folglich könnte eine Stromknappheit bis mindestens 2030 allein durch Energiesparmassnahmen vermieden werden, die sich weder auf die Produktionskapazitäten noch auf die Qualität der Produktion oder die Lebensqualität auswirken. Die bestehenden Anreizmassnahmen zum Energiesparen reichen dazu nicht aus. Mit drohender Kontingentierung bei einer Strommangellage besteht zudem ein potentieller Fehlanreiz, den Verbrauch aktuell nicht zu senken oder gar zu erhöhen, um später noch über Reserven zu verfügen.
Indem Unternehmen, welche ihren Energiebedarf bereits frühzeitig und nachweislich dauerhaft gesenkt haben, von einer allfälligen Kontingentierung ausgenommen werden, wird einerseits dieser Fehlanreiz beseitigt und andererseits ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, Energiesparmassnahmen rasch umzusetzen. Damit werden diejenigen Unternehmen belohnt, welche einen positiven Beitrag zur Verringerung des Risikos einer Stromknappheit leisten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Meinung, dass eine schwere Strommangellage mit gravierenden Auswirkungen auf Bevölkerung und Wirtschaft verbunden wäre und deshalb mit allen Mitteln verhindert werden muss. Zudem teilt er das Anliegen der Motion, dass der effiziente Umgang mit Elektrizität gesteigert werden soll. Die Energieeffizienz trägt zur langfristigen Versorgungssicherheit bei und ist deshalb auch ein zentrales Element der Energiestrategie 2050 des Bundesrats.
Trotzdem kann es beispielsweise aufgrund von Angebotslücken zu einer schweren Strommangellage kommen, der die Wirtschaft nicht selber zu begegnen vermag. In diesem Fall stehen dem Bundesrat gestützt auf das Landesversorgungsgesetz (SR 531) verschiedene Interventionsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) zur Verfügung. Damit soll die Stromversorgung des Landes weiterhin sichergestellt werden, wenn auch auf tieferem Niveau. Zur Reduktion des Stromverbrauchs sind neben Aufrufen zum freiwilligen Stromsparen (Sparappelle) die Interventionsmassnahmen Verbrauchseinschränkungen, Stromkontingentierung und - als Ultima Ratio - Stromnetzabschaltungen vorbereitet. Der Einsatz dieser Massnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der konkreten Krisensituation und muss immer dem Prinzip der Verhältnismässigkeit genügen.
Zur Bewältigung einer solchen Krise ist der Beitrag aller Verbraucher notwendig. In einer Strommangellage kann mit dem zur Verfügung stehenden Angebot die Nachfrage nicht gedeckt werden, unabhängig von allen Anstrengungen, die bis zu diesem Zeitpunkt betreffend die Energieeffizienz getroffen wurden. Flächendeckende Ausnahmeregelungen für gewisse Branchen oder bestimmte Kategorien von Unternehmen beim Einsatz der Interventionsmassnahmen wie beispielsweise der Stromkontingentierung würden deren Wirksamkeit reduzieren. Hätten - wie dies zu wünschen wäre - sämtliche Unternehmen von Bund oder Kantonen anerkannte Stromeffizienz-Massnahmen ergriffen, so würde sich bei Annahme der Motion eine wichtige Interventionsmassnahme der wirtschaftlichen Landesversorgung sogar als völlig obsolet erweisen. Dies hätte schlimmstenfalls zur Folge, dass unnötigerweise Netzabschaltungen eingesetzt werden müssten, um einen stabilen Netzbetrieb sicherzustellen. Ein solch gravierender Eingriff wäre mit weitreichenden Konsequenzen für Bevölkerung und Wirtschaft verbunden.
Hinzu kommt, dass die in der Motion vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen zu einer Erhöhung der Komplexität und einem administrativen Aufwand führen würden, die in der Krisensituation aufgrund der Anzahl involvierter Verteilnetzbetreiber und betroffener Unternehmen nicht innert nützlicher Frist bewältigt werden könnten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.